In NRW bzw. in einigen Gemeinden wird gerne alles in Zweifel gezogen und je nach Gemeinde nach Gusto entschieden, was aber nicht automatisch bedeutet, dass diese willkürliche Vorgehensweise auch rechtens ist.
Laut LHV NRW ist der Mini kein Listenhund. Wenn Zweifel an der Rasse bestehen, und das ist in einigen NRW-Gemeinden bereits bei geringen Abweichung der Soll-Größe der Fall, kann laut LHV NRW und entsprechende Verfahrensanweisungen des Ministeriums ein Nachweis des Halters die Zweifel ausräumen. Ein Nachweis kann laut Verfahrensanwesiung des Ministeriums alles Mögliche sein, aber mittlerweile haben die meisten Gemeinden in NRW willkürlich entschieden, dass sie nur VDH Papiere als Nachweis in Betrachtet ziehen und nicht selten werden sogar diese angezweifelt und Haltern bei größeren Abweichungen erzählt, dass trotz Zuchtpapieren des FCI/VDH die Rasse nicht erwiesen ist und wird ein amtsärztliches Gutachten angewiesen, was dann meistens, je nach Gemeinde, zum Ergebnis führt, dass der Hund als Standard Bulli eingestuft wird, weil die meisten Amtstierärzte bei der Phänotypbestimmung willkürlich nur die Größe des Hundes als Kriterium werten. Gegen diese Entscheidung kann der Halter gerichtlich vorgehen und dann wird vor Gericht entschieden.
Erfahrungsgemäß ist es so, dass Papiere wie die Deines Hundes bei einigen Gemeinden in NRW erst gar nicht ernst genommen werden und man bei der von Dir genannten Größe und dem Alter des Hundes, ein nicht kooperativer Amtstierarzt erklären wird, dass es sich bei Deinem Hund um keinen reinrassigen Mini handelt.
Dass Du vom Züchter böswillig veralbert wurdest, kann Dir keiner sagen, aber Tatsache ist, dass die meisten Ämter in NRW Deine Papiere nicht ernst nehmen werden und es ist stark davon auszugehen, dass dem Züchter diese Problematik bekannt ist.
Ich würde Dir auch empfehlen, vom Züchter bessere und weitere Nachweise zu verlangen, die eine Abstammung als Mini dokumentieren.
Solltest Du Probleme mit dem Amt bekommen, rate ich Dir dringend, Dich sofort und ohne zu zögern, einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren und nicht erst auf eigene Faust zu versuchen, die Angelegenheit zu klären. Bevor Du Deinen Hund beim Amt vorstellst oder sogar einem Amtstierarzt vorführst, solltest Du unbedingt einen erfahrenen Rechtsanwalt wie Herrn Weidemann kontaktieren. Der kann Dir als Einziger ein für Dich und für Deinen Hund vorteilhaftes Vorgehen empfehlen und ist im Gegensatz zu Dir in der Lage, die Ämter in ihre Schranken zu weisen und kann dafür sorgen, dass Du nicht unnötig über den Tisch gezogen wirst.
Tatsache ist, dass Ämter viel erzählen, wenn der Tag lang ist und nach dem Motto vorgehen, erst einmal jeden Mini, der nicht bilderbuchmäßig aussieht und die Halter wenig Argumente für sich sprechen lassen können, von einem Amtstierarzt zu einem Standard machen zu lassen. Ob das rechtlich einwandfreie ist, interessiert die nicht. Wenn es einem nicht passt, kann man ja dagegen vorgehen.
Deine Situation ist nunmal jetzt so, wie sie ist und lässt sich nicht ändern. Wie das ganze weiter geht, hängt meiner Erfahrung nach auch maßgeblich davon ab, wie man weiter vorgeht und da ist ein rechtlicher Beistand im Notfall ratsam.