Maulkorbpflicht trotz Befreiung‍♀️

G

Gelöschtes Mitglied 40682

... wurde gelöscht.
Hallo, ich bin verwirrt.

Erstmal von Anfang an, unser 2 Jahre alter DSH hat aufgrund eines Vorfalls einen Leinene und Maulkorb Pflicht bekommen und musste zum Wesenstest. Wir wohnen in NRW.
Bei dem Test haben wir keine Leinenbefreiung bekommen aber es wurde angekreuzt das er vom Maulkorb befreit werden kann...und wir ihn mit einem Kopfhalter führen sollen, da er probleme mit Radfahrern hat. (Wir arbeiten dran)
Alles perfekt. Wir wollen nicht unbedingt die Leinenbefreiung da er eh nur an der Leine ist.

Jetzt kam Post vom OA.
Alles bleibt bestehen, wir sollen eine Schulung machen zum führen mit Halter, auch alles gut.

So.. aber warum muss ich in 1.5 Jahren nochmal einen Wesenstest machen wenn um ihn befreien zu lassen? Wenn ich jetzt die Schulung mache soll ich eine Teilnahme bestätigung ans OA geben, damit wäre doch dann alles gut. Warum erst in 1.5 Jahren und so lange soll ich ihn mit der kompletten Verordnung führen‍♀️ kennt das so einer und kann mir helfen?

Danke euch..
 
  • 28. März 2024
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Hi Gelöschtes Mitglied 40682 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich kenne mich nicht aus mit solche sachen, es meldet sich bestimmt noch jemand der das weiss.
 
Eigentlich macht es schon Sinn, das ein Wesenstest wiederholt wird.
Aber wie Toubab kann ich dir da nicht weiterhelfen. Aber es hat einige Leute hier, die sich rechtlich in D gut auskennen.
 
Hallo...

Dein Text liest sich etwas wirr, ich versuche mal das wiederzugeben, was ich daraus verstehe und ableite...

Dein Hund hatte einen Vorfall und wurde als "gefährlicher Hund" eingestuft und bekam Leinen- und Maulkorbzwang.
Für den Hund gelten nun alle Auflagen, die für "gefährliche Hunde" in NRW nach Landeshundegesetz gelten.

Dein Hund wurde begutachtet ("Wesenstest" - gibts in NRW eigentlich nicht) und dabei wurde festgestellt, dass der Hund Probleme mit Radfahrern hat und zum momentanen Zeitpunkt weder von der Leine noch vom Maulkorb befreit werden kann, da er eine Gefahr darstellt.

Der Hund hatte also vor und hat auch nach der Begutachtung Leinen- und Maulkorbzwang, allerdings hat das Ordnungsamt gestattet, dass der Hund statt mit Maulkorb auch mit Halti geführt werden darf - das Halti wirkt ja auch -wenn richtig angewandt- bissverhindernd.

Weil der ordnungsgemäße Umgang mit einem Halti geübt sein muss und das Halti korrekt eingesetzt werden muss, damit es bissverhindernd wirkt, wurde Euch aufgetragen, dass Ihr - wenn Ihr den Hund mit Halti statt mit Maulkorb führen wollt - mit dem Hund einen Kurs machen müsst, bei dem Ihr den Umgang mit dem Halti erlernt.

Auf dem Bogen der Begutachtung wurde angekreuzt, dass Ihr eine Maulkorbbefreiung beantragen KÖNNT.
Wenn Ihr den Hund wirklich irgendwann einmal ohne Maulkorb und auch ohne Halti führen wollt, dann habt Ihr also die Möglichkeit, in 1,5 Jahren nochmals mit dem Hund einen Verhaltenstest abzulegen und wenn der Hund bis dahin gelernt hat, auf Außenreize neutral zu reagieren, dann KANN der Hund eine Befreiung von der Maulkorb-/bzw. Haltipflicht erhalten.

Meines Erachtens ist das freiwillig, wenn Ihr den Hund den Rest seines Lebens unter freiem Himmel permanent angeleint mit Halti oder Maulkorb führen wollt, braucht Ihr meiner Ansicht nach den erneuten Verhaltenstest in 1,5 Jahren nicht machen.

Dass der neue Test erst in geraumer Zeit gemacht werden kann macht Sinn, da der Hund ja keinen Knopf zum Abstellen seines Fahrradproblems hat und ein entsprechendes Training des Hundes seine Zeit braucht.

Gruß
tessa
 
Klingt logisch.. Er wurde nicht als Gefährlicher Hund eingestuft. Er läuft immer noch als großer Hund.. bei der Begutachtung (Veterinäramt) wurde gesagt, der Hund kann von der Maulkorb Pflicht befreit werden, der Hund kann aber nicht von der Anleinpflicht befreit werden. Vom Hund geht keine Gefahr aus wenn er ab sofort mit Halti geführt wird.

So stand es da.

Das OA schreibt.. Pflichten bleiben, halti Schulung soll gemacht werden. Und in 1.5 Jahren Begutachtung/Test wiederholen.

Aber warum wiederholen wenn jetzt schon gesagt wurde, er kann vom Maulkorb befreit werden, er könnte dann doch nach der Halti Schulung befreit werden ohne einen weiteren Test?!
 
