Mein Hund wurde tot gebissen

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Die Polizei interessiert sich meist nicht für Beissereien, die Erfahrung habe ich auch schon gemacht.

Wenn das also so stimmt, der zweite Vorfall, kein Nachfragen, keine Entschuldigung und weiterhin ohne Leine würde ich direkt zum OA marschieren und anzeigen.

Solltest Du auch weiterhin nix von der Versicherung hören, Anwalt einschalten und Zivilklage einreichen.
 
  • 1. Mai 2024
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Hi Albert ... hast du hier schon mal geguckt?
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Die Polizei interessiert sichn nur dann, wenn ein Mensch zu Schaden gekommen ist. Daher müsst ihr in Eurem Fall zum Ordnungsamt.

Ist echt schlimm was Eurem Hund passiert ist. Furchtbar.:(
Und vollkommen unverständlich wie diese Leute reagieren.
 
Hallo Ela,

das tut mir sehr leid für euch:( Schrecklich wenn man seinen Hund so verliert. Ich wünsche euch viel Kraft.

Wegen der Versicherung kann ich dir leider nicht weiter helfen, da ich noch nicht so einen Fall erlebt habe.
 
Mein Beileid!

Das muß furchtbar sein, sowas erleben zu müssen. Ich kann mir das gar nicht vorstellen :( .

Zum Thema Versicherung:

Es kann Dir völlig schnuppe sein, wann die Versicherung der anderen Hundehalterin zahlt. Du hast eine Forderung gegen die Hundehalterin, weil ihr Hund einen "Schaden" angerichtet hat, nicht gegen die Versicherung! Und die Hundehalterin hat Dir diesen Betrag unverzüglich (!!!) zu erstatten! Wenn ihre Versicherung so lange braucht, muß sie den Betrag eben vorstrecken.

Wenn der Hund versichert ist, kann sie danach die Rechnung bei ihrer Versicherung einreichen und diese wiederum darum bitten, dass ihr der Betrag erstattet wird. Aber das braucht Dich alles nicht zu interessieren. Es gibt ja auch Leute, die ihren Hund gar nicht haftpflichtversichern, ist in Deutschland nicht in allen Bundesländern Pflicht.
 
RIP kleine Hundeseele :(
Auch mir tut das unheimlich leid, ich wünsche Euch, daß Ihr das alles verarbeiten könnt ...

Hovi hat völlig Recht: Was geht Dich die Versicherung von dem Hund Deiner Nachbarn an? Die Forderung hast Du an Deine Nachbarn ... Schreib sie an, per Einschreiben, wenn das nichts nutzt, nimm Dir eine/n Anwalt/Anwältin. Das Ordnungsamt würde ich auch schriftlich informieren und um Antwort bitten, was zur Verhinderung derartiger Vorfälle unternommen wird. Aber sachlich und höflich.

Bei einem Verkehrsunfall mit Hund als Verursacher hat die Hundehaftpflicht innerhalb von 3 Tagen reagiert und einen Fragebogen an mich als Geschädigte geschickt.
 
Schreib sie an, per Einschreiben, wenn das nichts nutzt, nimm Dir eine/n Anwalt/Anwältin.

Nenne in diesem Schreiben auch ein ganz konkretes (realisierbares) Datum, bis wann Du die Zahlung auf Deinem Konto sehen möchtest (10 Werktage sollten genügen!). Damit setzt Du die Hundehalterin automatisch in Verzug, wenn sie nicht zahlt, und musst nicht erst nochmal mahnen.
 
RIP kleine Hundeseele :(
Auch mir tut das unheimlich leid, ich wünsche Euch, daß Ihr das alles verarbeiten könnt ...

