Wer hat Erfahrung:
Hund: Bullmastiff (listenfrei)
Aufenthaltsort: RLP
Begutachtung des Hundes nach dem LHundG durch „Gutachter der Polizeistaffel Trier“ nch Anzeige wegen Stellens einer Person mit Festhalten am Arm ohne Verletzen.
Ergebnis des Gutachters:
Hund ist nicht gefährlich,
Hund ist charkterfest,
Hund hat eine hohe Toleranzschwelle.
Genau so formulierte dieser es gegenüber den fraglichen Mitarbeitern des O-Amtes, die der „Begutachtung“ beiwohnten. Was er in seine schriftliche Begründung schreiben wird, das weiß ich nicht, da ich diese nicht zu sehen bekommen werde.
Dennoch soll der Hund weiterhin mit MK und Leine an den Stellen ohne Leinenzwang geführt werden, innerorts soll die Leine kurz (30cm lang) geführt werden.
Ist das wohl so üblich?
Hund: Bullmastiff (listenfrei)
Aufenthaltsort: RLP
Begutachtung des Hundes nach dem LHundG durch „Gutachter der Polizeistaffel Trier“ nch Anzeige wegen Stellens einer Person mit Festhalten am Arm ohne Verletzen.
Ergebnis des Gutachters:
Hund ist nicht gefährlich,
Hund ist charkterfest,
Hund hat eine hohe Toleranzschwelle.
Genau so formulierte dieser es gegenüber den fraglichen Mitarbeitern des O-Amtes, die der „Begutachtung“ beiwohnten. Was er in seine schriftliche Begründung schreiben wird, das weiß ich nicht, da ich diese nicht zu sehen bekommen werde.
Dennoch soll der Hund weiterhin mit MK und Leine an den Stellen ohne Leinenzwang geführt werden, innerorts soll die Leine kurz (30cm lang) geführt werden.
Ist das wohl so üblich?