MK-Auflage trotz Ungefährlichkeit

Wir haben Winter, bei meiner Jacke aktuell würdest du wohl auch nichts sehen, so dick ist die.
na ja, bei einem Bullmastiff hättest du wohl auch mit einem Junghundärmel unter der Jacke zumindest noch blaue Flecken, wenn der ordentlich zulangt.
Und die Jacke hätte ein Loch.
 
  • 23. April 2024
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Hi DobiFraulein ... hast du hier schon mal geguckt?
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na ja, bei einem Bullmastiff hättest du wohl auch mit einem Junghundärmel unter der Jacke zumindest noch blaue Flecken, wenn der ordentlich zulangt.
Und die Jacke hätte ein Loch.

Ok, ich bin Buchhalter, nenn mich kleinlich- ich gehe von der vorliegenden Beschreibung aus und da steht nur "ohne Verletzung"- nicht ohne Sachschaden. Wir haben aktuell -10°.- ich geh mich Skisachen Gassi, da siehst du vom zupacken nix an der Haut. Trotzdem ist es für mich ein Angriff, ein leichter zwar... aber ich bleib dabei.

Und wie mir scheint, hat das OA die gleichen Zweifel... Daher frage ich mich schon, was dem ganzen vorrausgegangen ist, das ein lt. Gutachter Bilderbuchhund zupackt.
 
...
Zur Anmerkung: Mein Hund hat eine extrem niedrige Toleranzschwelle und ist nicht charakterfest sondern Angstbeißer, einen Beißvorfall gab es trotzdem nie (mit Menschen!). Daher frage ich mich schon,was da vorgefallen ist...


natürlich gibt es eine Vorgeschte zu diesem Falle, die Jahre lang währt. Ich möchte nicht in die aktuellen Einzelheiten des Falles gehen, da diese ja noch Gegenstand einer Anzeige gegen mich sind, die nochläuft, gegen die ich aber jetzt schon mal etwas Handfestes vorzubringen habe.
Die Fakten der Vergangenheit waren (unter ettlichen weiteren anderen:( Anzeige vom Dorfbürgermeister, einer meiner Hunde habe gewildert. Ergebnis: alle Hunde waren zum Zeitpunkt des Wilderns auf dem 40km entfernten Hundeplatz. Behauptung des Ortsbürgermeisters, einer meiner Hunde habe eine Katze im Ort totgebissen - stimmt überhaupt nicht, schriftliche Aufforderung an diesen, er möge solches Behauptung unterlassen oder darlegen, wie er darauf komme und warum er dieses erzähle. Keine Reaktion, somit ließ ich Unterlassungsantrag stellen. Dann war Ruhe. Anzeige beim O-Amt, ich halte an meinem Zweitwohnsitz 4 Hunde, won denen einer ein nicht angemeldeter "K-Hund<2 sei. Die Überrpüfung ergab, dass der nicht gemeldete "K-Hund" eine weiße Bulldogge ist, zwei von den 4 Hunden gehörten meinen damaligen Pensionsgästen. Anzeige beim O-Amt, einer meiner Hunde - ein "Kampfhund", sei ohne Begleitung und ohne Leine an der Leichenhalle gesichtet worden. Großes Gelächter und großer Vorführwille meinerseits, da dieser "Kampfhund", ebenfalls eine Bulldogge, so faul ist, dass sie kaum den Weg in den Garten antritt und zur Leichenhalle nur dann ginge, wenn sie wüßte, dass dort ein Leichenschmaus aufgebaut ist.
Eben dieser Ortsbürgermeister ist der Anzeigende.ich selber bin leichte Beute, lebe allein als Frau und betreibe an mehreren Orten Pensionen. In den anderen Orten geht alles prima, in einem davon nicht.

Der Hund hat eine BH-Prüfung, Er ist keinesfalls ein Koloß (und selbst das würde nicht ausreichen, ihn gleich als gefährlich abzustempeln), sondern entwicklungs- und krankheitsbedingt klein und leicht (43kg), der inmitten der Boxerrüden im Verein ein wahres Würstchen darstellt. Wir arbeiten 2 mal wöchentlich auf dem Hundeplatz im Gebrauchshundesport.
 
nein, der Hund hing an niemandes Ärmel.
Ich bitte aber darum, bei meiner Fragestellung zu verbleiben, die da lautet, ob die Verfahrensweise des O-Amtes richtig ist, Fallsja, so akzeptiere ich das, falls sie sich aber wieder zu weit aus dem Fenster lehnten, wie einige Male davor, so überlege ich selber, ob ich etwas dagegen unternehme. Es könnte ja sein, dass jemand selbst in dieser Lage war und fundiert etwas dazu sagen kann.
 