Hovi hat völlig Recht: Was geht Dich die Versicherung von dem Hund Deiner Nachbarn an? Die Forderung hast Du an Deine Nachbarn ... Schreib sie an, per Einschreiben, wenn das nichts nutzt, nimm Dir eine/n Anwalt/Anwältin. Das Ordnungsamt würde ich auch schriftlich informieren und um Antwort bitten, was zur Verhinderung derartiger Vorfälle unternommen wird. Aber sachlich und höflich.

Dem kann ich mich nur voll und ganz anschließen. Und immer alles schriftlich machen, dann hat man wenigstens was in der Hand.
 
Ich würde nicht sofort zum OA gehen, sondern es ein letztes Mal persönlich bei den Nachbarn versuchen, in dem ich ihnen sehr deutlich und glaubhaft erklären würde, dass ich beim nächsten Mal, wenn ich den Hund unangeleint herumlaufen sehe, ohne weitere Vorwarnung beim OA melden werde.

So schrecklich wie das Geschehene auch ist, trifft den Hund keine Schuld. Es sind die Halter, die Schuld haben, aber wenn Du zum OA gehst, wird der Hund der Dumme sein.

Wenn Du trotz ernsthafter Ansprache keine vernünftige Reaktion bekommst, und davon ausgehen musst, dass sie nichts ändern werden, würde ich es auch melden.

Dass sie sich nicht bei Euch gemeldet haben, ist ein absolutes No Go, aber muss nicht bedeuten, dass sie den Vorfall nicht ernst nehmen, oder es ihnen egal ist.
 
In diesem "Fall" würde ich auch umgehend das OA einschalten.

Mein Beileid :(

watson
 
Hallo,

das tut mir wirklich leid für Euren Rocky....

Ich bin jemand der immer sehr gewissenhaft ist in solchen Dingen.

Somit gehe ich jedes mal wenn mein Dicker gebissen wurden ist oder wenn mein dicker mal etwas ausgefressen hat bzw. nur jemand anknurrt und so weiter zu unserem OA.

So auch letztens. Da hat mein Dicker (vermutlich, war dies eine Reaktion auf die Schmerzen der fast noch frischen OP und der Arthrose, aber das weiß man nicht so genau) nach einer Frau gezwickt.

Als erstes haben wir die Frau gleich mal in die Notaufnahme gebracht, um zu schauen das nichts schlimmeres ist. Danach bin ich gleich auf das Ordnungsamt gefahren und habe das gemeldet.

Von dort aus habe ich auch gleich eine Selbstanzeige gemacht, da man ja nie weiß wie der "gebissene/gezwickte" dann reagiert und Selbstanzeigen immer besser sind.

Die „Geschädigte“ kennt mein Hund, da wir im selben Haus wohnen und weiß und sagt selber auch dass er normal ein ganz lieber ist, da wir uns schon mehrfach begegnet sind. Und dabei waren noch nie irgendwelche Auffälligkeiten passiert.

Also gut, die nächste Handlung war dann, ich habe meine Versicherung informiert. Die meldete sich ein paar Tage später bei der „Geschädigten“.

Auch habe ich nochmals mit meinen Tierarzt telefoniert, da mein Dicker kurz vorher eine OP hatte (Kreuzbandriss) und er auch an Arthrose leidet.

Weil ich mir nicht erklären konnte wieso er dies getan hat, fragte ich den Tierarzt ob es eventuell daran läge. Mein Tierarzt sagte das es denkbar wäre, wenn er in diesem Moment Schmerzen hatte, (die durch bestimmte Stellungen des Gelenkes hervorgerufen werden) eine solche unverständliche Abwehrerscheinung entstehen könnte. Die Frage beantwortete er mir auch nochmals schriftlich.

Die „Geschädigte“ hat auch eine Anzeige gemacht (sie bestand aber darauf das keine Strafanzeige gemacht wird),da der nette Arzt in der Klinik sie förmlich drängte bzw. überredete mit seinen netten Horrorgeschichten (das weiss ich, weil ich jemand kenne wo da arbeitet).... Ich finde es aber OK das sie eine Anzeige gemacht hat, da es ihr gutes Recht ist und ich schließlich immer mit so etwas rechnen muss, wenn ich einen Hund habe.

