MK-Auflage trotz Ungefährlichkeit

persilia

10 Jahre Mitglied
Wer hat Erfahrung:

Hund: Bullmastiff (listenfrei)
Aufenthaltsort: RLP

Begutachtung des Hundes nach dem LHundG durch „Gutachter der Polizeistaffel Trier“ nch Anzeige wegen Stellens einer Person mit Festhalten am Arm ohne Verletzen.

Ergebnis des Gutachters:
Hund ist nicht gefährlich,
Hund ist charkterfest,
Hund hat eine hohe Toleranzschwelle.
Genau so formulierte dieser es gegenüber den fraglichen Mitarbeitern des O-Amtes, die der „Begutachtung“ beiwohnten. Was er in seine schriftliche Begründung schreiben wird, das weiß ich nicht, da ich diese nicht zu sehen bekommen werde.

Dennoch soll der Hund weiterhin mit MK und Leine an den Stellen ohne Leinenzwang geführt werden, innerorts soll die Leine kurz (30cm lang) geführt werden.

Ist das wohl so üblich?
 
  • 25. April 2024
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Hi persilia ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo, das ist Schikane der Gemeinde. Als selbst BM Halter in RLP kann ich dir sagen das der BM nicht als gefährlich gilt in RLP. Abstammungspapiere vorausgesetzt um zu beweisen was man an der Leine hat, steuern ist was anderes.

Edith: falsch gelesen, es kam ja zu einem Vorfall, hier habe ich keine Ahnung

Grüße
 
Hallo, das ist Schikane der Gemeinde. Als selbst BM Halter in RLP kann ich dir sagen das der BM nicht als gefährlich gilt in RLP. Abstammungspapiere vorausgesetzt um zu beweisen was man an der Leine hat, steuern ist was anderes.

Grüße
in dem Fall gab es aber einen Vorfall ;) Deshalb der Test..ich schätze wenn das schriftliche Gutachten beim OA angelangt ist, bekommst du Bescheid darüber das der Hund wieder ein "normaler Hund" ist.
EDIT Hast du mal nachgefragt wieso der Hund weiterhin als gefährlicher Hund behandelt wird, trotz Test?
 
Das kann ich mir nicht vorstellen. Dann brauchte man ja keine Begutachtungen, wenn sich dadurch eh nichts änderte.
Ich weiß nicht wie es in RLP geregelt ist, anderswo wird das so gehandhabt. Der Hund hat ja bereits "bewiesen" dass er gefährlich nach der Gesetzesdefintion ist, der Test entscheidet dann "nur noch" darüber ob der HH ihn überhaupt behalten darf. MK- und Leinenzwang bleibt in solchen Fällen meist.
 
in dem Fall gab es aber einen Vorfall ;) Deshalb der Test..ich schätze wenn das schriftliche Gutachten beim OA angelangt ist, bekommst du Bescheid darüber das der Hund wieder ein "normaler Hund" ist.
EDIT Hast du mal nachgefragt wieso der Hund weiterhin als gefährlicher Hund behandelt wird, trotz Test?

Ich muss auch nicht unbedingt einen mastif am aermel hangen haben, da kommen bei mir berechtigte zweifel auf wegen die faehigkeiten des halters. Es wird so sein wie crabat sagt.
 
Midivi hat mal das hier geschrieben, da das aber 2007 war weiß ich nicht ob das noch Bestand hat
Sachkundenachweis Listenhunde in RLP
sondern das gilt für ganz RLP.

Leinenzwang bleibt, zum Rest:

Wenn dein Hund eine BH oder ihr den erweiterten Sachkundenachweis mit ihm gemacht habt und der Tierarzt im Ergebnisprotokoll die Maulkorbbefreiung empfiehlt, dann geht man damit zum Ordnungsamt und reicht den Antrag auf Maulkorbbefreiung ein.
Normalerweise müßten sie ihn genehmigen.
Die ist seit Juli 2006 möglich.

Eine andere Variante ist die Gentle Leader Genehmigung. Die hat mein Staff schon 2002 bekommen. Mehr war damals nicht drin, der Tierarzt hatte die Empfehlung geschrieben und unser OA hat das genehmigt. [=Halti).


Hr. Kuhn vom www.add.rlp.de kann dir das auch schriftlich geben, falls euer Ordnungsamt sich da quer stellt oder einen auf "ich weiß von nix" macht und/oder denen das hier http://www.tierheimworms.de/Dokumente/VV_zur_Maulkorbbefreiung.pdf auch nicht reicht.
 
Ich muss auch nicht unbedingt einen mastif am aermel hangen haben, da kommen bei mir berechtigte zweifel auf wegen die faehigkeiten des halters. Es wird so sein wie crabat sagt.
Hö? Ich hab doch nur geschrieben was der TE selber schrieb, nämlich das der Gutachter dem Hund Ungefährlichkeit bescheinigt hat beim WT...
 
in dem Fall gab es aber einen Vorfall ;) Deshalb der Test..i
EDIT Hast du mal nachgefragt wieso der Hund weiterhin als gefährlicher Hund behandelt wird, trotz Test?

korrekt erfaßt. der Test war wegen des Vorfalles. Ich habe die anwesenden OA-Entscheidungsträger (deren Anwesenheit bei solchem Test nicht üblich ist, wie mir vom Gutachter der Polizeihundestaffel, den das O-Amt bestllt hatte, bekannt gab) gefragt, warum sie so entscheiden. Die Antwort: weil uns die Entscheidung obliegt. Die faschliche Testung seinur eine Hilfestelltung, da sie selber keine Ahnung von Hunden hätten.


