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Es gibt aber kein oder.. Maulkorbpflicht! Halti wird nicht als Maulkorb geduldet.
Daher verstehe ich nicht warum wir eine Schulung damit machen sollen, wenn wir es nicht nutzen dürfen..
Sie könnten ja schreiben, nach Haltischulung dürfen sie es nutzen, da ja schon gesagt wurde das der Maulkorb weg kann! Die können ja in 1.5 Jahren nicht viel anderes sagen. Als jetzt schon fest steht
Wenn ein Halti als Maulkorb geduldet würde, wäre ich glücklich und zufrieden, wir führen ja schon ewig damit...vor dem Vorfall ja auch schon. Nur jetzt leider nicht mehr weil der Maulkorb drauf is. Dann kann man sich ja vorstellen wie das aussieht einen 45 kg Hund zu halten wenn es von nöten ist.
Die Leinenführung ist super, bis auf wenn ein Fahrrad kommt..Scheint das generell die leinenführigkeit im argen liegt, das muss auch mit maulkorb einfach mal klappen, 45 kg hin oder her
Ich danke dir für den hinweis, ich glaube die wollen mir einen erzählen.. Vielen Dank..Aus den Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz
(VV LHundG NRW)
5.2.3
Der Begriff "Maulkorb" wird untechnisch verwendet. Anstelle eines "echten" Maulkorbes kann auch eine andere, in der das Beißen verhindernden Wirkung gleichstehende Vorrichtung, z.B. ein Kopfhalfter, verwendet werden.
Link:
Demnach kann die Stadt ein Halti meiner Meinung nach nicht verbieten. Allerdings habe ich auch noch nie was davon gehört, dass jemand zur "Halti-Schulung" geschickt wird. Das ist mir völlig neu. Auf der HP des Kreises Kleve ist ein Link zu eines "Halti-Training", das ist ein einziges Blatt Papier mit einer "Halti-Bedienungsanleitung" und das wars.
Demnach tut man der Maulkorbpflicht Genüge, wenn man dem Hund ein Halti anzieht und dieses auch so verwendet (mit Leine im Halti-Ring eingehakt), dass es "in der Wirkung einem Maulkorb gleich kommt".
Gruß
tessa
Die Leinenführung ist super, bis auf wenn ein Fahrrad kommt..