... ich bin dann raus , denn genaus so etwas hatte ich mir schon gedacht.
 
Verworren?

Der Hund hat niemanden gestellt, bedroht, oder gar am Ärmel gehabt, sondern das ist eine abermals falsche Beschuldigung des OB, der Dich bereits mehrmals nachweislich falsch beschuldigt hat?
Und trotzdem gehst Du zu dem Test?! Wieso hast Du bei der Anzeige und der Ladung zu dem Test nicht Widerspruch eingelegt und sofort einen Anwalt eingeschaltet?

Nun Du solltest jetzt immernoch einen Anwalt einschalten, allerdings habt Ihr möglichlerweise bereits die Frist verpasst Widerspruch einzulegen? Das wäre übel.
 
Midivi hat mal das hier geschrieben, da das aber 2007 war weiß ich nicht ob das noch Bestand hat
Sachkundenachweis Listenhunde in RLP
sondern das gilt für ganz RLP.

Leinenzwang bleibt, zum Rest:

Wenn dein Hund eine BH oder ihr den erweiterten Sachkundenachweis mit ihm gemacht habt und der Tierarzt im Ergebnisprotokoll die Maulkorbbefreiung empfiehlt, dann geht man damit zum Ordnungsamt und reicht den Antrag auf Maulkorbbefreiung ein.
Normalerweise müßten sie ihn genehmigen.
Die ist seit Juli 2006 möglich.
...

http://www.tierheimworms.de/Dokumente/VV_zur_Maulkorbbefreiung.pdf auch nicht reicht.


das ist allerdings die Regelung für die Listenhunde mit bestandener Sachkundeprüfung. Der Bullmastiff ist hier aber völlig listenfrei, hat keine Auflagen, außer im Falle von Gefährlichkeit. Da er als ungefährlich eingestuft wurde von einem gutachter, dem allein die Gemeindeverwaltung nach ihren eigenen Worten unumschränkt vertraut und den sie auch selber bestellt hat, tut sich für mich meine gestellte Frage auf.
 
Ich bitte aber darum, bei meiner Fragestellung zu verbleiben, die da lautet, ob die Verfahrensweise des O-Amtes richtig ist
Sieht so aus. Wie schon geschrieben wurde, ist eine Leinen- und MK-Befreiung für gefährliche Hunde in RLP gar nicht vorgesehen. Nach dem, was ich jetzt über die Vorschriften in RLP nachgelesen habe, ist die Haltung eines gefährlichen Hundes in RLP erlaubnispflichtig. Demnach könnte es bei diesem Test sehr wohl um die Wegnahme des Hundes gegangen sein, bzw. darum, ob dir die Erlaubnis zum weiteren Halten deines jetzt durch den Vorfall als gefährlich eingestuften Hundes erteilt wird. Wäre sie dir nicht erteilt worden, dürftest du ihn nicht behalten.
Im Erstbescheid war eine falsche Begründung für den MK-Zwang eingesetzt, gegen die ich nichts besagt habe, da ich den Test abwarten wollte. Ich war mir sicher, dass er so ausgehen würde. Nun wede ich die Tatsachen natürlich mal richtig rücken und dem Anzeigenenden auch auf die Füße treten.
Crabat hat's ja schon geschrieben. Es gibt da Widerspruchsfristen. Wenn die verstrichen ist, hast du Pech gehabt, dann kannst du den Bescheid nicht mehr anfechten.
 
...
Wieso hast Du bei der Anzeige und der Ladung zu dem Test nicht Widerspruch eingelegt und sofort einen Anwalt eingeschaltet?

Nun Du solltest jetzt immernoch einen Anwalt einschalten, allerdings habt Ihr möglichlerweise bereits die Frist verpasst Widerspruch einzulegen? Das wäre übel.

das hätte nichts genutzt, Widerspruch einzulegen, da das Ordnungsamt hier die Gewalt hat, eine Begutachtung anzuordnen. Leistet man keine Folge, so gilt der Test als nicht bestanden. So wurde ich jedenfalls noch einmal belehrt. Selbiges galt, als ich Bedenken darüber anmeldete, dass der Gutachter den Hund in angebundenem, vereinsamten Zustand bedrohen wolle. Ich sagte lediglich, er möge zu Protokoll nehmen, dass ich das nicht gutheiße. Er sagte, wenn ich das nicht wolle, so würde er unverzüglich abbrechen und als nicht bestanden erkennen.

