rechtliche "Rechtfertigung" für "Hundeklau"

Birgit

:)
Hier ein absolut völlig fiktiver Fall, hat jemand einen Vorschlag?

Also nehmen wir mal an, dass jemand in einem verfallenen Bauernhaus wo er selbst nicht wohnt 7 Hunde hält und nur alle drei Tage dort auftaucht um zu Füttern und Wasser hinzustellen. Nehmen wir an, dass die 7 Hundchen von Geburt an niemals außerhalb des Geländes waren und allein schon dieserhalb vom Wesen her sehr desolat sind.
Dann, mal angenommen, versucht der TSV sich um die Sache zu kümmern und rennt sämtlichen Ämtern die Türen ein. Das angenommene Veterinäramt reagiert über zwei Jahre lang nicht bzw.. nur sehr zögerlich auf die Zustände.
Plötzlich, eines Nachts kommen Menschen und holen die Hunde da raus. Da die Aktion im Umfeld nicht verborgen bleibt und niemand das nächtliche Treiben so recht einordnen kann, wird die Polizei gerufen.
Diese kommt vor Ort, stellt die (auch von den Nachbarn schon beklagten) Zustände fest und lässt die Menschen die Hunde mitnehmen.
Der Besitzer der Hunde stellt Tage später das Verschwinden der Hunde fest und läuft von Pontius zu Spekulatius um die Tierchen wieder zu bekommen. Eine Mauer des Schweigens begegnet ihm, aber die Polizei kann ja nicht umhin, die Diebstahlsanzeige zu bearbeiten.

Nehmen wir zum Schluss mal ganz fiktiv an, ich hätte da jetzt die Möglichkeit, die Hunde vor dem Halter zu schützen und sie dort bleiben zu lassen, wo sie jetzt untergebracht sind.
Dazu müsste aber gleichzeitig die ganze Aktion samt dem Polizeieinsatz einwandfrei mit §§ u.s.w. gerechtfertigt werden.

Wie mach ich das? Das Tierschutzgesetz hat ja keinen "Nothilfeparagrafen".
Hat schon mal jemand von euch erfolgreich so eine Sache zu Ende gebracht?

Und wie gesagt, alles äußerst fiktiv :hallo: (aber es eilt sehr!!!)
 
  • 4. Mai 2024
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Hi Birgit ... hast du hier schon mal geguckt?
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Birgit schrieb:
:)
Hat schon mal jemand von euch erfolgreich so eine Sache zu Ende gebracht?
Ja, aber natürlich haben wir dafür gesorgt, dass das ohne Beteiligung der Polizei abgelaufen ist. Ähm, diese Aussage ist natürlich auch rein fiktiv ;) .

Einen gesetzlichen Rechtfertigungsgrund für eine solche Privataktion gibt es natürlich nicht. Die Frage ist, ob der Polizei die Personalien der Menschen bekannt sind, die die Hunde mitgenommen haben.
 
Nun,
wenn so etwas einmal geschehen würde, dann würde die Polizei natürlich die Personalien aufnehmen.
Die Polizei hätte in so einem Fall doch eigentlich die Verpflichtung gehabt, diese Aktion zu verhindern?
Wenn die Polizei aber vor Ort die Dringlichkeit der Entnahme der Hunde festgestellt hätte, wäre sie dann in der Lage gewesen, diese Aktion abzusegnen?
Da verhält sich die Polizei eigentlich zum Wohle der Tiere aber im Nachherein ist die Sache ein juristisches Desaster?
 
Was ist, wenn die Hunde den lieben Menschen weglaufen oder wieder von anderer Seite "entwendet" werden? Das ist bei uns schon der Fall gewesen. Das OA und der Amtsvet. sahen trotz sichtbarer Mißhandlungen eines Rottweilers keinen Handlungsbedarf. Die Polizei war wegen diverser Anzeigen mehrfach bei diesem Hundebesitzer, durfte aber nicht einschreiten. Eines Tages verschwand dieser Hund spurlos. Man vermutete diverse Tierschützer, die den Hundehalter schon mehrfach angezeigt hatten. Aber diese Tierschützer hatten den Hund nicht. Er war an einen anderen geheimen Ort "verschwunden" und hat heute ein wundervolles, neues Zuhause gefunden.