Naja egal, also es gibt zwei Arten der Anzeige, dass erläuterte mir unser netter zuständiger MA des Ordnungsamtes.

1. die normale Anzeige:

- da wird meist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, jeder muss seine Aussage machen und meist wird das ganze dann Fallen gelassen.

2. eine Strafanzeige:

- da werden die Ermittlungsverfahren eingeleitet, dann geht das ganze an die Staatsanwaltschaft und irgendwann kommt die Gerichtsverhandlung. Da kommt es dann darauf an, was man für ein Richter und für ein Staatsanwalt bekommt.

Der nette MA vom OA erzählte mir zwei Varianten. Eine wo ein kleiner Hund zubiss und es schwerwiegendere Verletzungen gab. Und eine mit einem Soka wo es nur 4 blaue flecken gab von den Zähnen. Am Ende musste ich den Kopfschütteln aber das tut ja hier nix zur Sache.

Naja also ich würde Dir folgendes Empfehlen:

- gehe auf Eure zuständige Behörde in den meisten Städten das Ordnungsamt und melde dort diesen Vorfall. (da wird man dann eventuell einen Hausbesuch bei der Fam. des Labradors abstatten)

- wenn Du das Geld für deine Kosten wieder haben willst. Mache auf jeden Fall eine Anzeige. Was für eine Anzeige, dass ist dir überlassen (normale Anzeige / Strafanzeige)

- gehe nochmals zu Deinen Nachbarn und lasse Dir die Versicherungsdaten geben, damit Du Dich eventuell selber mit dennen in Verbindung setzten kannst.


Also meine Versicherung (Uelzener) hat sich ziemlich schnell bei der Geschädigten gemeldet. Ich glaub das war nicht mal ne Woche.

Naja und für die Neugierigen die wissen wollen was auf mich zukommt.

Das ganze ist nun öhm mehr als zwei Monate her. Der Zuständige des OA´s meine es könnte ev. eine Maulkorbpflicht auf mich zukommen, bis die Sache geklärt ist.

Bis heute habe ich noch kein Bescheid vom OA bekommen.

Naja und bei der Polizei musste eine Aussage gemacht werden.

Die Versicherung hat sich bei der Geschädigten und den Ärzten gemeldet. Was nun direkt rauskam, ob Sie alles zahlen, das kann ich leider auch noch nicht sagen, da habe ich auch noch kein Bescheid.
 
Naja egal, also es gibt zwei Arten der Anzeige, dass erläuterte mir unser netter zuständiger MA des Ordnungsamtes.

1. die normale Anzeige:

- da wird meist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, jeder muss seine Aussage machen und meist wird das ganze dann Fallen gelassen.

2. eine Strafanzeige:

- da werden die Ermittlungsverfahren eingeleitet, dann geht das ganze an die Staatsanwaltschaft und irgendwann kommt die Gerichtsverhandlung. Da kommt es dann darauf an, was man für ein Richter und für ein Staatsanwalt bekommt.

:crazy::crazy::crazy:

Nix für ungut, aber bist Du sicher, dass Du den netten Herrn vom OA richtig verstanden hast? ;)

Wir sind doch hier nicht beim Wunschkonzert.

Niemand kann sich aussuchen, was für eine "Art" von Anzeige er machen will.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, gibt es logischerweise eine OWi-Anzeige. Darüber entscheidet dann die zuständige Behörde (z. B. OA) - und es ist mitnichten so, dass Ordnungswidrigkeitenverfahren "meist" fallengelassen werden.

Wenn eine Straftat vorliegt, gibt es immer (!!!) eine Strafanzeige, wenn sich der Geschädigte zu einer Anzeige entschließt und Strafantrag stellt. Stellt der Staatsanwalt öffentliches Interesse fest, kann die Straftat auch dann verfolgt werden, wenn der Geschädigte die Anzeige wieder zurücknehmen möchte.

