Moers  0 Streit um Kampfhund als Therapie-Tier

ich find die ganze story arg wirr.

was mich misstrauisch stimmt: wenn ich einen hund übernehmen möchte, dann isses mir hupe ob ich für das geld eine spendenquittung bekomme oder nicht - hauptsache das geld kommt seinem richtigen zweck (also der kostendeckung der vermittler) zu.

dann aber direkt mit einem anwalt zu agieren - wegen... 50 euro rum (oder wieviel das auch immer nachher bei der steuer ausmacht) dann ist man in meinen augen nicht ganz knusper. zumal ja die gegenpartei, in dem fall das tierheim, auch wieder ein anwalt braucht. somit erzeugt man kosten und schadet dem tsv mehr als das man ihm in endefekt mit der übernahme des hundes hilft.

ich findes es auch merkwürdig einen hund erstmal in eine pflegestelle zu geben damit diese dann (so hab ich das verstanden) die ta-untersuchungen machen lässt - auf rechnung der ps, welche dann beglichen werden soll.

ich finde das klingt alles nicht sehr vertrauenserweckend und merkwürdig.

natürlich ist das nur ein zeitungsartikel und zwischen dem was veröffentlicht wird und wirklich passiert sind manchmal welten.

die rechtliche frage mag eindeutig sein - da werden die gerichte entsprechend entscheiden. ich denke hier im thread sollte es um die moralische frage gehen.

aber vielleicht taucht der hundebesitzer hier ja noch auf :D
 
  • 10. Mai 2024
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Hi deti ... hast du hier schon mal geguckt?
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Naja, der Besitzer hat ja alle Kosten für den Tierarzt übernommen.

Wie genau es dazu kam, dass der Hund erstmal in Pflege kam weiß hier ja niemand. Vielleicht war es der Schock im ersten Moment?
Jemandem deswegen den Hund ne wegzunehmen... Er hat ihn ja nicht ausgesetzt sondern sich um eine gute (?) Unterkunft gekümmert. Vielleicht um eben abzuklären was mit dem Hund ist ohne sein Kind zu gefährden?
Tut mir leid aber ein verantwortungsloser Besitzer sieht für mich nochmal ganz anders aus und zahlt keine hunderte oder Tausende von Euro für medizinische Abklärung.

Wir hatten bei Woodie damals auch überlegt ihn in Pfeleg zu geben um uns wieder richtig orientieren und organisieren zu können, ich hätte mich bedankt, wenn wir ihn dann nicht wiederbekommen hätten


naja erstmal hat er garnichts bezahlt, er hat es versprochen. ob er es wirklich macht?

und sorry









für mich ist es einen unterschied ob ich einen hund zur pflege gebe weil ich überfordert bin und mein leben in ordnung bringen will.(meist ist es dan ja eh bei bekannden oder verwanden)
oder ich geb ihn weg weil er zugebissen hat und nach monaten fällt mir ein das er doch als therapie hund gut taugt.
ein schelm wer dabei böses denkt;)

Ich hatte verstanden, dass er die Rechnung zahlt bzw. Gezahlt hat?

Und nein, es kann auch gut sein Abstand zu einem Hund nach so einem Vorfall zu nehmen um zu sortieren wie man mit der Situation umgehen will oder kann.
Gerade wenn man ein behindertes Kind hat finde ich das eher umsichtig.

Wieso sollte dem Mann das im letzten Moment einfallen?
Sich eine neuen Hund zu holen wäre weitaus einfacher gewesen als einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen.


schon mal überlegt das die sache vieleicht ganz einfach nen steuerlichen hintergrund hat?
oder warum ist am anfang des artikel erwähnt das nicht feststeht ob der hund ein minibull ist oder nicht.
solange muss der herr nähmlich denn höheren satz bezahlen und die steuerbefreiung als therapiehund tut da schon ganz gut.
wenn er wirklich einen therapiehund für seinen autistischen sohn braucht,warum verschweigt er den sohn bei der suche nach so einen hund.
das th sagt ja wenn sie von dem sohn gewusst hätten,hätte er den hund garnicht erst bekommen.
 
...und tatsächlich tauchen die Halter nun hier im Forum auf - leider haben wir die Diskussion lange Zeit nicht verfolgen können...

Nachfolgend in chronologischer Abfolge nur die Fakten in diesem sicher komplexen Fall - mag sich jede/r noch Interessierte hiernach ihre / seine eigene Meinung bilden (aus Gründen der Rechtssicherheit wird auf Namensnennungen weitestgehend verzichtet:(

Vorab: es handelt sich bei unserem Hund um „Bulli“ aus dem Tierheim Solingen, der hier im Forum ja bekannt ist – inzwischen heißt er „Armani“. Wir halten seit 1992 Standard- / Miniatur-Bullterrier, immer vom Tierschutz, immer ohne Beanstandungen (jeweils nur ein Hund gleichzeitig).

