Nichtbestehen bei Wesenstest?

AlteOma

10 Jahre Mitglied
Huhu,
ich werde mir zum Jahresende einen Job suchen. Soweit ich weiss müssen ja Hunde in NRW und Hamburg ab einer Grösse von 40cm oder einem Gewicht von 20kg einen Wesenstest machen. Habe dazu ein paar Fragen, da meine beiden Hunden den dann machen müssten:

Könnte mir ein Bundesland die Aufnahme verweigern, weil meine Hunde zu gross sind?

Darf man in den beiden Bundesländern überhaupt 2 grosse Hunde halten und mit diesen zusammen spazieren gehen?

Was passiert, wenn ein Hund den Wesenstest nicht besteht?

Gibt es noch andere Bundesländer in die ich nicht einreisen dürfte oder nur mit Wesenstest?

Nicht, dass ich nun unbedingt nach Hamburg oder NRW ziehen will, aber wenn ich niergends sonst einen Job kriege muss ich das machen.

Danke schonmal
 
  • 26. April 2024
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Huhu,
ich werde mir zum Jahresende einen Job suchen. Soweit ich weiss müssen ja Hunde in NRW und Hamburg ab einer Grösse von 40cm oder einem Gewicht von 20kg einen Wesenstest machen. Habe dazu ein paar Fragen, da meine beiden Hunden den dann machen müssten:
also in NRW musst du die Verhaltensprüfung nicht machen, ist freiwillig. Machst du sie nicht, besteht allerdings weiterhin Leinen- bzw MK Zwang (für §3 und §10 Hunde)
Könnte mir ein Bundesland die Aufnahme verweigern, weil meine Hunde zu gross sind?
NRW: nein

Darf man in den beiden Bundesländern überhaupt 2 grosse Hunde halten und mit diesen zusammen spazieren gehen?
einen §3 und §10 Hund oder eben 2 x §3 / § 20 Hunde: nein, die darf man dann nur einzeln führen, aber in Verbindung mit § 11 Hunden ist es erlaubt.

Was passiert, wenn ein Hund den Wesenstest nicht besteht?
NRW: siehe oben


Nicht, dass ich nun unbedingt nach Hamburg oder NRW ziehen will, aber wenn ich niergends sonst einen Job kriege muss ich das machen.
verständlich, das Geld muss auch irgenwo her kommen :)

welche Rassen hast du denn?
 
Huhu,
ich werde mir zum Jahresende einen Job suchen. Soweit ich weiss müssen ja Hunde in NRW und Hamburg ab einer Grösse von 40cm oder einem Gewicht von 20kg einen Wesenstest machen. Habe dazu ein paar Fragen, da meine beiden Hunden den dann machen müssten:

Könnte mir ein Bundesland die Aufnahme verweigern, weil meine Hunde zu gross sind?

Darf man in den beiden Bundesländern überhaupt 2 grosse Hunde halten und mit diesen zusammen spazieren gehen?

Was passiert, wenn ein Hund den Wesenstest nicht besteht?

Gibt es noch andere Bundesländer in die ich nicht einreisen dürfte oder nur mit Wesenstest?

Nicht, dass ich nun unbedingt nach Hamburg oder NRW ziehen will, aber wenn ich niergends sonst einen Job kriege muss ich das machen.

Danke schonmal

Die Hamburger Verordnung hat nichts mit einer 20/40 Regelung am Hut, sondern die üblichen 4 verdächtigen tummeln sich auf der Kategorie 1 Liste. Du kannst alles relevante hier nachlesen:



Solltest du einen Hund oder einen Mix aus einem der vier Rassen haben, würde ich mit Sicherheit NICHT nach HH ziehen wollen. Diese Rassen können selbst durch den Wesenstest nicht von Leine und MK befreit werden.

Abgesehen davon kann man in HH arbeiten aber Niedersachsen oder S-H wohnen (habe ich gemacht, wie viele andere auch).
 
Solltest du einen Hund oder einen Mix aus einem der vier Rassen haben, würde ich mit Sicherheit NICHT nach HH ziehen wollen. Diese Rassen können selbst durch den Wesenstest nicht von Leine und MK befreit werden.
...was nicht schlimm wäre. Schlimm ist es aber, dass Du die Haltung eines Kategorie1-Hundes dort nicht erlaubt bekommst. Die Behörde erkennt keinen Grund an, der dem "berechtigten Interesse" entspräche. Aus dem Hundegesetz geht diese Praxis nicht hervor
 
Solltest du einen Hund oder einen Mix aus einem der vier Rassen haben, würde ich mit Sicherheit NICHT nach HH ziehen wollen. Diese Rassen können selbst durch den Wesenstest nicht von Leine und MK befreit werden.
...was nicht schlimm wäre. Schlimm ist es aber, dass Du die Haltung eines Kategorie1-Hundes dort nicht erlaubt bekommst. Die Behörde erkennt keinen Grund an, der dem "berechtigten Interesse" entspräche. Aus dem Hundegesetz geht diese Praxis nicht hervor


In der Tat halten sich die Bewilligungen in einem sehr überschaubaren Rahmen. Da hast du Recht. Hatte letztens diesbez. eine Statistik in der Hand. Ich glaube in einem Jahr waren es 4 Haltergenehmigungen. Und ja "berechtigtes Interesse" lässt sich eig. nur durch Aufnahme eines Hundes aus einem Th in HH nachweisen. Als ich damals nach weiteren Auslegungen bat, kam nichts.

Würde ich mir nie antun...den Hamburger Dschungel.
 
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