Hund beißt Mensch = fahrlässige Körperverletzung = Straftat => Strafanzeige!

Die geht, wenn sie denn gemacht wird, IMMER an die Staatsanwaltschaft, und der entscheidet, ob und mit welcher Begründung das Verfahren eingestellt wird.
 
Ich frage mich, was der Sinn der Anzeige ist. Soll dadurch eine Maßnahme erreicht werden, die dafür sorgen soll, dass der Hund keine Gefahr merh für andere darstellt, oder geht es um Rache?

Ich verstehe nicht, warum man unbedingt eine Anzeige stellen muss, obwohl man die Angelegenheit auch ohne das Ganze eventuell regeln kann.
 
:crazy::crazy::crazy:

Nix für ungut, aber bist Du sicher, dass Du den netten Herrn vom OA richtig verstanden hast? ;)

Japp da bin ich mir eigentlich sicher, dass ich ihn richtig verstanden habe. Weil ich hab`s mir gleich nochmal erklären lassen, da ich auch dachte es wäre anderst. Und ich ja ausserdem wissen wollte, was auf mich zukommt.

Er sagte zu mir, es kommt drauf an ob "Geschädigte" eine Anzeige stellt. Und ob es er/sie eine Strafanzeige stellt. Er sagte noch, meist ist das nur ein Haken oder sowas den man da setzen muss. Naja kann auch so gemeint hat wenn sie eine Anzeige macht, ob Sie auch eine Strafantrag stellt oder nicht. ;)

Also dann wäre es eine normale Anzeige oder eben eine Anzeige mit Strafantrag ;)

Eine OWI ist hier dann noch extra bei uns....
 
Ich frage mich, was der Sinn der Anzeige ist. Soll dadurch eine Maßnahme erreicht werden, die dafür sorgen soll, dass der Hund keine Gefahr merh für andere darstellt, oder geht es um Rache?

Ich verstehe nicht, warum man unbedingt eine Anzeige stellen muss, obwohl man die Angelegenheit auch ohne das Ganze eventuell regeln kann.

Ich glaube die hat den Sinn, dass einmal erwirkt wird, dass die Kosten bezahlt werden müssen. Oder auch nicht je nach dem wie entschieden wird.

Und zweitens bekommt der Halter, dann auch eine Strafe die von klein bis groß ausfallen kann. Naja und damit will man dann erreichen, das der Halter ebend acht gibt und soweiter, statt fahrlässig zu handelt.
 
Ich glaube die hat den Sinn, dass einmal erwirkt wird, dass die Kosten bezahlt werden müssen. Oder auch nicht je nach dem wie entschieden wird.

Und zweitens bekommt der Halter, dann auch eine Strafe die von klein bis groß ausfallen kann. Naja und damit will man dann erreichen, das der Halter ebend acht gibt und soweiter, statt fahrlässig zu handelt.

Das alles geht eventuell auch ohne Anzeige, die unabsehbare Folgen für den Hund und die Halter haben kann.
 
@procton: Die TE hat ja bereits geschrieben, dass "Reden" mit den Nachbarn nichts bringt, es gab ja vor diesem schrecklichen und endgültigem Vorfall schon mehrere andere und es hat sich nichts geändert. Nun ist der Hund tot, soviel also zum regeln ohne Anzeige. Irgendwann ist einfach genug geredet und ganz ehrlich, ich würde in diesem Fall auch Anzeige erstatten. Und das hat nichts mit Rache zu tun, sondern damit andere Leute und auch mich selbst insofern ich mir irgendwann einen neuen Hund holen sollte, vor diesem Hund und vor allem den Nachbarn zu schützen.
 
Eine Anzeige sorgt dafür, dass ein möglicherweise gefährliches Hund-Halter-Gespann aktenkundig wird.