Am 24.07.2013 wurde uns unser Hund durch das Tierheim Solingen übergeben. Bei den obligatorischen vier vorangegangenen Besuchen hat uns unser Sohn zweimal begleitet und hierbei mit der Tierheimleiterin (im Folgenden THL genannt) gesprochen; die THL kannte ihn also persönlich. Bei den beiden anderen Besuchen haben wir offen über unsere häusliche Situation berichtet; es gab hierzu keinerlei Bedenken seitens der THL. Im Zuge der folgenden Auseinandersetzung hat sie zudem mit Datum vom 04.09.2013 ein Schreiben unseres Rechtsbeistandes erhalten, in dem die in Rede stehende Besonderheit unseres Sohnes nochmals ausführlich thematisiert wurde - wenn die THL also am 13.08.2014 der Zeitung gegenüber behauptet, der Hund wäre bei Bekanntheit einer Behinderung nie an uns vermittelt worden, so ist dies erlogen. Die Vorkontrolle des Tierheims Solingen ergab keine Beanstandungen; eine Nachkontrolle hat trotz mehrerer Einladungen unsererseits nicht statt gefunden.

Zwei Tage vor Übergabe hatten wir mit der stellvertretenden Tierheimleiterin (im Folgenden STHL genannt) alle Modalitäten besprochen; bei der Abholung war der Übergabevertrag komplett anders ausgefüllt worden, u.a. war die Rasse (trotz des von uns auf unsere Kosten zuvor beigezogenen und dem Tierheim überlassenen Gutachtens einer gerichtlich anerkannten Rassegutachterin) falsch angegeben worden und die durch Ankreuzen auf dem Tierheim-Vordruck zu bestimmende Auswahl Spende / Schutzgebühr falsch gewählt worden. Die STHL teilte uns mit, dies sei auf Anweisung der THL geschehen. Die von uns erbetenen Korrekturen wurden nicht vorgenommen. Trotz unseres zwei Wochen zuvor gegebenen Hinweises, im Oberkiefer des Hundes eitere ein festgebissenes Holzstück aus, war das Tier nicht behandelt worden: das Holzstück steckte noch immer im Fang. Im Interesse des Hundes haben wir ihn mit fehlerhaftem Vertrag übernommen.

In der Folge haben wir unseren Hund tierärztlich untersuchen lassen, was zu mehreren weiteren Feststellungen und unserem anwaltlichen Vorgehen gegen das Tierheim führte, da uns mehrere dem Tierheim bekannte Gesundheitsstörungen (dies wurde uns von den Paten / Spaziergängern bestätigt) verschwiegen worden waren.

Wir stellten im Alltag relativ schnell fest, dass es in der Vergangenheit zu Traumatisierungen des Tieres gekommen sein muss, was sich insbes. im Verhalten Männern gegenüber zeigte - später (s.u.) wurde uns klar, warum. Leider hat das Tierheim ungeachtet der Aktenlage keinerlei Hinweis hierauf gegeben, sondern uns eine komplett andere Vorgeschichte erzählt.

Am 17.06.2014 änderte sich Armanis Verhalten binnen einer Stunde schlagartig: er drohte und schnappte, ließ sich nicht anleinen und wurde in der Folge apathisch. Unser Tierarzt machte daraufhin einen Hausbesuch und befürchtete eine Meningitis / Enzephalitis; uns wurde empfohlen, den Hund umgehend zur weiteren Diagnostik in eine Tierklinik zu bringen und ein MRT anfertigen zu lassen. Dies ist in weitem Umkreis nur in Mönchengladbach möglich; hier allerdings hätte Armani die Zeit bis zur Untersuchung stationär in einer Box verbringen müssen, was wir ihm ersparen wollten.

Wir stehen seit 1992 mit "Bullterrier-in-Not" (im Folgenden BiN genannt) in Verbindung und erhielten von dort die Empfehlung, unseren Hund bis zur Untersuchung bei einer Pflegestelle in Solingen (Einzelperson, reizarme Umgebung usw.) unterzubringen, um bis zum MRT-Termin die nervliche Belastung zu minimieren; man gab uns die Kontaktdaten einer Pflegestelle in Solingen.

Dort gaben wir Armani in Pflege mit der Absprache, dass wir einen MRT-Termin in Mönchengladbach vereinbaren werden und unser Hund schnellstmöglich dort vorgestellt wird. Unser Tierarzt verabreichte zunächst ein starkes Schmerzmittel, ein Breitband-Antibiotikum sowie Kortison in hoher Dosierung. Mit der Pflegestelle (im Folgenden PS genannt) wurde vereinbart, dass Armani dort bis zur Untersuchung in der Tierklinik Mönchengladbach verbleibt; aufgrund des bevorstehenden Feiertages 19.06.2014 und der Vorlaufzeiten für das MRT hatten wir mit einem Aufenthalt von maximal sieben Tagen gerechnet.

