Rasseliste Bayern Kat. 1 -Kat. 2

maloedisch

10 Jahre Mitglied
Hallo an alle,

falls es einen ähnlichen Beitrag schonmal gab, dann einfach Bescheid geben.
Mich ineteressiert, was den Pit-Bull, Staff-Bull und Am-Staff-Bull (alles Kat.1) vom Bullterrier (Kat.2 ) unterscheidet :verwirrt: - oder hab ich ein kleines, aber wichtiges Detail nicht gesehen?

Ist denn Bullterrier nicht einfach ne Oberkategorie?

Geh ich zum OA in Bayern und melde meinen Am-Staff nur als Bulli an, was passiert dann?

LG Diana
 
  • 28. April 2024
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Hi maloedisch ... hast du hier schon mal geguckt?
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Geh ich zum OA in Bayern und melde meinen Am-Staff nur als Bulli an, was passiert dann?

dann ist das so, als würdest du einen goldi als DSH anmelden. nämlich komplett gelogen. :unsicher:
bullterrier hat mit amstaff nu wirklich nix zu tun und das fällt spätestens auf, wenn du den wesenstest mit deiner hündin machen musst (und davon geh ich jetzt mal aus, "ausländische" WTs werden ja oft nicht anerkannt).

amstaff ist in bayern nunmal kat 1 und bis auf 2 oder 3 gemeinden in ganz bayern wirst du den nirgends genehmigt kriegen.

ps. kuckmal hier, da sind die verschiedenen kat.-rassen mit bildern
 
Stelle die vier Rassen nebeneinander und dann siehst du den Unterschied...

Diese Rassen unterschiedlich zu bewerten und auf eine Liste zu setzen, den einen Kat 1 den anderen nur Kat 2 ist einfach Willkür, oder wie es in Bayern eher war Geschäftemacherei...
 
Diese Rassen unterschiedlich zu bewerten und auf eine Liste zu setzen, den einen Kat 1 den anderen nur Kat 2 ist einfach Willkür, oder wie es in Bayern eher war Geschäftemacherei...

schon :eg: aber solang es gesetz ist, hilfts ja nix, da muss man sich halt dran halten :heul:
 
Ist denn Bullterrier nicht einfach ne Oberkategorie?

Die Oberkategorie ist wohl eher Bullrassen ;).
Einen Kat. 1 Hund bekommst du mit sicherheit hier in BY nicht genehmigt.

Geh ich zum OA in Bayern und melde meinen Am-Staff nur als Bulli an, was passiert dann?

Die lasse lieber zum wohle des Hundes sein, es sei denn er soll vermutlich den Rest seines Lebens im TH verbringen.
 
Der Unterschied ist, dass ein Kat. 1-Hund IMMER als gefaehrlich gilt, das kann auch nicht durch WT wiederlegt werden. Du zahlst auf jeden Fall die erhoehte Steuer. Es gibt wenige Kat.-1 Hunde in Bayern, sie sind aber nicht grundsaetzlich evrboten sondern genehmigungspflichtig, und um die Genehmigung zu bekommen musst du ein "berechtigtes Interesse" nachweisen.
Das scheint manchmal auch schon bei Tieren aus dem Tierschutz gegeben zu sein, sprich mal mit dem Ordnungsamt darueber.
Ich denke, wenn das OA Zweifel daran hat, dass dein Hund ein "Bullterrier" ist, dann schciken sie dich sowieso zum Gutachter. Hat also keinen Sinn, was zu erfinden ;)
 
Der Unterschied ist, dass ein Kat. 1-Hund IMMER als gefaehrlich gilt, das kann auch nicht durch WT wiederlegt werden. Du zahlst auf jeden Fall die erhoehte Steuer. Es gibt wenige Kat.-1 Hunde in Bayern, sie sind aber nicht grundsaetzlich evrboten sondern genehmigungspflichtig, und um die Genehmigung zu bekommen musst du ein "berechtigtes Interesse" nachweisen.
Das scheint manchmal auch schon bei Tieren aus dem Tierschutz gegeben zu sein, sprich mal mit dem Ordnungsamt darueber.
Ich denke, wenn das OA Zweifel daran hat, dass dein Hund ein "Bullterrier" ist, dann schciken sie dich sowieso zum Gutachter. Hat also keinen Sinn, was zu erfinden ;)

ohne miesepetrig sein zu wollen, aber da würd ich mir nicht viel hoffnungen machen.
fragen kostet nix, is klar - aber ansonsten ist die wahrscheinlichkeit, dass ein OA "tierschutzhund" als berechtigtes interesse sieht irgendwo bei knapp unter null...

