Also dann spinne ich mir jetzt einfach (mal wieder) was zurecht...
Wenn doch der Gesetzgeber die Zucht und die Einfuhr dieser Hunde verbietet, dann möchte er, dass diese Rasse mit dem aktuellen Bestand ausstirbt. Wenn das konsequent umgesetzt werden soll und der Gesetzgeber seine Glaubwürdigkeit nicht verlieren will (sofern er in der Bevölkerung überhaupt noch glaubwürdig ist) müsste er unter allen Umständen verhindern, dass Hunde dieser Rassen "an den Privatmann" kommen - mit allen Konsequenzen.
Letztendlich müsste das doch bedeuten, dass die Tiere generell unvermittelbar in Tierheimen versauern oder getötet werden.
Durch die Vermittlung solcher Hunde wird das Gesetz in seinem Sinn unterlaufen oder sehe ich das falsch?