Am 19.06.2014 wollten wir unseren Hund bei der PS besuchen und bei dieser Gelegenheit noch einige für die Tierklinik wichtige Unterlagen unseres Tierarztes abgeben; uns wurde der Zutritt zum Grundstück mit der Begründung verweigert, dass dann die anderen Hunde anschlügen und es Ärger mit den Nachbarn wegen der Feiertagsruhe gäbe. Hier wurden wir erstmalig skeptisch, konnten aber ja nun nicht den Zutritt erzwingen. Als ich zum Auto ging, um die Unterlagen zu holen, drängte die PS meine Frau, sie müsse mich davon überzeugen, den Hund keinesfalls zurück zu holen. Wie es binnen 36 Stunden nach Übergabe zu dieser Meinung kam, ist uns nicht bekannt.

In der Folgezeit erhielt ich am Telefon kaum noch Auskunft zu Armanis befinden; unsere Nachfragen per SMS / WhatsApp wurden nur knapp beantwortet – ein Termin mit der Tierklinik wurde trotz der Dringlichkeit nicht vereinbart. Unserem Hund ging es angeblich „unter Medikamenten gut“.

Am 26.06.2014 teilte mir die PS telefonisch mit, sie werde unseren Hund nicht zurückgeben. Er könne bei ihr bleiben – sollten wir versuchen, Armani abzuholen, so würde er sofort ins Tierheim Solingen verbracht.

Am 01.07.2014 stellte unser Rechtsbeistand in unserem Auftrag einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die PS (sofortige Herausgabe unseres Hundes) an das Amtsgericht Solingen.

Am 01.07.2014 erhob unser Rechtsbeistand in unserem Auftrag Beschwerde beim Amt für Veterinärwesen Solingen gegen die PS (Verstoß gegen das Tierschutzgesetz).

Am 04.07.2014 teilte mir die PS per WhatsApp mit: „Habe gerade mit Fr Kleimt gesprochen. Ich soll Ihnen sagen, dass sie von ihrem Eigentumsrecht an dem Hund gebrauch macht. Armany bleibt in der Obhut des Tierheims und steht wieder zur Vermittlung. Tut mir leid. Lg“ (Rechtschreibfehler übernommen).

Am 04.07.2014 erinnerte unser Rechtsbeistand das Veterinäramt an die Beschwerde vom 01.07.2014.

Am 06.07.2014 erstattete ich Strafanzeige gegen die PS und die THL wegen Unterschlagung, Nötigung und Verstosses gegen das Tierschutzgesetz (Nichtbehandlung des erkrankten Hundes).

Am 11.07.2014 entschied das Amtsgericht Solingen nach mündlicher Verhandlung, dass Armani sofort an uns zurück zu geben sei. Die PS lehnte dies trotz richterlicher Belehrung noch im Gerichtssaal ab; die THL (Zuschauerin) wurde während der Verhandlung wegen ihrer Zwischenrufe vom Vorsitzenden wiederholt zur Ordnung gerufen; es wurde ein Ordnungsgeld und die Entfernung aus dem Gerichtssaal angedroht. Der THL gefiel u.a. nicht, dass ihr der Vorsitzende klar und deutlich sagte, dass ihr „Eigentumsvorbehalt“ aus dem Übergabevertrag gegenstandslos sei, weil dieser eindeutig gegen § 307 BGB (unangemessene Benachteiligung eines Vertragspartners).

Am 14.07.2014 wandte sich unser Rechtsbeistand zum dritten Male an das Veterinäramt Solingen und schilderte die aktuelle Situation und die noch immer, nunmehr seit 27 Tagen, nicht erfolgte Untersuchung unseres Hundes.

Am 21.07.2014 legte die PS beim Landgericht Wuppertal Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Solingen ein. Obwohl ihr bekannt war, dass dies keine aufschiebende Wirkung hat und das Urteil vom 11.07.2014 vollstreckbar blieb, wurde Armani nicht zurück gegeben.

Am 08.08.2014 wies das Landgericht Wuppertal die PS darauf hin, dass die Berufung zurückgewiesen werde; am 13.08.2014 nahm die PS bzw. ihr Rechtsbeistand die Berufung zurück.

BiN hatte in dieser Zeit immer wieder versucht, zwischen der THL / PS und uns zu vermitteln – ohne jeden Erfolg. Die THL hat seit der Vermittlung am 24.07.2013 keinerlei direkten Kontakt mehr zu uns gehabt; die PS gab stets an, auf Anweisung der THL zu handeln (obwohl es sichbei ihr um eine Privatperson, die in keinerlei Verbindung zum Tierheim gestanden haben will, handelt).