Ansonsten war mir ja gar nicht so unangenehm, da ich hoffte, dass ein Hundekundiger kommt und den Hund beurteilen kann. Übel fand ich es, dass die Belegschaft des O-Amtes zu mir nach Hause mitkam, wahrscheinlich in der Hoffnung, nun einen gefährlichen Hund zu sehen und mir dann gleich den entsprechenden 900€-Steuerbescheid überreichen zu können. Nun, das ging ja gründlich daneben und da sie bei der Aussage des Gutachters anwesend waren, können sie sich keinesfalls auf etwas anderes berufen, was dieser angeblich in sein Gutachten schreibt. Ihre offizielle Begründung war, dass sie mein Haus und mein Grundstück auf Ausbruchsicherheit überprüfen müßten.

Darüber hinaus ist es mir zu teuer geworden, ständig einen Anwalt einzuschalten. Es gibt ja ständig irgend etwas. Bei einer wirklich schlimmen Sache würde ich das tun, sonst aber nicht mehr.
 
Die Ordnungsbehörde ist bei ihrer Entscheidung formal an die Aussagen von Gutachtern oder Sachverständigen nicht gebunden. Allerdings muss sie in einem Verwaltungsakt ihre Entscheidung begründen. In Rheinland-Pfalz gilt insoweit das Verwaltungsverfahrensgesetz (des Bundes) und hier der § 39 VwVfG:



Zur Begründung gehören auch Erwägungen, weshalb die Behörde von den Aussagen des Sachverständigen abweicht, den sie ja gerade deshalb hinzu zieht, weil sie selbst nicht sach- und fachkundig ist.

Die Aussagen eines Sachverständigen haben Beweismittelqualität, von denen sie nicht einfach abweichen kann.



Hat die Behörde Dir schon irgendwas geschrieben - und wenn ja, wann?
 
das hätte nichts genutzt, Widerspruch einzulegen, da das Ordnungsamt hier die Gewalt hat, eine Begutachtung anzuordnen.
Nein, sie können nicht JEDEN zu einem Test vorladen. Das können sie nur, wenn eben etwas vorgefallen ist. Da aber nach Deiner Aussage nichts vorgefallen ist, hätten sie Dich nicht vorladen können, wenn DU (bzw Dein Anwalt) die Sache bereinigt hätten.

Darüber hinaus ist es mir zu teuer geworden, ständig einen Anwalt einzuschalten. Es gibt ja
ständig irgend etwas. Bei einer wirklich schlimmen Sache würde ich das tun, sonst aber nicht mehr.
Nun, lebenslang Leinen- und MKzwang obwohl der Hund nichts gemacht hat, wäre für mich schon eine "schlimme Sache".
 
Ich weiss nicht, erst schreibt sie es gab ein Vorfall, dann doch nichts. Wenn nichts vorgefallen ist, gehe ich nicht zum Test. Hat der Hund jemand am Arm gepackt, ob leicht oder fest, trägt HH die Verantwortung. Trotz Vorfall muss der Hund nicht gefährlich sein, aber jedenfall unerzogen. Ich möchte persönlich von keinen Hund am Arm gepackt werden.
 
ich schrieb es doch schon: es gab einen Vorfall, der Hund hat jemanden gestellt. Der Hund hing nicht am Ärmel der Person.

Die Ordnungsbehörde ist bei ihrer Entscheidung formal an die Aussagen von Gutachtern oder Sachverständigen nicht gebunden. Allerdings muss sie in einem Verwaltungsakt ihre Entscheidung begründen. In Rheinland-Pfalz gilt insoweit das Verwaltungsverfahrensgesetz (des Bundes) und hier der § 39 VwVfG:



Zur Begründung gehören auch Erwägungen, weshalb die Behörde von den Aussagen des Sachverständigen abweicht, den sie ja gerade deshalb hinzu zieht, weil sie selbst nicht sach- und fachkundig ist.

Die Aussagen eines Sachverständigen haben Beweismittelqualität, von denen sie nicht einfach abweichen kann.



Hat die Behörde Dir schon irgendwas geschrieben - und wenn ja, wann?

auf so eine Auskunft etwas wartete ich. Nein, ich habe noch keine Post erhalten, lediglich die Ankündigung der O-Amts-Leute, dass sie nun einen neuen Bescheid erstellen würden, der den Erstbescheid (mit der ungeprüften Begründung, die der Anzeigende als Grund angegeben hatte) ablösen würde. Darin würde ein unbefristeter Leinenzwang und eine befristeter MK-Zwang festgeschrieben sein. Wie lange letzterer ausfällt, sehe ich ja dann bei Zustellung des Schreibens.
 
