WikipediaVerhältnis von Staat und Religion
Die garantiert des Grundgesetzes, individuell als und institutionell im Verhältnis von Religion und Staat. So wird die weltanschauliche Neutralität des Staates und das der festgeschrieben. Auf dieser Basis ist das Verhältnis von Religionsgemeinschaften und Staat partnerschaftlich; es gibt also keine strikte , sondern in vielen sozialen und schulisch-kulturellen Bereichen bestehen Verflechtungen, beispielsweise über kirchliche, aber staatlich mitfinanzierte Trägerschaft von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Ebenso berufen sich einige deutsche Parteien auf die christliche Tradition des Landes. Die christlichen Kirchen besitzen den Status von und sind , aufgrund des geltenden jedoch . Durch den verliehenen sollen den Kirchen bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt werden, ohne dass sie dabei einer Staatsaufsicht unterliegen; stattdessen wird sowohl der kirchliche Öffentlichkeitsauftrag teilweise in mit den Ländern oder den entsprechenden Regelungen in den anerkannt wie auch die besondere, originäre Kirchengewaltrechtlich bekräftigt. Bestimmte christliche Kirchen sowie die jüdischen Gemeinden erheben eine , die der gegen eine Aufwandsentschädigung einzieht und an die jeweiligen Kirchen (beziehungsweise an den ) weiterleitet. Des Weiteren ist der laut Grundgesetz fakultatives, aber dennoch ordentliches Unterrichtsfach in den öffentlichen Schulen (mit Ausnahme von Bremen, Berlin und Brandenburg). Dieses Fach wird oft von einem Vertreter einer der beiden großen Kirchen unterrichtet.
Ganz besonders ausgeprägt ist das übrigens in Bayern. Dort kann die Kirche den Schulen sogar vorschreiben wieviel Religionsstunden (bei uns in der Grundschule) pro Woche veranschlagt werden müssen.dann sieht man, dass die Verflechtung von Kirche und Staat tiefer gehen, als einem offensichtlich bewusst ist.
Ganz besonders ausgeprägt ist das übrigens in Bayern. Dort kann die Kirche den Schulen sogar vorschreiben wieviel Religionsstunden (bei uns in der Grundschule) pro Woche veranschlagt werden müssen.
Ich find das so nen Käse! Bei uns hatten die Kinder in einer Grundschulklasse 3x die Woche Reli. Ich hab dann beim Kultusministerium mal angefragt, ob es heutzutage nicht wichtiger wäre, Englisch zu unterrichten (wird bei uns in der GS nämlich gar nicht gemacht), anstatt so oft Religion. Dann wurde mir das erklärt, dass sie das nicht beeinflussen könnenDas ist hier auch so. Hier sind die Gottesdienstbesuche für Schulkinder übrigens Pflicht und im Schulgesetz verankert.
Ganz besonders ausgeprägt ist das übrigens in Bayern. Dort kann die Kirche den Schulen sogar vorschreiben wieviel Religionsstunden (bei uns in der Grundschule) pro Woche veranschlagt werden müssen.
Ja, bei uns auch. Trotzdem, Religion könnte man für Menschen, denen das wichtig ist durchaus auch auf den Nachmittagsunterricht auf freiwilliger Basis legen und die Doppelstunde für Lehrinhalte nutzen, die wirklich wichtig sind.Und jetzt an der weiterführenden Schule ist es auch eine Doppelstunde.
Wird angeboten, allerdings werden diese Stunden auf den Nachmittag verschoben, womit es für die Schüler denkbar unattraktiv gemacht wird. Während sie in der regulären Unterrichtszeit, in der die anderen ihren Religionsunterricht haben, zwei Freistunden haben, in denen sie doof rumsitzen, müssen sie dann dafür nachmittags noch die Schulbank für den Ethikunterricht drücken.Ethik?
Es ist dieses Selbstverständnis, dass sich aus einer moralischen Überlegenheit ableitet, bzw. in letzter
Konsequenz einer höheren Instanz untergeordnet zu sein.
Das ist aber doch an sich erstmal das Gegenteil von überheblich.
Wenn man sich damit allerdings automatisch auf der Seite des Guten glaubt und sich nicht mehr kritisch hinterfragt (was man als Christ aber mE stets sollte!) - dann wird man vielleicht - herablassend?
Weil man denkt, dass man der übergeordneten Instanz näher steht als andere, und die darum belehren darf?
In anderen Worten: Ich weiß nicht so ganz, worauf du hinauswillst. Ich sehe das Problem, aber ich sehe es nicht nur in Kirchenkreisen!