(ansonsten hast du natürlich recht, mela, also nix für ungut ;))
 
Ich weiss Fusselchen, es gibt eine kleine Chance, und bevor maloedisch nicht gefragt hat, wird sie kein definitives Nein hoeren. Ich denke mal, das letzte Wort liegt immer beim OA der Gemeinde wo sie wohnen wird, deshalb wuerde ich da mal nachfragen.
 
Hallo Diana:hallo:.. also ich denk auch das es schwer wird eine Genehmigung zu kriegen ..Hast du den Hund vom Tierschutz? Wenn ja dann frag doch mal ob du ihn über Pflege halten kannst..Hatte meine Maus auch erst ein Jahr über Pflege bis geklärt war wie ich sie jetzt halten darf Boxermix oder Staffmix..der Vorbesitzter hatte sie natürlich als Boxermix angmeldet und mit der Info kam sie auch ins Tierheim (macht ja mittlerweile jeder)..Nachdem das Tierheim das ok hatte durfte ich sie vom Tierheim ganz übernehmen und sie wurde als Boxermix angemeldet..Bin aber schon öfter angesprochen worden von der Polizei,weil sie ja nicht gerade nach Boxermix aussieht..Viele melden ihre Staffs als Boxermix an wenn sie noch klein sind, solang nichts passiert und man Glück hat wird auch keiner was sagen..das find ich ja so schlimm, es wird immer noch gezüchtet,die kommen immer noch in falsche Hände, richtig Kontrollieren tut es keiner und unsere süssen aus den Tierheimen haben fast keine Chance auf ein Zuhause (Bayern sowieso nicht) wegen dem Gesetz..Schwer könnte es halt mit den Leuten werden die solche Rassen verachten, die alles daran setzten wollen das du nicht so einen Hund hälst..Wünsche dir trotzdem viel Glück:love:..Würd dir trotzdem den ehrlichen weg empfehlen, viell. klappts ja ..Lg. Jessi mit Mäuschen..
 
@ maloedisch:
am besten du informierst dich bei hund-ist-hund,die werden dir ganz sicher weiterhelfen.
hier der link.
 
Hallo an alle,

ganz schön viele Antworten...
Ich bin bisher den ehrlichen Weg gegangen und werde dies natürlich auch weiter tun - keine Frage! Im TH landen soll mein Alterchen auf keinen Fall! WT ist in S-A bestanden.

War nur eine hypothetische Frage mit dem Bullterrier...

Ich glaub ich versteh den Rassen unterschied, aber die Willkür ist schon sehr interessant.

Hab es bisher noch nicht geschafft zum OA zu gehen, aber ich werd schauen, dass ich es nun bald schaffe. Mich würde es auch nur interessieren wie groß meine theoretischen Chancen in Bayern sind, und ob es nicht vielleicht berechtigtes Interesse wäre, dass es Schwachsinn ist das TH weiter sinnloserweise zu füllen... (Ich glaub ja nicht, dass der Gedanke beim Amt zählt, dass ich den Hund seit fast 11 Jahren habe.)
Spike bleibt hier in S-A angemeldet. Noch zahl ich hier auch nur 50€ und nicht über 600€ Steuern, wie es in Beilngries der Fall wäre. Dieses Steuerloch nutze ich doch gern ;)... ganz legal. Spike geht's bei meinen Eltern auch richtig gut, also warum ihn der Ungewissheit in Bayern aussetzen. Er kommt mich besuchen und da muss er ja nur die Leinenpflicht erfüllen ;) und das stört ihn jetzt nicht wirklich.



