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hund

15 Jahre Mitglied
Nach meiner Klage gegen die Anordnung der hiesigen VG-Verwaltung meinen Hund eines Zwangsunfruchtbarmachung unterziehen lassen zu müssen, wurde nunmehr der Beklagten durch das Verwaltungsgericht Koblenz sämtliche Kosten auferlegt, da sie den Kläger durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides klaglos gestellt hat und damit zu erkennen gegeben hat, dass sie selbst den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig hält (Streitwert: € 4000.--).

Auf mein Angebot die Kostenfrage außergerichtlich zu regeln, wurde mir zuvor von der VG-Verwaltung nicht geantwortet.
Ich werde nunmehr alle mir in Verbindung mit der aufgehobenen LHV entstandenen Kosten gerichtlich einfordern (Vorbereitung zur Prüfung, Prüfung, Chip, Beißkorb, Widerspruchsverfahren, Reisekosten, Verdienstausfall, Anwaltskosten,etc.).

Mit klammheimlicher Freude
Hund
 
  • 18. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi hund ... hast du hier schon mal geguckt?
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Entsprechende Kostenerstattungen mußte bereits das zuständige Amt zahlen, nachdem das Tierheim Olpe gegen sämtliche Gebührenbescheide aufgrund der NRW-LHVO Einspruch eingelegt hatte.

Die Nichtigkeit der LHVO (NRW) wurde vom Gericht erst Jahre später festgestellt, als bereits das LHundG in Kraft war.

Hier in Niedersachsen haben wir auch die Nichtigkeitserklärung aller Hunderegelungen aus der "GefTVO" erreicht, es blieb von der VO immerhin noch ca. 5-10% übrig, soweit sich sich auch mit Raubkatzen, Krokodilen und Schlangen befaßte.

Da ich meine Sheila erst nach der Nichtigkeit aus dem TH geholt habe, sind mir *leider* keine Kosten entstanden, die ich einklagen könnte.
 
hund schrieb:
Ich werde nunmehr alle mir in Verbindung mit der aufgehobenen LHV entstandenen Kosten gerichtlich einfordern (Vorbereitung zur Prüfung, Prüfung, Chip, Beißkorb, Widerspruchsverfahren, Reisekosten, Verdienstausfall, Anwaltskosten,etc.).

Im Hinblick auf das Landeshundegesetz, das die Mainzer Politkaste nächste Woche verabschieden will, könnte das in Teilbereichen zum Bumerang werden. Wer z. B. die Kosten für den Sachkundenachweis zurückfordert, darf diesen dann erneut ablegen und zwar zu den aktuellen, nach GOT drastisch gestiegenen Gebühren.

Interessesant dürfte es bei den Kosten für die Unfruchtbarmachung werden. Diese Maßnahme kann ja nicht erneut eingefordert werden, so dass es hier tatsächlich zu einer Einsparung kommen könnte.

Es gibt allerdings Aussagen von Juristen, dass die staatliche Obrigkeit selbst bei rechtswidrigen, jedoch rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsakten (VA) einen besonderen Bestandsschutz gegenüber dem einfachen Popelbürger genießt und auf keinen Fall auch nur einen einzigen Cent wieder herausrücken wird. Diesbezüglich hat sich sich auch schon der Staatssekretär Bruch des Innenministeriums geäußert. Ich bin gespannt!

Villiers
 

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