BiN hat die Zusammenarbeit mit der PS eingestellt.

Am 13.08.2014 wurde dem zuständigen Gerichtsvollzieher unser Hund übergeben und anschließend von ihm an uns ausgehändigt – die PS hatte ihn somit 57 Tage in ihrer „Obhut“. Armani war in einem kläglichen Zustand: Er hatte seit der Abgabe 4,5 kg zugenommen, beide Augen waren vereitert / verklebt, seine Krallen waren „rundgewachsen“, er lahmte vorn links und hinten rechts – dies wurde durch die Tierklinkik Mönchengladbach schriftlich festgehalten.

Soweit die THL im Zeitungsartikel vom 13.08.2014 behauptete, sie sei „in Berufung gegangen“ war auch dies erlogen: als Nichtverfahrensbeteiligte konnte nicht sie, sondern nur die PS in Berufung gehen – Erfolg s.o.. Auch der Hinweis man hoffe, es werde nicht zur Übergabe an den Gerichtsvollzieher kommen, war unsinnig: zum Zeitpunkt des Interviews am 12.08.2014 war bereits klar, dass Armani am 13.08.2014 ausgehändigt werden muss.

Am 13.08.2014 schaltete die THL Jugend- und Ordnungsamt unserer Heimatstadt ein (was sie ja das Jugendamt betreffend auch der Zeitung gegenüber angekündigt hatte) und warf uns Kindeswohlgefährdung sowie Falschanmeldung unseres Hundes, der ungeachtet des vorliegenden Gutachtens kein Miniatur-Bullterrier sei, vor. Der gleichtägige Besuch des Jugendamtes / dessen Ermittlungen vor Ort ergaben keinerlei Anhaltspunkte für die Richtigkeit der erhobenen Vorwürfe; das Ordnungsamt sah keinen Anlass, unsere korrekt erfolgte Anmeldung in Zweifel zu ziehen.

Wir erfuhren nun allerdings durch anwaltliche Akteneinsicht erstmalig, dass unser Hund aus schlechter Haltung ordnungsbehördlich beschlagnahmt worden war und eine unzureichende Prägephase durchlebt haben soll; dies wurde uns vor der Vermittlung weder mündlich mitgeteilt noch im Übergabevertrag schriftlich dargelegt.

Am 15.08.2014 erhob die THL vor dem Amtsgericht Moers Klage auf Herausgabe Armanis; trotz der ihr aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Solingen bekannten richterlichen Hinweise wurde erneut ein vermeintlicher Eigentumsvorbehalt geltend gemacht.

Am 20.08.2014 konnten wir Armani endlich in der Tierklinik Mönchengladbach untersuchen lassen (Kosten EUR 1.703,46, die wir selbstverständlich wie angekündigt übernommen haben) – leider wurden eine Meningitis sowie ein Cauda-Equina-Syndrom festgestellt; es schloss sich u.a. eine sechsmonatige Kortisonbehandlung an. Ferner begannen wir, unter fachmännischer Aufsicht (Cum Cane, Niederkassel) regelmäßig therapeutisch mit Armani zu arbeiten.

Am 16.10.2014 wies das Amtsgericht Moers darauf hin, dass und warum seiner Ansicht nach ein Herausgabeanspruch nicht besteht.

Am 05.11.2014 nahm die THL bzw. deren Rechtsbeistand die Klage vom 15.08.2014 zurück.

Der zivilrechtliche Teil ist also nach vier Monaten / drei Verfahren abgeschlossen.

Die Strafverfahren laufen noch; aufgrund der schwebenden Verfahren führe ich hierzu aktuell nichts weiter aus.

Sollte jemand an weiteren Informationen über die THL interessiert sein, bieten sich Google-Suchen wie „Kleimt / Staatsanwaltschaft“, „Tierheim Solingen / Bronco“, „Tierheim Solingen / Ärger“ usw. an – leider habe ich es damals versäumt, vor Vermittlung unseres Hundes zu recherchieren.

Armani hat seit der Rückgabe große Fortschritte gemacht, was natürlich nicht nur uns, sondern auch der guten medizinischen und verhaltenstherapeutischen Unterstützung der weiteren Beteiligten zu verdanken ist. Er wird in diesem Monat vier Jahre alt und wir hoffen, dass er noch eine schöne, lange Zeit bei uns vor sich hat.

Unsere Erfahrungen aus 2014 wünsche ich keiner Hundehalterin / keinem Hundehalter – vielleicht kann sich die / der eine oder andere vorstellen, wie es ist, seinen Hund aus gesundheitlichen Gründen vermeintlich eine Woche aus den Händen zu geben und dann mahr als acht Wochen auf seine Rückkehr zu warten.

Uns wird dies nie wieder passieren.
 
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