Hier nun der Bericht der heutigen Anhörung und Abstimmung bzgl. der Petition des Vereins Abschaffung der Rasselisten e.V. im bayerischen Landtag:
Das Ergebnis vorweg:
Die Petition wurde einstimmig abgewiesen und als „erledigt“ erklärt.
Einer der ca. 25 Abgeordneten übernahm die Berichterstattung über diese Petition und fasste in einer ca. 3- bis 4-minütigen Ansprache einige wichtige Punkte zusammen. Bereits sein Schlusssatz beinhaltete den Vorschlag, diese Petition als „erledigt“ zu erklären.
Die Begründung lautete zusammengefasst wie folgt:
In der Verordnung stünden nur Hunde, in der eine Anlage zur gesteigerten Aggression ist, und die zugleich aufgrund der Körpergröße und Beißkraft ein gewisses Gefährdungspotential aufweisen würden.
Es gäbe auch kein Halteverbot, sondern es bedürfe einer Genehmigung der jew. Kommune.
So sehe man diese Verordnung als rechtmäßig und darum wird der Vorschlag unterbreitet, diese Petition laut §80, Nr. der Geschäftsordnung (
) als erledigt zu erklären.
Das anschließende Statement einer anwesenden Stadträtin bestärkte dies durch folgende Punkte:
1. Die Rasseliste / Kampfhundeverordnung habe sich in der Praxis bewährt.
2. Diese Verordnung gebe der Bevölkerung mehr Sicherheit.
3. Ebenso fühlten sich die Politiker mit dieser Verordnung wohler, da sie eine Vorgabe / einen Maßstab haben, an der / dem sie sich orientieren können.
4. Es bestünde also kein Bedarf, diese Verordnung zu ändern.
In Folge wurde meine Wortmeldung angenommen und ich bin auf diese angesprochenen Punkte eingegangen. Hier eine Zusammenfassung:
1. Leider käme nicht jedes Bundesland dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach, regelmäßige Statistiken zu erheben, auf die sich in den vorangegangenen Statements u.a. berufen wurde.
2. Kynologisch gesehen gebe es aufgrund einer Rasse keine gesteigerte Aggressivität, was auch wissenschaftlich mehrfach bewiesen wurde. Viele dieser Studien lägen dem Ausschuss in der Petition vor.
3. Es gibt viele große Hunde, die nicht auf der Liste stehen, die ebenfalls wie die gelisteten Hunde aufgrund ihrer Größe eine entsprechende Beißkraft besitzen (wie z.B. Schäferhund, Labrador, Golden Retriever etc.). Z.B. sind auch Pitbulls und Amstaffs kleiner als manch andere großen Rassen, die nicht gelistet sind.
4. Daher stelle diese Rasseliste eine Scheinsicherheit dar, denn somit wird der Anschein erweckt, dass nur Listenhunde gefährlich sind, andere jedoch nicht. Die Statistiken, die uns vorliegen, zeigen jedoch, dass auch andere Hunde gefährlich sein können. Dies liege am Halter, jedoch nicht am Hund oder seiner Rasse.
5. Daher plädieren wir für die Verpflichtung zur Halter- bzw. Sachkunde. Dies gewährleiste eine bessere Sicherheit der Bevölkerung und könnte ebenfalls als Maßstab für die Politiker dienen.
6. Es wurde in der Besprechung der vorangegangenen Petition TOP 4 (Anm.: Wir waren TOP 5) vom Gleichheitsgrundsatz der Bürger gesprochen. Diesen Punkt griff ich auf und berichtete, dass durch diese Rasseliste dieser Grundsatz für Listenhundebesitzer nicht existiere:
Z.B. Höhere Hundesteuer, Höhere Versicherungskosten, falls man überhaupt angenommen wird, man darf nicht auf jeden Hundeübungsplatz oder nicht in jedes Hotel etc.. Listenhundefreunde können sich zudem in vielen Bundesländern nicht frei entscheiden, welche Hunderasse sie zuhause aufnehmen möchten. Dies sähen wir „Listenhunde-Vereine“ als Einschränkung.
7. Ich bat um Einbeziehung dieser Punkte in die Überlegungen und Entscheidung und bedankte mich.
Die Antwort:
Der Gleichheitsgrundsatz besage, dass Gleiches gleich behandelt wird und Ungleiches ungleich. Die Hunde, die in der Liste sind, sind anders als andere Hunde. Daher werden sie anders behandelt.
Im Anschluss daran:
„Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. So werden wir dem Begehren, diese Verordnung zu ändern, nicht nachkommen“.
Es wurde um Abstimmung gebeten.
Es wurde einstimmig ohne Enthaltung gegen diese Petition gestimmt.