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Simbabär

10 Jahre Mitglied
Hallo Ihr Lieben,

bitte nicht gleich aufgrund der Überschrift denken, oh Gott, schon wieder jemand der keine Ahnung hat von den Hundeverordnung in Bayern


Ich kenne die Verordnung und weiß, dass „die Haltung eines Hundes der Kategorie I in Bayern von einer besonderen Erlaubnis abhängig ist, die nur unter äußerst engen Voraussetzungen erteilt wird. So muss der Halter ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gegen seine Zuverlässigkeit dürfen keine Bedenken bestehen und es dürfen auch keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz drohen.“ Demnach ist es eigentlich unmöglich, eine entsprechende Genehmigung zu bekommen.

Mich würde dennoch interessieren, ob jemand von Euch einen Hund der Kategorie I in Bayern offiziell genehmigt bekommen hat oder eventuell einen Hundehalter kennt, für den diese Genehmigung erteilt wurde. Insbesondere finde ich es hierbei spannend, welche Geschichten (evtl. wegen Umzug, Rettungshund etc.) dahinterstecken und was die entsprechende Gemeinde als „berechtigtes Interesse“ gelten hat lassen.

Freue mich sehr auf Eure Antworten, sofern sich hierzu überhaupt jemand findet
 
  • 24. Mai 2024
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Hi Simbabär ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 16 Personen
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Na das ging aber schnell, hallo Peggo!

Das freut mich riesig für Dich.

Darf ich fragen, mit welchem "berechtigten Interesse" Dir die Haltung genehmigt wurde? Und wo Du in Bayern wohnst?
 
Na klar

Berechtigtes Intresse aus Tierschutz-technischen Gründen!
(habe ne grosse Portion Charm draufgelegt )

Komme aus Nordschwaben - da gibts vereinzelt Gemeinden bei denen noch Kat 1 genemigt werden - unter bestimmten Auflagen!
 
Na das glaub ich gleich, dass man da ne ganze Portion Charme drauflegen muss

Bin ja mal gespannt, ob sich hier noch jemand findet, der in einer so tollen Gemeinde lebt und genügend Charme besessen hat.

Ich selbst würde total gerne eine Am. Staff. halten und diesen auch in der Rettungshundearbeit führen. Das wird aber wohl ein Wunschgedanke bleiben
 
Dann musst Du wohl nach NRW ziehen

Ich hab einen Staff-Mix in der Ausbildung zum Rettungshund.

Ich wage nur zu bezweifeln, daß dies als berechtigtes Interesse gilt.
Denn schließlich ist jede andere Rasse auch dafür geeignet.
Und dann musst Du noch eine RH-Staffel finden, die einen Staff auch aufnehmen.
Ich weiß, daß zumindest der BRH da keine Probleme macht (zumindest nicht in NRW).


Aber Daumen drücken tu ich für Dich.
Gib mal Bescheid, ob es klappt.

LG,
Kirstin
 
Hallo Ihr Lieben,

bitte nicht gleich aufgrund der Überschrift denken, oh Gott, schon wieder jemand der keine Ahnung hat von den Hundeverordnung in Bayern

Woher weisst du das?


Ich kenne die Verordnung und weiß, dass „die Haltung eines Hundes der Kategorie I in Bayern von einer besonderen Erlaubnis abhängig ist, die nur unter äußerst engen Voraussetzungen erteilt wird.
Jein. Erteilt werden kann.


So muss der Halter ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Richtig. Der Halter muss - die Gemeinde kann. Müssen sie tut sie nicht.


Gegen seine Zuverlässigkeit dürfen keine Bedenken bestehen und es dürfen auch keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz drohen.“ Demnach ist es eigentlich unmöglich, eine entsprechende Genehmigung zu bekommen.
Es ist durchaus möglich. Wenn die Gemeinde möchte. Dann ist es auch verhältnismäßig egal, welchen Grund du als berechtigtes Interesse angibt, die wollende Gemeinde braucht halt einen Grund, damit sie genehmigen darf.
Die nicht-wollende Gemeinde hingegen braucht keinen, wie auch immer gearteten Grund als berechtigtes Interesse anzuerkennen.
Das berechtigte Interesse ist in Bayern eine "Kann-Vorschrift", kein Rechtsgut, dass du einklagen könntest. Die Gemeine kann den Grund anerkennen, sie muss es aber nicht.

Deshalb spielen die Gründe anderer Halter auch absolut keine Rolle.