Spike ist über ne Annonce gekauft. Kein Tierschutzhund. Der nächste Hund kommt aber auf jeden Fall aus dem TH. Da sitzen so viele, da muss man nun nicht unbedingt zum Züchter rennen. Leider wird es dann wohl kein Staff mehr werden.
 
Es gibt in Bayern keine generelle leinenpflicht. (In einzelnen Städten gilt aber für ALLE Hunde z.B. ab Schulterhöhe 50cm Leinenpflicht)

Besucherhunde sind in Bayern unproblematisch. (Der Hund sollte aber wirklich nur zu Besuch sein und wer mit Ihn in Bayern läuft, sollte einen Perso besitzen, der belegt, das der Hauptwohnsitz in einen anderen Bundesland ist.

Wenn dein bzw. euer Hund bei den Eltern super untergebracht ist, dann lasse ihn dort. Die Chance dafür eine Genehmigung zu erhalten ist sehr sehr klein.
 
Huhu Rimini,

das bedeutet, dass es nicht reicht, den Hund in einer anderen Stadt angemeldet zu haben, sondern man muss auch selber dort gemeldet sein?

Ich kann nämlich jemanden, der einen Am. Staff-Mix hält (erzählt derjenige selber :rolleyes:) und ihn woanders gemeldet hat und jetzt meint, ganz schlau gewesen zu sein. :unsicher:

LG Theresa
 
Ich kann nämlich jemanden, der einen Am. Staff-Mix hält (erzählt derjenige selber :rolleyes:) und ihn woanders gemeldet hat und jetzt meint, ganz schlau gewesen zu sein. :unsicher:


Er ist so lange schlau bis der Hund eingezogen wird.:sauer:
Ein Besuchshund ist bis zu einer gewissen Zeit (wie lang ?) sicher gestattet, nur fällt ja nun so ein Hund mehr auf als andere und die lieben Nachbarn wissen genau wie lang so ein Hund da wohnt.
In BY gibt es diese ****** Listen seit anfang der 90iger, also geht die Zahl der offiziellen Staffs, Staffbulls und Pitis normal gegen 0.

Aber mit einem Mix der vielleicht nicht ganz so kräftig ist (?) hat man vielleicht noch mehr Glück bei den Leuten wie ich mit den Bullis, die ja sofort von jedem als Pitbulls erkannt werden.;)
 
Wenn man einen Hund aus dem Ausland mitbringt, ist die Grenze 30 Tage. Wie das aber mit Hunden aus einem anderen Bundesland ist, weiß ich leider nicht. Ich würde abert vermuten, dass deutlich feststellbar seibn muss, dass der Hund nicht die ganze Zeit in Bayern ist. Sonst wäre es ja einfach ;)

Sch••• Listen :(
 
In BY gibt es diese ****** Listen seit anfang der 90iger, also geht die Zahl der offiziellen Staffs, Staffbulls und Pitis normal gegen 0.

Aber mit einem Mix der vielleicht nicht ganz so kräftig ist (?) hat man vielleicht noch mehr Glück bei den Leuten wie ich mit den Bullis, die ja sofort von jedem als Pitbulls erkannt werden.;)

stimmt Niemand hier erkennt einen APBT und reinrassige gibt es so gut wie überhaupt nicht zu sehen.

Der Bullterrier hat den Spitznamen Pitbull weg und wird gerne von Nachbarn gemeldet, sein Äußeres hat sich durch die vielen Berichte mit falschen Rassebezeichnungen und Bildern in den Schädeln der Bayern eingebrannt.

Und selbstverständlich reicht es nicht aus nur den Hund in einer anderen Stadt zu melden.

Mir ist ein Fall bekannt wo jemand seinen DSH am Nachbarort gemeldet hatte (seinen Zweitwohnsitz) weil dort die Steuer nur halb so hoch war. Nach 5 Jahren bekam er Probleme und beide Orte Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz wollten die Steuer kassieren
 
Mich würde es auch nur interessieren wie groß meine theoretischen Chancen in Bayern sind, und ob es nicht vielleicht berechtigtes Interesse wäre, dass es Schwachsinn ist das TH weiter sinnloserweise zu füllen...


hier lehn ich mich entspannt aus dem fenster und sag mal :

so gegen 0.4 %....und die 0.4 % sind entweder Polizisten oder in einem ähnlichen dienstleitungsgewerbe oder der sohn vom bürgermeister der gemeinde:D

für einen mischling stehen die chancen besser...


