Man darf bei dem Urteil jetzt nicht vergessen, dass es genau anders lautende Urteile gibt, die sehr differenziert an die Sache heran gehen. Zum Beispiel:
oder hier, wo den Papieren ein sehr hoher Beweiswert beigemessen wird:
Es gibt auch ein älteres Urteil aus Köln, dass ich jetzt nicht finden kann, in dem eine Hündin mit mehr als 40 cm und ohne Papiere aufgrund eines Sachverständigengutachtens als Mini erkannt und festgestellt wurde.
Dass Argument der Größe und des sonst selben Rassestandards ist für mich ein Widerspruch, denn nach der Logik dürfte es eben vom Erscheinungsbild keine Unterschiede zwischen Standards und großen Minis geben. Nach der Auffassung und zwar, dass nur die Größe im Erscheinungsbild einen Unterschied macht, müsste das bei einem großen Mini auch festgestellt werden und zwar, dass er dem typischen Bild eines Standards dieser Größe und Geschlechtes entspricht.
Wie kann aber ein Mini mit Standard-Größe, aber dem halben Gewicht, kleineren Pfoten, einem kleineren Kopf etc. dem typischen Erscheinungsbild eines Standards dieser Größe entsprechen bzw. dieses für Standards dieser Größe untypische Erscheinungsbild stellt doch augenscheinlich eine Abweichung dar, die sogar von Gutachtern festgestellt wird und vom Gericht nicht geleugnet wird.
Ein Gericht sollte sich objektiv fragen, ob es überhaupt Standard Rüden mit 44 cm und 20 Kilo gibt bzw. diese Größen- und Gewichtsverhältnisse müssten ja laut Gericht durchaus üblich sein.
Das Gericht geht aber hier automatisch nur von einer Möglichkeit aus und schließt andere Möglichkeiten aus, obwohl es sogar Nachweise dafür gibt, dass der Hund von Minis abstammt.