Wie ist das eigentlich, wenn man einen Hund entwendet, der Name des sog. Diebes der Polizei bekannt ist und dieser entwendete Hund wieder entwendet wird oder wegläuft??? ;)

Schäferwuffi mit Josy, Apoll, Cora und Dusty
(und Teddy, fest in meinem Herzen - ich vermisse dich)
 
Das wäre wohl in dem Falle alles machbar, aber es bleibt doch ein Hundeklau und die Täter wären bekannt.
Schadenersatz gegenüber dem Ex-Halter in Form von Geld wäre das geringste Problem.
Es ginge im vorliegenden fiktiven Fall nur darum, die Aktion möglichst im Nachherein rechtlich zu untermauern.
Schon um die Polizei, wenn sie denn schon mal bei so einem Husarenstück (wenn auch nur aus Unkenntnis der Rechtslage) "mithilft" nicht vor den Kopf zu stoßen.
Die Auswirkungen wären nicht sehr schön, wann kriegte man sonst noch mal Unterstützung von denen?
 
Birgit schrieb:
Die Polizei hätte in so einem Fall doch eigentlich die Verpflichtung gehabt, diese Aktion zu verhindern?
Ja, wenn die beteiligten Beamten um die Rechtswidrigkeit des Tuns wussten. Ansonsten könnte es passieren, dass sie sich wegen Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) verantworten müssen.

Birgit schrieb:
Wenn die Polizei aber vor Ort die Dringlichkeit der Entnahme der Hunde festgestellt hätte, wäre sie dann in der Lage gewesen, diese Aktion abzusegnen?
Nein! Ich muss dir sicher nicht erklären, welche Voraussetzungen für eine Beschlagnahme vorliegen müssen und wie das abläuft.

Schäferwuffi schrieb:
Wie ist das eigentlich, wenn man einen Hund entwendet, der Name des sog. Diebes der Polizei bekannt ist und dieser entwendete Hund wieder entwendet wird oder wegläuft??? ;)
An der Strafbarkeit des Diebstahles ändert das gar nichts. Wenn der Hund nicht mehr herausgegeben werden kann, hat der Dieb Schadenersatz zu leisten.
 
Klar weiß ich, wie das "normalerweise" abläuft, den ganzen Pipapo mit Anhörung, Auflagen, Nachkontrollen, Androhung Zwangsgeld/Ersatzvornahme u.s.w.
Aber ich selbst habe ja auch schon spontan gehandelt, wie hätte ich z.B. zum Zuge kommen sollen, wenn ich damals den Rotti Benni mit seinen 20 Kg nicht sofort "entnommen" hätte.
Letztens hat unser Amtsvet. nachträglich eine solche Entnahme abgesegnet, was in vorliegendem fiktiven Fall einen Spagat bedeuten würde, weil dieser Amtsvet. schon Schreiben an den Halter geschrieben hätte und sich das alles hinzogen hätte und so weiter...
Mal sehen, ob man rein fiktiv diesen Spagat hinkriegen könnte.

Wenn ich so einen Fall hätte, dann müsste ich spätestens in einer Stunde einen Einfall haben, dann ginge nämlich eine eilends zu der Sache einberufene Sitzung los.
 
Biggi, der klitzekleine, aber wichtige Unterschied zwischen dem fiktiven Fall und deiner "Entnahme" ist der, dass du Amtsträger bist.
 
Das ist eben das Problem, alle Beteiligten an dem fiktiven Fall (außer dem Besitzer der Hunde natürlich) wären sowas von froh, dass die Hunde da endlich raus wären.
Aber es ist eben nicht so gelaufen, wie es hätte laufen können. Ich bin nicht für Tierschutz zuständig, leider!
Ich kann eben immer nur so gut es geht helfen, in dem fiktiven Fall würde ich sehr gerne geholfen haben.
Im Laufe des Nachmittags werde ich an dem fiktiven Fall weiterspinnen und abends dann mal das Ergebnis reinschreiben.
 
Manchmal gibts noch Wunder:
Im fiktiven Fall wurde ein Konsens zum Besten der Hunde gefunden. Fast hätte ich den Amts-Vet. geknutscht (ich meine natürlich wenn es ein realer Fall gewesen wäre :D ) :lol:
Wenn in Kürze mal so ein Fall in der Zeitung steht (was zu erwarten ist) dann setz ich´s mal hier rein.
 
Wenn so etwas passiert wäre, würde das natürlich eine tolle Sache sein, bei der man froh sein könnte, daß sie ein gutes Ende gehabt hätte. ;)
Selbstverständlich würde man auch gerne über einen solchen Fall aus der Zeitung hören, falls so etwas einmal vorkommen sollte.
 
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