ABER:

hier nicht selber rummutmasen und über die rasse lamentieren....

aber zum bay. vereidigten sachverständigen....der hat das gelernt und dann hat das BL seinen lieben Frieden...ist er der Meinung das der Hund Kat.2 (oder mix) ist hast du´s schwarz auf weiss von ner qualifizierten Person....dann noch ab zum WT(Oder gleich bei dem sachverständigen mitmachen) und wenn der bestanden ist lebt sich´s in Bayern ausgezeichnet:love:

In diesem sinne


san
 
Mich würde es auch nur interessieren wie groß meine theoretischen Chancen in Bayern sind, und ob es nicht vielleicht berechtigtes Interesse wäre, dass es Schwachsinn ist das TH weiter sinnloserweise zu füllen...


hier lehn ich mich entspannt aus dem fenster und sag mal :

so gegen 0.4 %....und die 0.4 % sind entweder Polizisten oder in einem ähnlichen dienstleitungsgewerbe oder der sohn vom bürgermeister der gemeinde:D

für einen mischling stehen die chancen besser...


ABER:

hier nicht selber rummutmasen und über die rasse lamentieren....

aber zum bay. vereidigten sachverständigen....der hat das gelernt und dann hat das BL seinen lieben Frieden...ist er der Meinung das der Hund Kat.2 (oder mix) ist hast du´s schwarz auf weiss von ner qualifizierten Person....dann noch ab zum WT(Oder gleich bei dem sachverständigen mitmachen) und wenn der bestanden ist lebt sich´s in Bayern ausgezeichnet:love:

In diesem sinne


san

danke :sorry:
 
wobei ich nur anmerken mnöchte, dass es z.T auch in Bayern vorkommen kann, dass man beim Umzug seinen Hund mitnehmen kann und ihn legal angemeldet und genehmigt bekommt.
Wir haben im Nachbarort jemanden mit einer gelb-gescheckten Staff Hündin, der aus Bawü hergezogen ist. Sie hatte dort den Wesenstest gemacht, das Gutachten wurde vom hiesigen Sachverständigen anerkannt, und er konte die Kleine mitbringen. Das gefährlicher Hund hat sich im Falle dieser Gemeindeverwaltung mit dem Gutachten erledigt, Genehmigung erteilt. Allerdings zahlt er für den Listenhund doppelte Steuer (wobei das in unserem Fall hier dann halt 60 statt 30 Euro im Jahr sind)

sowas sind allerdings Aussnahmen, trotzdem: Fragen kann man auf der Verwaltung ja mal, in seltenen Fällen gibts da auch vernünftige Leute. Negativgutachten kann da evtl eben von Vorteil sein.
 
Du willst mit Deinem Wuffel nach Bayern......

Dann...... persönlich beim OA/Gemeinde vorsprechen !!

Dazu mitbringen :
- bereits vorhandener WT vom Wuffel
- Meldebescheinigung des alten Wohnortes
- Versicherungsnachweis des Wuffels
- neuen Mietvertrag, mit schriftlicher Haltegenehmigung eines Listis
- neuen Arbeitsvertrag des Halters
- ein paar nette Bilder des Wuffels, am besten zusammen mit Kindern
- deutliche Bereitschaft zeigen, alle ggf. noch nötigen Auflagen schnellstens zu erledigen

Dazu als HH möglichst seriös auftreten, auch in Bezug auf Kleidung, Frisur, Make-Up (Frauen haben immer einen gewissen "Bonus") und Schmuck.

Das klingt zwar alles deutlich bescheuert, hat aber schon in mehreren Fällen geholfen - zwei davon laufen ab und zu in unserer Hunderunde - den Wuffel ganz hochnotoffiziell in Bayern "durch" zu bekommen.

Und persönlich aus dem Grund dort aufschlagen, weil man am unpersönlichen Telefon viel besser "nein" sagen kann, als einem direkt ins Gesicht.
 
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