Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Nur, damit ich nicht falsch verstanden werde. Mir ist durchaus bewusst, dass die Ausbildung zum Rettungshund nicht ausreicht, um ein berechtiges Interesse nachzuweisen, da sich genügend andere Rassen ebenso dazu eignen. Bin jetzt seit 8 Jahren in der Rettungshundearbeit tätig (zuerst HiOrg, jetzt private Staffel) und nehme zu Sammelaktionen meine Rottihündin ganz bewusst mit, denn die meisten Leute verbinden mit dieser Rasse ja leider irgendwelche negativen Schlagzeilen aus der Presse
Es ist auch nicht so, dass ich jetzt auf Biegen und Brechen einen Weg suche, mir einen Listenhund Kat. 1 zu holen. Auch wenn ich das bei entsprechender Genehmigung gerne sofort tun würde
Zur Not muss ich wohl nach NRW ziehen.
Mir geht es eher darum, meine Kenntnisse im Bereich der "Kampfhundeverordnung" in Bayern bezüglich der Listenhunde 1 zu erweitern. Ich betreibe eine Hundeschule und stoße hierbei immer mal wieder auf die Frage, was denn eigentlich als "berechtigtes Interesse" etc. gilt und ob in Bayern überhaupt mal eine solche Genehmigung erteilt wurde. Die Frage kommt nicht auf, weil sich die Leute einen entsprechenden Hund anschaffen möchten, sondern einfach aus Interesse. Leider habe ich darauf irgendwie keine Antwort. Deshalb finde ich es auch mal interessant, aus welchen Beweggründen heraus die ein oder andere Gemeinde tatsächlich eine Erlebausnis erteilt hat.
Viele "normale" Hundehalter wissen dagegen gar nicht, dass man schon für die Haltung eines Rottweiler einen Wesenstest ablegen muss. Was also die Listenhunde der Kat. 2 und das ganze "Prozedere" betrifft, kenne ich mich durchaus aus, aber mit der Kat. 1 eben leider nicht.
@ Kirstin
Ich wünsch Dir weiterhin viel Erfolg in der Ausbildung. Hab auf nem Workshop auch mal einen super triebigen Staff-Mix getroffen. Der war bereits mehrfach geprüft.
@Gabi
Da Du aus München kommst, warst Du zufällig auch vor kurzem auf dem Vortragsabend von Michael Grewe in München?