Hööö?
Wo ist der Dobi abgeblieben?
Der Junge ist ins Auto gerannt, weil ... ? Weil er einen Hund bellen hörte? ...
Bissl weit hergeholt, oder?
Es könnten 1000 andere Gründe gegeben haben.
LG
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Versteh ich das so: Zwei Jugendliche haben nichts besseres zu tun als Abends durch fremde Garten zu schlendern, machen dann aus Übermut noch ein Wettrennen (klar, 17 Jahre, da hat man überschüssige Kräfte) und weil der eine vor lauter Blödheit in ein Auto gerannt ist und zufälligerweise ist da irgendwo noch ein Hundi rumgelaufen evtl mitgelaufen, schiebt man die Schuld aufs Hundi. Sonst gibts ja Haue vom Papa.Man muss sich auch hier berechtigter Weise fragen, was überhaupt an der Dobi-Geschichte dran ist.
Denkbar, dass der Dobi nicht einmal etwas damit zutun hat.
Der Junge ist ins Auto gerannt, weil ... ? Weil er einen Hund bellen hörte? ...
Bissl weit hergeholt, oder?
Es könnten 1000 andere Gründe gegeben haben.
LG
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Interessant wäre es jetzt zu wissen, wie in dem Fall die Haftung aussieht...
Gefährdungshaftung ist kar - aber inwieweit hafte ich jetzt wirklich, wenn mein Hund mal bellt und ein Hundephobiker daraufhin vor ein Auto springt? Macht es da einen Unterschied, ob der Hund auf meinem Grundstück bellt, weil hier gerade getobt/gespielt wird oder an der Leine beim Gassi / offline beim Gassi? Bellen gehört ja nun einfach zum natürlichen Ausdrucksverhalten des Hundes - ist es jetzt verboten, weil wer erschrecken könnte?
Stellen und verbellen meine ich jetzt natürlich nicht.
LG
Ein Tierhalter, der seinen Hund frei laufen lässt, hat auch für solche Schäden einzustehen,
die dadurch verursacht werden, dass sich jemand von diesem Tier bedroht
fühlt, wegläuft und hierdurch einen Schaden verursacht. Dieser Schaden ist dem
Hund zuzurechnen, da die Ursache des Weglaufens alleine von dem Hund ausging.
Im Rahmen der Tierhalterhaftung nach §833 BGB muss daher der Hundehalter auch
diesen Schaden ersetzen
Ein am Gartenzaun vorbeilaufender Fußgänger muß dort mit bellenden Hunde
rechnen. Mit dem Argument, man sei von einem dort bellenden Hund so erschreckt
worden, daß man gestürzt sei, läßt sich kein Schmerzensgeld rechtfertigen
Ein Tierhalter, der seinen Hund frei laufen lässt, hat auch für solche Schäden einzustehen,
die dadurch verursacht werden, dass sich jemand von diesem Tier bedroht
fühlt, wegläuft und hierdurch einen Schaden verursacht. Dieser Schaden ist dem
Hund zuzurechnen, da die Ursache des Weglaufens alleine von dem Hund ausging.
Im Rahmen der Tierhalterhaftung nach §833 BGB muss daher der Hundehalter auch
diesen Schaden ersetzen
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Was, wenn jemand, der mich oder meine Hunds nicht mag, nur um mir zu schädigen, einfach davon laufen, sich hinfallen lassen würde und sich dabei eine Schürfwunde zuträgt - und mich dafür nun verantwortlich machen will?
LG
ein Hund kommt bellend gemütlich um die Ecke...alles klar procten
geh du mal auf eine rennbahn und schau dir ein whippet rennen an: da brauchst du ohrenstöpsel.
auch meine hunden jagen laut, wenn das opfer zu schnell ist und sie meinen das es entwischt.
Na sicher macht sie das, ist doch im Westen passiertDer Vater des Jungen will Schadenersatz, da kommt doch ein großer schwarzer Hund gerade recht
Hoffentlich nimmt die HH sich einen guten Anwalt.