Du kannst nichts falsch machen, wenn Du mit dem Züchter sprichst und Dir von ihm Nachweise geben lässt. Inwieweit diese dann korrekt sind, ist eine andere Frage.
Ich habe keine Ahnung wie das in Belgien abläuft und auch hier, ist es, wie bereits erklärt, ganz unterschiedlich, aber auch mit Nachweisen der Elterntiere, also auch wenn die Papiere der Eltern nachweislich richtig sein sollten, werden viele Ämter hier, trotzdem Ärger machen, denn durch die Nachweispapiere der Eltern ist noch nicht nachgewiesen, dass Dein Hund von diesen Tieren abstammt.
Hier würden viele Ämter argumentieren, dass die Papiere Deines Hundes nicht glaubhaft nachweisen, dass er von Minis abstammt, auch wenn auf Deinen Papieren steht, dass sie die Eltern sind, weil sie diesen Papieren schon mal gar nicht glauben.
Dass das Amt Dir bzw. Deinen Nachweisen nicht glauben will, heißt aber nicht, dass es vor Gericht, falls es so weit kommen würde, genauso beurteilt wird. Vor Gericht könnte es durchaus so sein, dass wenn Du Nachweise, egal welcher Art, vorlegen kannst, man diese als glaubhaft befindet und Du damit Tatsachen schaffen könntest.
Der Strohhalm, an dem Du Dich zu klammern versuchst, ist zugegeben sehr dünn, aber an Deiner Stelle würde ich es versuchen, mir vom Züchter Nachweispapiere geben zu lassen und darauf hoffen, dass sie irgendeinen Aussagewert haben.
Abgesehen mal davon, positionierst Du Dich sicher auch besser vor Ämtern und im Streitfall auch vor Gericht, wenn Du irgendetwas hast, was nachweist, dass Du nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hast und nicht einfach aus dem Karton einen Mini Welpen gekauft hast.
Tatsache ist aber, dass die Ämter in NRW meistens sogar einwandfreie und lückenlose Papiere gerne anzweifeln, auch wenn das rechtlich sehr zweifelhaft ist. Aber wie gesagt, braucht man von den meisten NRW Ämtern eh keine faire oder zuvorkommende Behandlung erwarten.
Die Papiere bzw. Nachweise Deines Züchters würde ich mir trotzallem geben lassen, denn was Du hast, das hast Du und wie sich die rechtliche Situation um den Mini weiterentwickeln wird, steht auch in den Sternen. Wenn morgen ein Richter meint, Minis mit nullachtfünfzehn Papieren entgegen der Meinung eines Amtes als Mini anzuerkennen, sieht die Sachlage schon wieder besser für Dich aus.
Zudem hast Du eventuell mit den Nachweisen, die kriegen kannst, die Möglichkeit, bei einem Gutachter Deiner Wahl und sogar bei einem Amtsarzt Deiner Wahl, ein Gutachten zu bekommen, dass Deinen Hund als Mini ausweist.
Ich weiß nicht, wie es in Belgien ist, aber in NRW kannst Du zu einem Amtsarzt Deiner Wahl gehen und musst nicht dort Deinen Hund vorstellen, wo Du wohnst. Das ist insofern recht wichtig, weil es auch innerhalb eines Bundeslandes unterschiedlich geartete Amtstierärzte gibt und man so die Möglichkeit hat, den Hund bei einem Arzt vorzustellen, der mehrere Kriterien, als nur die Größe zur Rassebestimmung berücksichtigt und für den vielleicht Nachweise wichtiger sind.