Hallo Leute!
Heute per Rundmail gekommen:
Hallo Listenfreunde,
eine winzig kleine erfreuliche Nachricht aus Brandenburg, wirklich winzig
aber auch wirklich erfreulich.
Aus sicherer Quelle habe ich erfahren, daß mit dem heutigen Tag ein Schreiben
des Ministeriums des Innern an alle Ordnungsämter gehen soll. Darin wird das
Haltungsverbot der als unwiderleglich gefährlichen Hunde in
Mehrfamilienhäusern ausgesetzt. Voraussetzung hierfür ist, daß der Hund bis
zum 01. 08. 2000 ein Negativzeugnis der zuständigen Ordnungsbehörde erhalten
hat.
Bitte informiert alle betroffenen Hundehalter, da wir ja wissen, das nicht
alle Ordnungsämter immer auf dem neuesten Stand der Dinge sind.
Außerdem möchte ich noch informieren, daß die Normenkontrollklage über die
Anwaltskanzlei Schmidt und Schmidt aus Witten am 04. 10. 2000 mit Eilantrag
beim OVG eingereicht wurde. Der Eilantrag lautet dahingehend, die novellierte
HVO außer Kraft und die alte in Kraft zu setzen. Schaun wir mal.
Wer die Klage unterstützen möchte, hier nochmals die Kontoverbindung:
Solveig Reinkober
Kto. 520776102
BLZ 10010010
Postbank Berlin
Verwendungszweck: Sammelklage HVO Brandenburg
Wir danken allen für Ihre Spende schon vorab. Wir dürfen den Kläger nicht auf
den Kosten für die Klage sitzen lassen. Er klagt für alle betroffenen und
auch bisher noch nicht betroffenen Hundehalter in Brandenburg.
Heute per Rundmail gekommen:
Hallo Listenfreunde,
eine winzig kleine erfreuliche Nachricht aus Brandenburg, wirklich winzig
aber auch wirklich erfreulich.
Aus sicherer Quelle habe ich erfahren, daß mit dem heutigen Tag ein Schreiben
des Ministeriums des Innern an alle Ordnungsämter gehen soll. Darin wird das
Haltungsverbot der als unwiderleglich gefährlichen Hunde in
Mehrfamilienhäusern ausgesetzt. Voraussetzung hierfür ist, daß der Hund bis
zum 01. 08. 2000 ein Negativzeugnis der zuständigen Ordnungsbehörde erhalten
hat.
Bitte informiert alle betroffenen Hundehalter, da wir ja wissen, das nicht
alle Ordnungsämter immer auf dem neuesten Stand der Dinge sind.
Außerdem möchte ich noch informieren, daß die Normenkontrollklage über die
Anwaltskanzlei Schmidt und Schmidt aus Witten am 04. 10. 2000 mit Eilantrag
beim OVG eingereicht wurde. Der Eilantrag lautet dahingehend, die novellierte
HVO außer Kraft und die alte in Kraft zu setzen. Schaun wir mal.
Wer die Klage unterstützen möchte, hier nochmals die Kontoverbindung:
Solveig Reinkober
Kto. 520776102
BLZ 10010010
Postbank Berlin
Verwendungszweck: Sammelklage HVO Brandenburg
Wir danken allen für Ihre Spende schon vorab. Wir dürfen den Kläger nicht auf
den Kosten für die Klage sitzen lassen. Er klagt für alle betroffenen und
auch bisher noch nicht betroffenen Hundehalter in Brandenburg.