Birgit
Hier ein absolut völlig fiktiver Fall, hat jemand einen Vorschlag?
Also nehmen wir mal an, dass jemand in einem verfallenen Bauernhaus wo er selbst nicht wohnt 7 Hunde hält und nur alle drei Tage dort auftaucht um zu Füttern und Wasser hinzustellen. Nehmen wir an, dass die 7 Hundchen von Geburt an niemals außerhalb des Geländes waren und allein schon dieserhalb vom Wesen her sehr desolat sind.
Dann, mal angenommen, versucht der TSV sich um die Sache zu kümmern und rennt sämtlichen Ämtern die Türen ein. Das angenommene Veterinäramt reagiert über zwei Jahre lang nicht bzw.. nur sehr zögerlich auf die Zustände.
Plötzlich, eines Nachts kommen Menschen und holen die Hunde da raus. Da die Aktion im Umfeld nicht verborgen bleibt und niemand das nächtliche Treiben so recht einordnen kann, wird die Polizei gerufen.
Diese kommt vor Ort, stellt die (auch von den Nachbarn schon beklagten) Zustände fest und lässt die Menschen die Hunde mitnehmen.
Der Besitzer der Hunde stellt Tage später das Verschwinden der Hunde fest und läuft von Pontius zu Spekulatius um die Tierchen wieder zu bekommen. Eine Mauer des Schweigens begegnet ihm, aber die Polizei kann ja nicht umhin, die Diebstahlsanzeige zu bearbeiten.
Nehmen wir zum Schluss mal ganz fiktiv an, ich hätte da jetzt die Möglichkeit, die Hunde vor dem Halter zu schützen und sie dort bleiben zu lassen, wo sie jetzt untergebracht sind.
Dazu müsste aber gleichzeitig die ganze Aktion samt dem Polizeieinsatz einwandfrei mit §§ u.s.w. gerechtfertigt werden.
Wie mach ich das? Das Tierschutzgesetz hat ja keinen "Nothilfeparagrafen".
Hat schon mal jemand von euch erfolgreich so eine Sache zu Ende gebracht?
Und wie gesagt, alles äußerst fiktiv (aber es eilt sehr!!!)