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Mein Stand ist: Wer keine Postadresse hat, bekommt kein Geld. Hat der Mensch eine, ist er auch im Programm zu erfassen und bundesweit abrufbar, zumindest im Zahlprogramm.
... wobei ich einschränkend sagen muss, dass ich natürlich nur die eine Seite kenne und die gegnerischen Schriftsätze nicht gelesen habe. Oft wundert man sich, wenn man erst mal hört, was die Gegenseite vorträgt.
Habe eben in Idar-Oberstein angerufen. Mann und Hund sind gestern angekommen und geblieben. Der Mann sei schon in die WG integriert und hätte Kontakt mit den anderen Bewohnern und der Hund habe den allerbesten ersten Eindruck hinterlassen.
Also ich kann nur von Bremen reden und hier ist das nicht so. Ich habe einige Leute, die nur Postadressen haben und ja, in einem Fall erinnere ich mich an wöchentliche Auszahlungen, sonst 14tägig oder sogar monatlich.
Kann natürlich sein, dass die Menschen die Auflage haben, sich regelmäßig bei dem Arbeitsvermittler oder vermutlich eher Fallmanager einzufinden und dann die Zahlungen entsprechend angepasst werden. Aber täglich, daran erinnere ich mich jetzt nicht...
Hm, vielleicht wird das unterschiedlich gehandhabt?
LG
Sina
Mittellose, nicht sesshafte Menschen (Durchreisende, Landfahrer, Personen ohne festen Wohnsitz) erhalten bei der jeweils zuständigen Leistungsstelle (z.B. Sozialamt, Optionskommune, Jobcenter, Sozialdienst) einen so genannten Tagessatz. Dabei handelt es sich um einen Geldbetrag, der sich an den des Arbeitslosengeldes II bzw. der Hilfe zum Lebensunterhalt orientiert und für einen Tag oder für mehrere Tage bemessen ist.
Die Geldleistung zum Lebensunterhalt wird jeweils nur für kurze Zeiträume gezahlt, da im Regelfalle davon auszugehen ist, dass die Antragsteller weiter wandern und zeitnah bei anderen Leistungsträgern Tagessätze erhalten können.
Wenn du das willst, schreib mich an
du solltest bitte mal dein postfach leermachen
Na denn, ist ja alles gut
Ich wollte auch die Frage stellen, ob der Obdachlose kein Geld von dem Amt bekommt(??????)
Ich war vor meiner jetzigen Selbstständigkeit ebenso kurzzeitig Hartz 4 "Empfänger" und habe eine 100 %ige Sanktion bekommen und hätte dadurch theoretisch meine Wohnung verloren Der Grund:
Ich hatte Streit mit der Sachbearbeiterin und bin auch mehrmals nicht mehr zu den terminen gegangen, habe 1 Euro Jobs nicht angenommen und mich nicht an diese komischen "Vereinbarungen" gehalten.
War mir aber auch Wurst.
Es geht realtiv fix, dass man trotz Hartz 4 seine Bezüge und auch die Wohnung verliert. Es gibt einen Haufen Hartz 4 Empfänger, die auf der Strasse landen, wenn sie nicht dem "Jobcenter" oder wie das auch immer heißt, nachkommen.
Der Mann kann allerdings zum Stadtamt gehen und sich dort Hilfe holen. Es gibt so eine Art Wohnungshilfe.
Das geht auch mit Hund, da man als solcher sowieso nur Dreckslöcher als Wohnungen bezahlt bekommt.
Vorwürfe will ich keine Machen, aber zumindest eine Wohnung könnte sich der gute Mann beschaffen, auch, wenn es ein Drecksloch ist
Also ich kann nur von Bremen reden und hier ist das nicht so. Ich habe einige Leute, die nur Postadressen haben und ja, in einem Fall erinnere ich mich an wöchentliche Auszahlungen, sonst 14tägig oder sogar monatlich.
Kann natürlich sein, dass die Menschen die Auflage haben, sich regelmäßig bei dem Arbeitsvermittler oder vermutlich eher Fallmanager einzufinden und dann die Zahlungen entsprechend angepasst werden. Aber täglich, daran erinnere ich mich jetzt nicht...
Hm, vielleicht wird das unterschiedlich gehandhabt?
LG
Sina
Offensichtlich wird es dann unterschiedlich gehandhabt. Wobei das was du von Bremen erzählst eher die Ausnahme sein dürfte.
Ich kenne es von Speyer. Und sie müssen nicht täglich beim Fallmanager vorsprechen, sondern direkt beim Leistungssachbearbeiter, der die Auszahlung tätigt.
Ich weiß, dass in einem Fall als besonderes Entgegenkommen der Mann nur zwei Mal die Woche antanzen musste und dann jeweils entsprechend mehrere Tagessätze ausgezahlt bekam, weil sein "Unterschlupf" so weit weg war, dass man ein Einsehen hatte, ihn nicht tgl. antanzen zu lassen.
Ich hab jetzt was Grundsätzliches dazu gefunden:
Mittellose, nicht sesshafte Menschen (Durchreisende, Landfahrer, Personen ohne festen Wohnsitz) erhalten bei der jeweils zuständigen Leistungsstelle (z.B. Sozialamt, Optionskommune, Jobcenter, Sozialdienst) einen so genannten Tagessatz. Dabei handelt es sich um einen Geldbetrag, der sich an den des Arbeitslosengeldes II bzw. der Hilfe zum Lebensunterhalt orientiert und für einen Tag oder für mehrere Tage bemessen ist.
Die Geldleistung zum Lebensunterhalt wird jeweils nur für kurze Zeiträume gezahlt, da im Regelfalle davon auszugehen ist, dass die Antragsteller weiter wandern und zeitnah bei anderen Leistungsträgern Tagessätze erhalten können.
es war hier ein langer Weg, bis die Postfächer akzeptiert wurden und die Menschen Leistungen bekamen. Auf der von Dir verlinkten Seite verstehe ich es aber so, dass es um Durchreisende geht, die sich nur jeweils für ein paar Tage irgendwo aufhalten, also die ursprünglichen Landstreicher bzw Stadtstreicher. Sie brauchen ja auch eine Abmeldebescheinigung...
Bei mir handelt es sich meist um Menschen, die lange in Bremen sesshaft waren, bzw hier in Notunterkünften untergebracht und dann aus irgendeinem Grund auf der Straße landeten.
Die kommunale Zuständigkeit der Jobcenter ergibt sich aus dem gewöhnlichen Aufenthalt. Wenn aber jemand umherreist, hat er keinen GA und ist somit auch nicht leistungsberechtigt. Das ist mein Stand. Da tritt/trat dann das SGBXII ein.
Bei euch und vllt. auch anderswo mag das anders geregelt sein, wenn es sich um anerkanntermaßen ortsansässige Leute handelt, bei denen mit "Wegzug" auch nicht zu rechnen ist.nicht sesshafte Menschen (Durchreisende, Landfahrer, Personen ohne festen Wohnsitz)