Hi
die 25-jährige Hundehalterin hatte aber die Auflage – diesen Hund stets angeleint zu führen – missachtet.
2 Dinge hätten eine Pressemeldung verhindert.
1. Die Dame hätte Sultan nicht ableinen dürfen.
2. Die Dame hätte sich über die Auflage hinwegsetzen können, dann den Hund aber gegebenenfalls abrufen müssen
Mir ist es persönlich egal, wer welche Auflagen für blöd erklärt und sie deswegen übergeht.
Wenn es dann aber schiefgeht, darf man sich nicht darüber beschweren wenn es Konsequenzen hat.
Die Einschätzung, Anzeige oder nicht ,muss man dann den Geschädigten überlassen.
Den Kampf gegen Rasselisten und Leinenzwang gewinnt man nicht wenn man die Auflagen übergeht und dann, wenn ein Vorfall in der Presse landet wieder über die blöden Geschädigten jammert, die immer und alles zur Anzeige bringen.
Mein Bekannter mit seinem Sarplaninac hält sich an die Auflagen. Er findet sie auch blöd und ungerecht, weil es in Hessen, ich glaube 0 Vorfälle mit diesen Hunden gab.
Da dieses Tierchen aber generell keine anderen Hunde mag und man nie weiss wie er reagiert, bleibt er angeleint.
Deswegen würde ich diesen Hund gerne mal zu einem Hundetreffen bei euch mitnehmen und Hund sein lassen,weil bei eventuellen Kollaterlschäden keine Anzeige und somit auch keine Pressemitteilung droht.
Gruss
Matti