Hallo!
Ich würde eine Nachschulung / eine Nachprüfung einführen, wie bei auffälligen Fahanfängern. Sobald jemand auffällt, Pflicht zu einem Nachschulungsseminar mit besonders anspruchsvoller Prüfung.
Gegenfrage:
Wenn eine Omi oder ein Opa einen verkorksten Rottweiler/Schäferhund/Hovawart hält, dieser eine Gefahr darstellt, soll dann aufgrund des Alters des Halters alles in Ordnung sein? Dem gebissenen Kind dürfte das Alter der Omi egal sein.
Die praktischen Umsetzungsprobleme sehe ich auch. Viel mehr amtlich geprüfte & zugelassene, gute Hundeschulen sind nötig. Die Prüfungen müßten aus rein praktischen Erwägungen irgendwie gestaffelt passieren, weil alle auf einmal nicht klappen kann.
Als Kompromiß (hatte ich auch schon mal geschrieben) würde ich eine zeitliche Staffelung nach Hundegewicht einführen. Das Hundegewicht als objektives, einfach meßbares Kriterium korreliert i.d.R. mit der Größe, der Sprungkraft und der potenziellen Beißkraft.
So würde ich in der ersten Stufe, z.B. 6 Monate nach Erlaß des Gesetzes, die Prüfungspflicht für das Halten und Führen von Hunden über 50 kg Gewicht einführen. Je nachdem, wie viele da geprüft werden müssen und wie schnell sich der Markt mit Hundeschulen anpaßt, würde dann nach einigen Monaten die nächste Stufe folgen. Beispielsweise nach jeweils 3 Monaten eine Herabstufung der Gewichtsgrenze für die Prüfungspflicht um je 5 kg.
Also beispielsweise Gesetz im Mai 2005,
11/2005: Prüfungspflicht für das Halten und Führen von Hunden über 50 kg Gewicht,
02/2006: Prüfungspflicht für das Halten und Führen von Hunden über 45 kg Gewicht,
05/2006: Prüfungspflicht für das Halten und Führen von Hunden über 40 kg Gewicht,
usw. usw.
bis wir im Februar 2008 bei einer Prüfungspflicht für Hunde über 5 kg Gewicht angekommen sind.
Das würde bedeuten, die Omi hat fast drei Jahre Zeit, sich auf die Prüfung vorzubereiten. Wenn sie sich weigert, kriegt sie ein Bußgeld wie jeder andere auch. Und nach einem Vorfall bekommt sie, weil ohne Prüfung, den Hund prinzipiell weggenommen.
Alle Prüfungsfragen müssen wissenschaftlich fundiert und eindeutig zu beantworten sein. Viel mehr lebensnahe Situationen müssen abgefragt werden, besonderes Augenmerk muß auf Unfallprävention (speziell Hund-Kind) gelegt werden.
Reine Auswendiglernfragen à la NRW-Test haben in einer vernünftigen Prüfung nichts verloren. Die "Anzahl der Hundezähne" oder die "Art und Weise des Schmarotzens des Hundeflohs" sind keine sinnvollen Fragen.
Hundliche Lerntheorie, Läufigkeit/Geburtenkontrolle, Welpenprägung, Vererbungskrankheiten und die Gründe für (/ gegen) Schutzimpfungen und Parasitenschutz sind spontane Ideen, was zusätzlich in einer Prüfung vorkommen muß.
Die Prüfung muß eine praktische Komponente enthalten. Wenn der Prüfling potenzielle Gefahrensituationen nicht erkennt oder nicht richtig reagiert, kann er die Prüfung nicht bestehen.