Muß ein Rassegutachten zwingend vom OA anerkannt werden?

Rottimix

10 Jahre Mitglied
Ist vielleicht eine blöde Frage,aber bei unseren Behörden hier weiß man nie. ;)

Gesetzt den Fall,ein Hund ist bei der Stadt als Stafford-Mix (O-Ton der Behörde) bekannt,ein Rassegutachten ergibt aber,daß definitiv kein Listenhund in diesem Hund steckt,muß die Stadt das Gutachten anerkennen oder kann sie ihr eigenes Süppchen kochen?
 
  • 28. April 2024
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Hi Rottimix ... hast du hier schon mal geguckt?
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War der Hund als Listi gemeldet, dürfte es sehr schwierig sein nachzuweisen, daß es sich nicht um einen Listenhund handelt. Stammt das Rassegutachten von einem anerkannten Sachverständigen?
 
Wenn das Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen ist und der aus einem Staff einen Pudel gemacht hat, dann besteht eigentlich kein Grund vom OA das anzuzweifeln.
 
Nene,so extrem wirds wohl nicht werden.;)
Noch existiert kein Gutachten und es ist (noch) nicht sicher,ob es jemals dazu kommen wird.Aber man weiß ja nie.....
 
Das Gutachten muss auf alle Fälle von einem anerkannten Rassegutachter sein. Wer solche Gutachten machen darf, ist von BL zu BL unterschiedlich geregelt.

Ich kenne leider auch einen Fall, in dem dann vom OA ein Gegengutachten in Auftrag gegeben wurde. Ist aber nicht die Regel...
 
bei uns war es so, dass das Th in HH eine Rasseeinstufung vorgenommen hat, ich hab bei einem zugelassenen TA ein Rassegutachten erstellen lassen, weil ja nun keiner wußte, woher Sunny kommt....dann meinte das OA, dass ja nun Aussage gegen Aussage steht....ich hab ein zweites Gutachten erstellen lassen und dann wars gut....
 
Ich weiß jetzt nicht ganz genau wie das in SH geregelt ist, dass ist hier ja von Gemeinde zu Gemeinde ja immer mal ganz unterschiedlich aber in Hamburg wurde ich damals vom OA zum Amtsveterinär geschickt. Der hatte dann anhand eines Kynos Hundeatlas unsere Hündin als Staff Bull eingestuft. In HH Kategorie 1, unwiderlegbar gefährlich, sprich keinerlei Möglichkeit einer Befreiung von Leine und Maulkorb. Da durch die damalige Amtsdirektorin vorher aber eine andere Einstufung der Rasse vorgenommen wurde bin ich dagegen vorgegangen, musste meine Hündin wegen der unterschiedlichen Einstufungen dann aber auch noch beim Rassegremium im Tierheim in der Süderstraße vorstellen. Ich hatte mich dann an den RA Rockel gewandt der damals auch der erste Vorsitzende der Hamburger Hundelobby war, wir haben gegen die Behörde bis zum obersten Verwaltungsgericht geklagt und hatten durch 3 Richter im Urteil bescheinigt auch recht bekommen. Im Urteil stand das anhand der Rasse die Gefährlichkeit des Hundes nicht fest gemacht werden kann, damals echt ein riesiger Erfolg bis die Dumpfbacken in HH die damalige Verordnung dann durch ein Hundegesetz ersetzt hatten. Als wir dann nach SH umgezogen sind gab es hier noch keine Verordnung und auch kein Hundegesetz das änderte sich dann aber im Jahr 2005. Ich hoffe für euch ihr erlebt nicht auch eine solche Odyssee.
 
Also ich habe auch schon erlebt, dass dem OA das Rassegutachten eines Amts-vet egal ist. Die sagen, das was die sagen zählt!! (war allerdings in NRW)
 
Wenn das Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen ist und der aus einem Staff einen Pudel gemacht hat, dann besteht eigentlich kein Grund vom OA das anzuzweifeln.

Sehe ich auch so.
Wenn das OA das Gutachten des anerkannten Sachverständigen nicht anerkennen will, dann müßte es m.E. gegen den Gutachter, das konkrete Rassegutachten betreffend,vorgehen.
 
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