Das kann soweit gehen, dass in ein und derselben Gemeinde Herr X seinen Grund für das berechtige Interesse anerkannt bekommt. Herr Y dagegen nicht.

Ich hab sogar schon einen Fall miterlebt, wo ein Halter gar keinen Grund brauchte. Die Gemeinde stufte den Hund selbst als Boxermischling ein, damit sie sich nicht die Blöße geben muss, einen "Kampfhund" in der Gemeinde genehmigt zu haben. Im Rassegutachten stand, der Hund könnte ein Boxermischling sein, aber genau so gut auch ein Liste-1-Hund-Mix. Also beschloss der Gemeinderat, dass es für alle Beteiligten einfacher ist, wenn der Hund ein Boxermix ist.
 
Ach so ja - in Bayern Liste 1-Hund als Rettungshund? Vergiss es. Sogar ausgebildete und verdiente Rettungshunde werden aus der Staffel gewiesen, wenn sie im Nachhinein das Pech haben, auf die Liste 2 gesetzt zu werden. Du als Halter darfst natürlich gerne weiter nachts um drei aufstehen und anderen bei Übungen die Wege leuchten. Aber dein Hund bleibt dann daheim. Den darfste nicht mal mehr mitnehmen.

ASB-Staffel München.

Und von anderen Staffeln hab ich auch nichts wesentlich besseres in Erfahrung bringen können.

Ich wollte meinen Hund nämlich auch ausbilden lassen, wollte aber vorher wissen, was passiert, wenn ihre Rasse irgendwann mal auf der Liste (Kategorie 2) landet. Schon die Frage als solches war ein absolutes No-Go und sie hätten mich am liebsten des Saales verwiesen. Man sei nicht bereit, das näher mit mir zu diskutieren.
 
Hallo Gabi!

Beim ASB ist es nicht nur in Bayern so, daß sie keine Listis nehmen.
Die nehmen niemals nicht Listis in ihre Staffeln.

Beim BRH sieht das anders aus.
Zumindest in den meisten Bundesländern.Und in NRW gibt es da gar kein Problem.
Wie es allerdings die BRH-Staffeln in Bayern sehen, weiß ich nicht.

LG,
Kirstin
 
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

Nur, damit ich nicht falsch verstanden werde. Mir ist durchaus bewusst, dass die Ausbildung zum Rettungshund nicht ausreicht, um ein berechtiges Interesse nachzuweisen, da sich genügend andere Rassen ebenso dazu eignen. Bin jetzt seit 8 Jahren in der Rettungshundearbeit tätig (zuerst HiOrg, jetzt private Staffel) und nehme zu Sammelaktionen meine Rottihündin ganz bewusst mit, denn die meisten Leute verbinden mit dieser Rasse ja leider irgendwelche negativen Schlagzeilen aus der Presse

Es ist auch nicht so, dass ich jetzt auf Biegen und Brechen einen Weg suche, mir einen Listenhund Kat. 1 zu holen. Auch wenn ich das bei entsprechender Genehmigung gerne sofort tun würde Zur Not muss ich wohl nach NRW ziehen.

Mir geht es eher darum, meine Kenntnisse im Bereich der "Kampfhundeverordnung" in Bayern bezüglich der Listenhunde 1 zu erweitern. Ich betreibe eine Hundeschule und stoße hierbei immer mal wieder auf die Frage, was denn eigentlich als "berechtigtes Interesse" etc. gilt und ob in Bayern überhaupt mal eine solche Genehmigung erteilt wurde. Die Frage kommt nicht auf, weil sich die Leute einen entsprechenden Hund anschaffen möchten, sondern einfach aus Interesse. Leider habe ich darauf irgendwie keine Antwort. Deshalb finde ich es auch mal interessant, aus welchen Beweggründen heraus die ein oder andere Gemeinde tatsächlich eine Erlebausnis erteilt hat.

Viele "normale" Hundehalter wissen dagegen gar nicht, dass man schon für die Haltung eines Rottweiler einen Wesenstest ablegen muss. Was also die Listenhunde der Kat. 2 und das ganze "Prozedere" betrifft, kenne ich mich durchaus aus, aber mit der Kat. 1 eben leider nicht.

@ Kirstin
Ich wünsch Dir weiterhin viel Erfolg in der Ausbildung. Hab auf nem Workshop auch mal einen super triebigen Staff-Mix getroffen. Der war bereits mehrfach geprüft.

@Gabi
Da Du aus München kommst, warst Du zufällig auch vor kurzem auf dem Vortragsabend von Michael Grewe in München?
 

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