Richter: Selbst mein Dackel wuerde mich beschuetzen

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la loca

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02.08.2001

Richter: Selbst mein Dackel wuerde mich beschuetzen

Juristisches Nachspiel zu Schlaegerei - Verfahren schliesslich
eingestellt - Schaden muss beglichen werden

Friedrichshafen - Glimpflich ging gestern vor dem
Jugendschoeffengericht in Tettnang das Verfahren wegen gefaehrlicher
Koerperverletzung fuer vier au s Russland stammende junge Maenner aus.

Lediglich den verursachten Sachschaden in Hoehe von 1500 Mark haben
die vier Beschuldigten bis zum 31. August zu begleichen. Bis dahin
wurde das Verfahren vorlaeufig eingestellt.
Knapp sechs Stunden lang dauerte gestern die Verhandlung im
Amtsgericht Tettnang, in der es augenscheinlich nur "Opfer", aber
keine "Taeter" gab.

Zu der zur Verhandlung stehenden Schlaegerei zwischen den vier
russischen Jugendlichen und einer tuerkischen Familie kam es am
Seehasenfest 2000 vor einem Wohnhaus in der Aistegstrasse. Die vier
Beklagten waren laut Anklage an besagtem Abend in angetrunkenem
Zustand zu Fuss in Richtung ZF-Parkplatz unterwegs, als sich bei einem
der jungen Maenner der Schnuersenkel loeste .

Er lehnte sich gegen ein in der Aistegstrasse abgestelltes Auto, um
den Schnuersenkel zu binden. Ploetzlich, so der Angeklagte, stand der
"Tuerke " vor ihm und beschuldigte ihn, sein Fahrzeug durch das
"Anlehnen" erheblich beschaedigt zu haben. Der Bruder des
Fahrzeughalters kam hinzu und schlug, so der Beklagte, "ohne Grund"
brutal auf ihn ein. Die mittlerweile vorausgegangenen Freunde
bemerkten die Auseinandersetzung und eilten ihrem Landsmann zu Hilfe.
Immer mehr Tuerken kamen, laut Aussage der Angeklagten, hinzu und
"pruegelten, wuergten und bissen wie wild" um sich.

Auch ein Bullterrier, der zu der tuerkischen Gruppe gehoerte, wurde
angeblich auf die russischen Gegner gehetzt.

Alle vier Angeklagten wurden bei dieser Schlaegerei verletzt,
aerztliche Atteste belegten Prellungen, Wuergemale,
Gehirnerschuetterungen und auch leichte Bissverletzungen, von einem
Hund stammend.

Ganz anders hingegen schilderten den Hergang die fuenf tuerkischen
Zeugen, alle aus einer Familie stammend. In deren Wohnhaus in der
Aistegstrasse ist eine Gastwirtschaft integriert. Umgetrieben wird
diese vom aeltesten der Brueder. Als dieser am besagten Abend sein
Lokal schliessen wollte, stellte er fest, dass einer der Beklagten
sich an seinem im Hof abgestellten Auto zu schaffen machte.

Als er den "Taeter" zur Rede stellte, bemerkte er, dass bereits das
Autodach eingedrueckt war. Auf die Frage, was das denn soll, bekam er
angeblich die Antwort:

"Dieses Auto gehoert einem ********* ." Daraufhin kam der zweite
russische Angeklagte hinzu, schubste ihn, dass er zu Boden fiel und
wuergte den Mann. Der Rest der tuerkischen Familie eilte de m Opfer
laut Aussage zu Hilfe. Auch sie belegten anhand aerztlicher Atteste
Gehirnerschuetterungen, Nieren- und Rueckenwirbelverletzungen,
Wuergemale und diverse Prellungen.

Die Bissverletzungen des Hundes konnten sich die Zeugen und zugleich
"Opfer" allerdings nicht erklaeren. Schliesslich sei der Hund zu
diesem Zeitpunkt noch ein Welpe gewesen, der nie, auch heute nicht,
einen Menschen jemals beissen wuerde. Im Gegenteil, der Hund haette
Angst gehabt und waere auf die Stra sse gelaufen, versicherten die
Zeugen. Diese sowie andere kontroverse Angaben zum Tatverlauf liessen
beide Seiten in e inem unglaubwuerdigen Licht erscheinen. Sichtlich
genervt bezueglich der Angaben zum Verhalten des Hundes antwortet e
der Richter: "Selbst mein Dackel wuerde mich in solch einer prekaeren
Situ ation beschuetzen."

Folgerichtig wurde das Verfahren eingestellt.
 
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