Mimimalkonsens gegen Beißer

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Robert& Susanne

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Mimimalkonsens gegen Beißer

Für den Umgang mit gefährlichen Kampfhunden steht
eine bundesweit einheitliche Regelung in Aussicht / Von
Stefan Schneider

Wiesbaden. Im Auftrag der Innenminister der Länder und
des Bundes hat eine Arbeitsgruppe des
Bundeslandwirtschaftsministeriums einen Vorschlag erarbeitet,
der sich an den Vorstellungen des hessischen Innenministers
orientiert. Der Entwurf wird nächste Woche in der Sitzung des
zuständigen Arbeitskreises der Innenministerkonferenz beraten
und soll am 7. und 8. November den Ministern bei ihrer
Herbsttagung zur Abstimmung vorgelegt werden. Dies
bestätigte der Sprecher des Arbeitskreises, Thomas Veil, auf
Anfrage. Bisher hat jedes Bundesland eigene, oft sehr
unterschiedliche Richtlinien. Der neue Vorschlag stelle einen
"Minimalkompromiß" der bestehenden Regelungen dar, sagt
Veil, Ministerialdirigent im Innenministerium von
Sachsen-Anhalt. Der Entwurf beinhalte sowohl eine abgestufte
Liste gefährlicher Hunderassen, als auch die Forderung nach
einer individuellen Wesensprüfung der Tiere, um einem
Automatismus vorzubeugen. Damit entspricht er den
Grundzügen der vom hessischen Innenminister Volker Bouffier
(CDU) im vergangenen Jahr erlassenen
Kampfhunde-Verordnung. Seit vor gut einem Jahr ein sechs
Jahre alter Junge in Hamburg von einem Pitbull und einem
Staffordshire-Terrier getötet wurde, sind die Vorschriften für
den Umgang mit gefährlichen Hunden in fast allen
Bundesländern verschärft worden. Umstritten bleibt, ob die
Gefährlichkeit eines Hundes genetisch veranlagt ist, oder ob
man jedes Tier individuell beurteilen muß. An diesem Punkt
scheiterte im vergangenen Jahr der erste Versuch der
Innenministerkonferenz, zu einer bundesweiten Regelung zu
kommen. So erließ Hessens Innenminister Volker Bouffier
(CDU) schon Ende Juni 2000 eine Eilverordnung, die zunächst
den Besitz von 16 Hunderassen verbot. Trotz zahlreicher
Änderungen, so wurde die Zahl der "unwiderlegbar"
gefährlichen Hunderassen auf drei reduziert (Pitbull, American
Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier), und zweier
korrigierender Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes
in Kassel, beharrt Bouffier, wie fast alle seiner Ressortkollegen,
auf einer Rasseliste. Er möchte noch in diesem Jahr die
veränderte Verordnung, auch gegen die Bedenken des
Koalitionspartners FDP, als Gesetz beschlossen wissen, wie
Michael Bußer, Sprecher des hessischen Innenministeriums,
betont. Tierschutzverbände kritisieren die Verurteilung einzelner
Rassen. Sie verweisen darauf, daß nur rund 20 Prozent der
Bißattacken durch Hunde geschehe, die in den Verordnungen
aufgeführt würden. In diesen Listen kämen potentielle Beißer,
wie Schäferhunde, Rottweiler oder Dobermänner in der Regel
nicht vor, sagt Hans-Jürgen Kost-Stenger, Vorsitzender des
Frankfurter Tierschutzvereins. Wichtiger als die
Rassenzugehörigkeit seien Größe und Erziehung eines Hundes.
Die Hundeverordnungen, so Kost-Stenger, hätten die Falschen
getroffen. Die Gehege der Tierheime seien seit einem Jahr
überfüllt mit zumeist handzahmen, aber unvermittelbaren
Hunden. Unter den 125 Hunden im Heim des Frankfurter
Tierschutzvereins seien 47 Pitbulls, American Staffordshire
Terrier oder Staffordshire Terrier. Während die anderen Hunde
in der Regel nur einen Monat im Tierheim blieben, seien von
den Kampfhunden im vergangenen Jahr nur drei
weitervermittelt worden - der letzte nach Kreta. Viele
gefährliche Hunde aber würden nicht angemeldet, womit ihre
Besitzer die erhöhte Steuer für Kampfhunde (in Frankfurt 1800
Mark im Jahr) wie auch die Regeln der verschärften
Verordnung ohne größere Schwierigkeiten umgehen könnten.
Die Befürworter einer Rasseliste, die sich bei der Formulierung
des neuen Beschlußvorschlags für die Innenministerkonferenz
durchgesetzt haben, verweisen auf die geringere Zahl von
Hundeangriffen seit dem Erlaß der Eilverordnungen. Mit einer
bundeseinheitlichen Regelung soll nach den Worten von Veil
unter anderem verhindert werden, daß der Besitzer eines
Kampfhundes nur die Ländergrenze überschreiten muß, um
sein Tier ohne Leine und Maulkorb ausführen zu können. Die
Harmonisierung ist nach Aussagen Veils auch ein Kompromiß
mit Bundesländern mit bisher sehr strengen Regelungen, wie
Bayern. In dem Freistaat ist die Züchtung und die Kreuzung
von fünf Hunderassen (Pitbull, Bandog, American Staffordshire
Terrier, Staffordshire Terrier, Tosa-Inu) seit 1992 faktisch
verboten. Eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums
sagte dieser Zeitung, daß es in ganz München nur noch drei
registrierte Kampfhunde gebe. Über mögliche Konsequenzen
aus einer Empfehlung der Innenministerkonferenz werde erst
nachgedacht, wenn der Beschluß gefaßt sei, hieß es auf
Anfrage aus dem zuständigen bayerischen Ministerium für
Verbraucherschutz. Da Tiermediziner aus allen 16
Bundesländern an der Ausarbeitung des Beschlußvorschlags
beteiligt gewesen seien, rechnet Veil mit einer einstimmigen
Annahme durch die Innenminister. "Noch nie waren wir einer
Einigung so nahe." Rechtlich einklagbar sind die Beschlüsse
nicht, das heißt, kein Bundesland muß sich daran halten. Veil
betont aber die "moralische Verbindlichkeit", die sich für die
Länder aus dem Einstimmigkeitsprinzip bei den Abstimmungen
der Innenminister ergebe.

Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 14.10.2001


Susanne& Robert
 
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