Als damals der American Akita meinen 1 Jahr alten Dustyn angegriffen und heftig am Kopf verletzt hat, gab mir der Halter eine falsche Telefonnummer, um sich vor der Begleichung der Tierarztrechnung zu drücken.

Daraufhin hab ich mit mit dem OA kurzgeschlossen, und siehe da: der Hund hat bereits einen JRT schwer verletzt und einen Malteser totgebissen, musste daraufhin zum Wesenstest, bestand diesen (Hundeführer beim WT war ein Trainer vom HuPla, nicht sein Herrchen) und durfte fortan weiter ohne Leine und MK laufen. Bis er auf uns traf. Gott sei Dank hab ich keine kleinen Hunde, sonst hätte es wohl einen weiteren Todesfall gegeben.

So aber bekam der Akita nach der Anzeige wenigstens mal Leinenzwang!
 
Hallo @ all,

auch wenn ich mich jetzt in die Nesseln setzte (sitz ich wohl eh schon drin:D) wenn ein Hund mein Tier totbeisst, dürften diese Leute schonmal Ihre Kämme bereitlegen, denn es kämen lausige Zeiten auf Sie zu.

Zumal
a) schon einmal ein Vorfall geschehen ist
b) diese Situation sich wohl über einen längeren Zeitraum aufgebaut hat
c) die Leute recht abgestumpft darauf reagieren.

Ich finde beschwichtigende Aussagen mehr als bedenklich,der Hund ist aufällig in dem Moment in dem er so zulangt.
Und die Leute die das nicht zu verhindern wissen übrigends auch!

Und es liegt weiss Gott nicht an mir, mir Gedanken über die Zukunft des Hundes meiner Nachbarn zu machen der gerade dafür verantwortlich ist das ein Familienmitglied von mir getötet wurde:rolleyes:

In diesem Fall zumindest nicht!

lg
Inge
 
Guten morgen, Ela,
Auch ich drücke dir mein mitgefühl aus.
Zum weiteren vorgehen schlage ich dir folgendes vor:
1. Wenn du noch nicht vorliegen hast, lass dir die ausführlichen ärztlichen Berichte über Verletzungen, Operationen und Behandlungen des TA geben.
2. Lass dir eine detailierte Rechnung des TA geben
3. Gehe mit deinen Unterlagen zu deinen Nachbarn, händige ihnen die Kopien der Schriftstücke aus, versuche nochmal ruhig mit ihnen über die "Regulierung" durch deren Versicherung - wenn sie überhaupt eine haben?!? - zu sprechen.
4. Lass dir die Daten ihrer Versicherung geben. Setze ihnen eine Frist von 7Tagen, in denen sie den vorfall der Verrs. melden - drohe ihnen an, dich ansonsten selbst an die Vers. zu wenden.
5. Wende dich bezügl. dieses Vorfalles unter Vorlage der Unterlagen sowohl an das Ordnungsamt wie auch an das Veterinäramt.
Lass dich von niemanden abkanzeln und bleibe hartnäckig. Suche dir andere Hundehalter, die mit diesem Hund und Halter vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Hellhörig wird das Vet.Amt und Ordnungsamt oft schneller, wenn Kinder involviert sind.
Ich wünsche dir langen Atem und viel Erfolg!
Bestehe auf eine Überprüfung der Hundehalter und des Hundes.
 
Hellhörig wird das Vet.Amt und Ordnungsamt oft schneller, wenn Kinder involviert sind.

Da läuft es mir echt kalt den Rücken runter, wenn ich soetwas lese.

Nein, bloß nicht versuchen mit den Nachbarn in Frieden auszukommen, auch wenn es zu einem so tragischen Unfall gekommen ist. Statt dessen lieber alles unternehmen, damit die Halter und der Hund richtig fertig gemacht werden. Am besten noch die Kinderkeule auspacken, damit die Halter und der Hund erst garn nicht mehr zum Zucken kommen. Schrecklich.
 
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