Ich weiß nicht wie es in RLP geregelt ist, anderswo wird das so gehandhabt. Der Hund hat ja bereits "bewiesen" dass er gefährlich nach der Gesetzesdefintion ist, der Test entscheidet dann "nur noch" darüber ob der HH ihn überhaupt behalten darf. MK- und Leinenzwang bleibt in solchen Fällen meist.

In RLP sgeht es bei solchen Tests um die Einstufung als "Gefährllicher", um Listen-Hundesteuer usw, nicht aber um die Wegnahme des Hundes.
Und ja, denen obliegt letztendlich die Entscheidung.
Den neuen Bescheid habe ich noch nicht zugestellt bekommen.
Im Erstbescheid war eine falsche Begründung für den MK-Zwang eingesetzt, gegen die ich nichts besagt habe, da ich den Test abwarten wollte. Ich war mir sicher, dass er so ausgehen würde. Nun wede ich die Tatsachen natürlich mal richtig rücken und dem Anzeigenenden auch auf die Füße treten.
 
Die Antwort: weil uns die Entscheidung obliegt. Die faschliche Testung seinur eine Hilfestelltung, da sie selber keine Ahnung von Hunden hätten.
aha..sehr ausführliche Begründung :lol: Ja sorry ich kann dir da nicht weiterhelfen, ich lebe in NRW. Frag da einfach nochmal mit Anwalt im Schlepp an?
 
Ich bezog mich auf dein : es gab einen vorfall, nicht auf den test das der hund ungefaerlich sei.
naja und das wiederum war auf dem Post von Bergerac bezogen der das als Schikane abtat (weil er es überlesen hatte)..sorry stehe auf dem Schlauch :)
 
Jetzt nochmal ohne jemanden zu zitieren.

Der hund ist ungefaerlich in die richtige händen, bei so ein koloss sollte man etwas sorgfaeltiger sein und diesen vorfall nicht runterspielen.
 
korrekt erfaßt. der Test war wegen des Vorfalles. Ich habe die anwesenden OA-Entscheidungsträger (deren Anwesenheit bei solchem Test nicht üblich ist, wie mir vom Gutachter der Polizeihundestaffel, den das O-Amt bestllt hatte, bekannt gab) gefragt, warum sie so entscheiden. Die Antwort: weil uns die Entscheidung obliegt. Die faschliche Testung seinur eine Hilfestelltung, da sie selber keine Ahnung von Hunden hätten.




In RLP sgeht es bei solchen Tests um die Einstufung als "Gefährllicher", um Listen-Hundesteuer usw, nicht aber um die Wegnahme des Hundes.
Ja. Ist Erin Verwaltungsakt. die tragen dritte Verantwortung. Ihre Entscheidung.
 
Als erstes wünsch ich euch Glück für den weiteren Weg.

Trotzdem verstehe ich nicht, wie ein Hund der angeblich so beschrieben wird:

Ergebnis des Gutachters:
Hund ist nicht gefährlich,
Hund ist charkterfest,
Hund hat eine hohe Toleranzschwelle.
... bei einem Mensch am Ärmel hängen kann? Hohe Toleranzschwelle und charakterfest definiere ich anders. Also entweder ist die Einschätzung fehlerhaft oder dem Vorfall ist etwas vorrausgegangen oder der Hund ist unberechenbar. ;)

Vielleicht sind die OA-Mitarbeiter deshalb vorsichtig?

Nicht falsch verstehen, nur meine Gedankengänge...

Zur Anmerkung: Mein Hund hat eine extrem niedrige Toleranzschwelle und ist nicht charakterfest sondern Angstbeißer, einen Beißvorfall gab es trotzdem nie (mit Menschen!). Daher frage ich mich schon,was da vorgefallen ist...
 
Ich finde ein hund der das macht, wie in diesem fall, gut dosiert ohne verletzung, nicht automatisch gefaehrlich, dann haette die sache anders ausgesehen.

Es darf einfach nicht passieren, und da ist der halter gefragt, nicht der hund, der muss jetzt die mangelde führung ausbaden.
 
Ich finde ein hund der das macht, wie in diesem fall, gut dosiert ohne verletzung, nicht automatisch gefaehrlich, dann haette die sache anders ausgesehen.

Es darf einfach nicht passieren, und da ist der halter gefragt, nicht der hund, der muss jetzt die mangelde führung ausbaden.

Wie kommst du darauf, dass es dosiert war? Wir haben Winter, bei meiner Jacke aktuell würdest du wohl auch nichts sehen, so dick ist die. Trotzdem finde ich es nicht angemessen.... und für mich nicht passend zur Beschreibung, da der Hund ja nicht gezielt "geschickt" wurde. ergo hat der Hund alleine entschieden, was eine angemessene Reaktion ist. Der hat scheinbar keine Drohung gesendet (da hätte der HH sicher umgehend eingegriffen) und ist umgehend in den angriff gegangen. Das passt nicht zur Beschreibung des Prüfers.
 
Wie kommst du darauf, dass es dosiert war? Wir haben Winter, bei meiner Jacke aktuell würdest du wohl auch nichts sehen, so dick ist die. Trotzdem finde ich es nicht angemessen.... und für mich nicht passend zur Beschreibung, da der Hund ja nicht gezielt "geschickt" wurde. ergo hat der Hund alleine entschieden, was eine angemessene Reaktion ist. Der hat scheinbar keine Drohung gesendet (da hätte der HH sicher umgehend eingegriffen) und ist umgehend in den angriff gegangen. Das passt nicht zur Beschreibung des Prüfers.


Oh pardon, ich wusste nicht das du beim vorfall dabei warst.
 
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