Hi
Wenn der Hund, deiner Meinung nach, gesondert einen Leinenzwang verordnet bekommen hat und andererseits eh, auf Grund der Rasse und der Ortssatzung, an einer 1,5 Meter langen Leine zu führen ist, muss er jetzt an zwei Leinen geführt werden?
Keine Ahnung, das ist ja auch nicht meine Meinung, denn...
Laut Polizei hatte der vierjährige Kampfhund zwar das erforderliche Negativzeugnis, die 25-jährige Hundehalterin hatte aber die Auflage – diesen Hund stets angeleint zu führen – missachtet
Es ist mir auch Schnuppe wer gegen welche Auflagen/Gesetze verstösst, solange niemand zu Schaden kommt.
Es ist deine private Meinung, dass Leinenzwang doof ist.
Es ist deine private Meinung dass eigentlich nix passiert ist.
Es ist deine private Meinung, dass es nicht hätte zur Anzeige kommen dürfen.
Wenn man aber gegen Auflagen/Gesetze zuwiederhandelt und es passiert etwas, dann hat man das Heft des Handelns aus der Hand gegeben.
Dann ist das mit den Füsschen trampeln und auf die unfairen, hysterischen, böswilligen Geschädigten schimpfen irgendwie unpassend un eher Kleinkinderkram.
Wenn man gegen unsinnige Gesetze vorgehen will, dann ist der private Ungehorsam ganz nett, aber mehr auch nicht.
"Und du weisst es wird passieren, wenn wir uns organisieren"
Gruss
Matti
Meine Einschätzung ist, die Frau hat sehr gute Chancen gegen die Verhängung eines Ordnungsgelds zu klagen.
Wahrscheinlich sogar gegen die Satzung insgesamt!
Die Urteile dazu suche ich dir jetzt nicht wieder raus, du liest sie ja eh nicht!
Mit der Meinung, dass Leinen- und Maulkorbzwang Unfug sind bin ich nicht nur nicht alleine, sondern auch noch in guter Gesellschaft anerkannter Kynologen.
Übrigens kannst du dich bei unserer Gemeinde informieren, welchen Wert die Verhängung einer so ausgedehnten Leinepflicht hat.
Der zivile Ungehorsam, gepaart mit rechtlicher Aufklärung hat ergeben, dass hier die Hunde unbehelligt ohne Leine laufen dürfen.
Dass meine Meinung falsch ist ist deine Meinung, aber dein gutes Recht!