Wenn der Bescheid kommt, ist er in der Regel mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen und diese informiert Dich, dass Du binnen 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides bei der Behörde Widerspruch erheben kannst.
Dieser hat in der Regel aufschiebende Wirkung (d.h. es bleibt bis zur Entscheidung der rechtliche Zustand bestehen, der vor Erlass des Bescheides bestand), es sei denn, die Behörde ordnet die sog. sofortige Vollziehung (§ 80 Abs. 1 Nr. 4 VwGO) an. Dadurch entfällt die aufschiebende Wirkung mit der Folge, dass man den Bescheid trotz Widerspruch befolgen muss.
Diese kann man aber beim Verwaltungsgericht (Abs. 5) wiederherstellen lassen.

Wichtig: die Anordnung der sofortigen Vollziehung muss besonders begründet sein und daran hapert es in der Praxis gerne mal.



Schreib mal, wenn der Bescheid bei Dir eingetrudelt ist.
 
Bescheid abwarten. Vielleicht soll nur bis dahin oder bis zur Rechtskräftigkeit der maulkorb noch dran bleiben.
Wenn nicht rechtsbehelfsbelehrung lesen, dem Bescheid rechtzeitig widersprechen und zum Anwalt.
Es ist total Wurst ob du oder irgendwer hier dass Verhalten vom oa richtig findet oder nicht. Die haben zu entscheiden und wenn dir die Entscheidung nicht passt, dann musst du auf dem vorgeschriebenen Weg dagegen vorgehen.
 
Ich wohne in Rlp und kann nur sagen,das unser OA immer dem folgt was der Hundestaffelführer beim Test feststellt.
Traurig das andere das nicht tun,denn dann brauchen sie ja keinen Fachmann zu holen.
Ich würde mich an Dr. Weidemann wenden!
 
Nun wurde mir die neue Verfügung zugestellt, in welcher es heißt:


"Der Hund xy, Chip-Nr. …, wurde an 22.2.2018von einem Gutachter der Polizeihundestaffel begutachtet.
In Abänderung unserer o.g. pol. Verfügung bleiben aufgrund der Empfehlung des Gutachtens folgende Maßnahmen bestehen und werden abgeändert :“

es folgt der Katalog der Ma?nahmen für Gefährliche (Halten in der Wohnung und auf dem Grundstück, Maulkorbpflicht außerhalb des hauses und Grundstücks, Leinenpflicht , Kurzleine usw.

Mißtrauisch bin ich gegenüber der Behauptung: „aufgrund der Empfehlung des Gutachtens“, da der Gutachter in meiner und der OA-Hanseln deutlich sagte, der Hund sei nicht gefährlich, sondern wesensfest usw., aber ihm obliege nicht die Aufhebung der auflagen, sondern dem O-Amt, was ich ja auch längst wußte.

So muß ich nun doch zum Rechtsanwalt, damit dieser das Gutachten anfordert, damit man lesen kann, was darin steht. Die Frage, ob die Verwaltung an solches Gutachten überhaupt gebunden ist, wenn sie schon eines einholt, hatten wir ja hier schon geklärt.

Also muß ich das Gutachten anfordern lassen, sofern das überhaupt möglich ist.

Da ich selber auch noch eine Zivilanzeige in der Angelegenheit bekommen hatte, von der ich kürzlich die Ermittlungsakte einsah, war ich baff, was da für ein Mist drin steht. Obwohl der ermittelnde POK in dem Gebäude ansässig ist, in dem die Hundesteuer erhoben wird, will der der Staatsanwaltschaft weiß machen, meine Hunde seien nicht angemeldet. Der Steuerbescheid beweist das Gegenteil.

Das TH habe mir den Hund nur unter der Anordnung der steten Leinenpflicht überlassen, habe die Leiterin des THes ihm gegenüber erklärt. Diese verneint das mir gegenüber und steht jederzeit für eine schriftliche Richtigstellung zur Verfügung. Die Begutachtung des Hundes mit der Feststellung des Nichtgefährlichseins hat er in die Akte gar nicht aufgenommen.

Der Anzeigende hatte sich noch selbigen Tages ins Krankenhaus begeben, um sich nach dem Hundeangriff, wie er es nennt, untersuchen zu lassen. Festgestellt wurden Zerrungen im Rücken, für die er 2 Tage Schmerztabletten einnehmen mußte, aber keinerlei Bisse an Armen , wie er behauptete. Aber das wird der Staatsanwalt ja auch lesen. Die Zerrungen rühren eher von seiner Arbeit als Karosseriebauer her und können gar nichts mit dem Hund zu tun haben.
 
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