Kampfhund-Attacke: Junge wurde das Gesicht zerbissen (01.09.2001)
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Sömmerda (aho) - Ein Rottweiler-Mastino - Mischling hat am Donnerstag ohne
erkennbaren Grund einen fünfjährigen Jungen in Sömmerda bei Erfurt
(Thüringen)
angefallen und das Gesicht zerbissen. Der Junge liegt zur Zeit im
Krankenhaus.
Ein 13-Jähriger, der das 45 Kilo schwere Tier an der Leine geführt hatte,
konnte den Hund bei dem Angriff nicht zurückhalten.
Der Halter des Hundes aus "sozial-labilen Verhältnissen" braucht indes keine
strafrechtlichen Folgen zu befürchten. Wie der Leiter der Polizeiinspektion
Sömmerda, Lutz Brandau, gegenüber der "Thüringer Allgemeine" erklärte, gebe
es eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 13-Jährigen.
Da dieser aber nicht strafmündig sei, werde das Verfahren mit Sicherheit
eingestellt. Das Verhalten des Besitzers hingegen sei strafrechtlich nicht
relevant. Einzig das Ordnungsamt könne Sanktionen gegen ihn verhängen und
entscheiden, ob er das Tier wiederbekommt.
"Wir werden alles Erdenkliche tun, damit dieser Hund nicht mehr frei auf
Sömmerdas Straßen herumläuft", sagte gestern Ordnungsamtschef Ulrich
Mittelbach im Gespräch mit der "Thüringer Allgemeinen". "Wir reagieren in
unserer Stadt auf jeden Vorfall, es gab auch schon mehrere Wesenstests und
Bußgelder", versichert er, dass man nicht einfach zuschaue, wenn große
Hunde frei herumlaufen. Natürlich sei man aber an die gesetzlichen Vorgaben
gebunden. Nach diesen sei der Rottweiler-Mastino nun zwar sichergestellt.
Im Gegensatz etwa zu Hessen, wo Hunde nach ähnlichen Angriffen auf Menschen
eingeschläfert würden, sei die Verfahrensweise in Thüringen aber eher
liberal.
Da der Besitzer - und der damit offizielle Halter - in Erfurt wohne, werde
der Fall an das dortige Ordnungsamt weitergegeben. Auf den Hund kommt ein
Wesenstest zu. Erhält er das Prädikat "gefährlich", müsse der Eigentümer
eine Erlaubnis zum Führen solcher Hunde beantragen und sich als dafür fähig
erweisen. Sowie ein blütenweißes Führungszeugnis besitzen.
Mehr Angst vor Hundehaltern
Von Casjen CARL
Ein Rottweiler-Mastino-Mischling zerbiss dem fünfjährigen Pascal aus Sömmerda das Gesicht. Der Halter des Hundes braucht indes keine strafrechtlichen Folgen zu befürchten.
"Erbse ist ein zäher Bursche." Kathrin Röhrig schaut auf ihren kleinen Pascal, der im Krankenhausbett spielt. Quer über das Gesicht des Fünfjährigen kleben Verbände. "Ein paar Zentimeter und das Näschen wäre weg gewesen", meint die Mutter. Ein Rottweiler-Mastino-Mix hatte am frühen Donnerstagabend den Jungen angefallen. Einem 13-Jährigen war das Tier anvertraut worden. Der konnte den Hund nicht mehr zurückhalten.
Auch wenn die genannten Rassen schnell die Diskussion um "Kampfhund-Bestien" aufflackern lässt, sieht Hans-Jörg Stengler vom Sömmerdaer Tierheim Weißenburg andere Gründe für den schrecklichen Vorfall. "Der derzeitige Halter braucht selbst Hilfe, weil er allein nicht klar kommt." Stengler, der zufällig unmittelbar nach der Attacke am Ort des Geschehens in der Plattensiedlung Offenhain vorbeikam, hatte die Situation entschärft, indem er das Tier unversehens in sein Auto packte. "Der Hund hat an enormen inneren Spannungen gelitten, wegen seiner miserablen Ernährung und des schlechten Zustandes." Da könne jedes Autohupen zu einer Kurzschlussreaktion führen. Ob es das Bonbon war, das Pascal vor den Augen des Hundes auspackte, das bleibe Spekulation. Jede ruckartige Bewegung des Kindes hätte den Kurzschluss auslösen können, meint Stengler, der für die Stadtverwaltung als Kontaktperson bei der Problematik gefährliche Hunde arbeitet.
"Wir werden alles Erdenkliche tun, damit dieser Hund nicht mehr frei auf Sömmerdas Straßen herumläuft", sagte gestern Ordnungsamtschef Ulrich Mittelbach entschieden. "Wir reagieren in unserer Stadt auf jeden Vorfall, es gab auch schon mehrere Wesenstests und Bußgelder", versichert er. Selbstverständlich sei man aber an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Nach diesen sei der Rottweiler-Mastino nun zwar sichergestellt. Im Gegensatz etwa zu Hessen, wo Hunde nach ähnlichen Angriffen auf Menschen eingeschläfert würden, sei die Verfahrensweise in Thüringen aber eher liberal. Da der Besitzer in Erfurt wohne, werde der Fall an das dortige Ordnungsamt weitergegeben. Auf den Hund kommt ein Wesenstest zu. Erhält er das Prädikat "gefährlich", müsse der Eigentümer eine Erlaubnis zum Führen solcher Hunde beantragen und sich als dafür fähig erweisen. Und zudem ein blütenweises Führungszeugnis besitzen.
Strafrechtlich wird der Angriff auf Pascal keine Folgen haben. Wie der Leiter der Polizeiinspektion Sömmerda, Lutz Brandau, erklärte, gebe es eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 13-Jährigen. Der ist nicht strafmündig, somit werde das Verfahren mit Sicherheit eingestellt. Das Verhalten des Besitzers hingegen sei strafrechtlich nicht relevant.
"Wer sich nach einer Strafe immer noch nicht ändert, dem sollte man den Hund wegnehmen", fordert Kathrin Röhrig entschieden. "Ich hatte schon eine Weile Angst, dass etwas passiert." Einer ihrer Söhne sei mit jenem jungen Mann bekannt, bei dem der Hund derzeit lebte. Und der 15-Jährige hatte das Gespann mehrmals mit in die Wohnung gebracht. "Ich habe allen gesagt, sie sollen nicht an den Hund ran", schildert Kathrin Röhrig. Doch der quirlige Pascal - im März hatte der kleine Hundefreund selbst Mischling Sissi zum Geburtstag bekommen - erkannte die Gefahren nicht. Seine Mutter weiß sich keinen Rat. "Neben dem Jugendclub stehen die jungen Leute mit ihren Kampfhunden und lassen sie durch die Sandkiste rennen."
Was laut Hans-Jörg Stengler nicht geduldet werden muss. Es gab schon Anzeigen, nach denen er mit der Polizei einschreiten wollte. "Doch als es am Ende um konkrete Aussagen mit Name und Hausnummer ging, haben die Anrufer uns im Regen stehen lassen." Und meint, dass bei den Anwohnern die Angst vor den Haltern wohl größer war, als die vor den Hunden.