An sich ist das "nur" der Hinweis an den Landesgesetzgeber, sich an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Urteil von 2004?) zu halten: Beissstatistiken sind zu führen, um bestehende Rasselisten auf ihre Tauglichkeit als Gefahrenabwehr zu überprüfen. D.h., da dürfen nicht irgendwelche willkürlich ausgewählten Rassen draufstehen, sondern es müssen - wenn schon Liste - die tatsächlich am meisten auffälligen Rassen drauf stehen.
Ist u.a. ein dezenter Hinweis, NRW könne prüfen, ob das Land u.a. den Miniatur Bullterrier auf die Liste setzt. Dafür müssten allerdings im Gegenzug die unterdurchschnittlich auffälligen Rassen aus der Liste gestrichen werden.
Allerdings vermute ich stark, dass sich in NRW in absehbarer Zeit an den Rasselisten gar nichts ändert. Die werden den Teufel tun und die Büchse der Pandorra öffnen. Würde NRW z.B. den Mini (oder den Dobermann oder gar den Schäferhund) draufsetzen, müsste das Land gleichzeitig die auch gemessen an ihrer Population nur geringfügig auffälligen Staffordshire Bullterrier runternehmen - im für die Hunderassisten "schlimmsten Falle" sogar den Bullterrier Ansonsten kann gegen die Zusammensetzung der Liste geklagt werden.
Ich freue mich für euch, finde es trotzdem ein wenig ärgerlich, dass nicht auf die Richtigkeit der FCI Papiere oder den Test auf genetische Krankheiten eingegangen worden ist.
Wenn Du dir das Urteil anschaust, dann wurden die Papiere berücksichtigt und sollen auch in Zukunft berücksichtigt werden. Lediglich die Amtsveterinäre haben bis dato die Papiere nur als Anhaltspunkt oder Hinweis gesehen, dass scheint jetzt nach dem Urteil anders zu sein.(Blatt 15 und 16 des Urteils)
Ich sehe das wie @Fact & Fiction. Es scheint ein Hinweis an den Gesetzgeber zu sein, die Rasseliste zu überdenken. Denn derzeit stehen Hunde auf der Rasseliste, die statistisch in den letzten Jahren nur selten oder gar nicht in der Beißstatistik aufgefallen sind. Andere Hunde, wiederrum, die häufiger auffällig geworden sind stehen nicht auf der Liste.
Ich gehe auch davon aus, dass der Gesetzgeber einen Teufel tun wird und den Schäferhund auf die Liste setzen wird. Wahrscheinlicher ist es für mich noch, dass man über die Rasseliste an sich nachdenkt und vielleicht andere Lösungen (siehe andere Bundesländer) ins Auge fasst. Ich bin gespannt und war doch sehr erstaunt, dass diese Ausführung in das Urteil mit aufgenommen worden sind.