Ich vermute das die haltischulung zum schütze deines hundes ist und um dich die korrekte handhabe zu lernen, dann hast du zeit, mit dem halti anderthalb jahr an seine problemen zu arbeiten. Sohabe ich das verstanden.
 
Aber ich darf das Halti ja nicht nehmen bis zu dem nächsten Test.. Es ist ja bei Maulkorbpflicht geblieben.. Ich versteh den Sinn nicht den die da schreiben.

Das Ordnungsamt sagt die Pflichten können frühestens nach 1.5 Jahren nach Schulung Halti und erneutem Test aufgehoben werden, die Aufhebung ist abhängig vom Ergebnis.(was wir ja schon haben druch den schon gemachten test) Die Durchführung eines Wesenstest steht in unmittelbarer Verbindung zu Ziffer 2b.(das ist die leinenpflicht) und ist nur zu veranlassen wenn die unter 2d, (halti Schulung) angeregte Ausbildung durchgeführt wurde.

So stehts da.
 
Genau so ist es, wie toubab schreibt.

Die Halti-Schulung hat nix mit dem Fehlverhalten des Hundes zu tun, das ist eine Schulung in der Euch als Hundeführer beigebracht wird, mit dem Halti am Hund umzugehen. Also für Euch das Handling zu lernen mit Halti. Die Schulung ist nicht dafür da, Eurem Hund das Fahrradjagen abzugewöhnen. Das ist etwas, daran müsst Ihr selbst arbeiten, mit oder ohne Trainer. Und dann in 1,5 Jahren per erneutem Verhaltenstest beweisen, dass der Hund auch was gelernt hat und jetzt keine Fahrradfahrer mehr jagen will.

Das muss ja bewiesen werden, es nützt nix, dem Hund ein Halti drauf zu packen, womit er halt keinen Radler mehr vom Rad holen kann, ohne dann an seinem Verhalten zu arbeiten. Das Ziel muss ja sein, dass der Hund keine Radler mehr vom Rad holen _will_ und das muss bewiesen werden.

Vermutlich dürft Ihr das Halti an den Hund packen statt Maulkorb, aber wohl erst nach der Schulung? Das würde Sinn machen.

Gruß
tessa
 
Hätte dann nicht da stehen sollen, wir müssen Trainingsstd. Zum Jagt Fehlverhalten nehmen?! Wir sollen nur eine Haltischulung machen..dürfen es aber nicht nehmen, sondern weiter Maulkorb drauf lassen.. Vielleicht bin ich zu doof um den Sinn zu verstehen.. Keine Ahnung..
 
Nö, es bleibt Euch ja überlassen, ob Ihr damit leben könnt/wollt, dass der Hund Radfahrer jagen will. Das Amt kann Euch ja nicht vorschreiben, wie Ihr euren Hund erziehen sollt. Es kann Euch nur vorschreiben, den Hund so zu führen (mit Maulkorb oder Halti), damit kein Radfahrer zu Schaden kommen kann.

Ob die Maulkorb/Haltipflicht aufgehoben wird, kann sich ja erst nach dem nächsten Test entscheiden, das Ergebnis des ersten Tests war ja so, dass der Hund halt nicht vom Maulkorb bzw. Halti befreit wurde. Also Negativ. Weil er halt Radlern hinterher will.

Wenn er beim nächsten Verhaltenstest Radler links liegen lässt und sich auch sonst vorbildlich verhält, dann kann er von der Maulkorb/Haltipflicht befreit werden. Ist doch ganz einfach.

Gruß
tessa
 
Es gibt aber kein oder.. Maulkorbpflicht! Halti wird nicht als Maulkorb geduldet.

Daher verstehe ich nicht warum wir eine Schulung damit machen sollen, wenn wir es nicht nutzen dürfen..
Sie könnten ja schreiben, nach Haltischulung dürfen sie es nutzen, da ja schon gesagt wurde das der Maulkorb weg kann! Die können ja in 1.5 Jahren nicht viel anderes sagen. Als jetzt schon fest steht ‍♀️
 
Hm, vielleicht hast Du den Schrieb falsch verstanden. Normalerweise duldet NRW das Halti statt Maulkorb anstandslos. Zumindest bei Hunden, die nur aufgrund der Rasse und nicht wegen eines Vorfalls Maulkorbpflicht haben.

Ich kann mir nur denken, dass Ihr erst die Halti-Schulung machen müsst, bevor Ihr das Halti statt Maulkorb verwenden dürft. Alles andere macht ja keinen Sinn.

Wobei ich persönlich finde, dass es egal ist, ob der Hund Halti oder Maulkorb trägt. Man muss ja trotzdem am Verhalten des Hundes arbeiten. Das Halti hilft einem halt nur, den Hund kräftemäßig besser unter Kontrolle zu halten, wenn er austickt.

Gruß
tessa
 
Es gibt aber kein oder.. Maulkorbpflicht! Halti wird nicht als Maulkorb geduldet.

Daher verstehe ich nicht warum wir eine Schulung damit machen sollen, wenn wir es nicht nutzen dürfen..
Sie könnten ja schreiben, nach Haltischulung dürfen sie es nutzen, da ja schon gesagt wurde das der Maulkorb weg kann! Die können ja in 1.5 Jahren nicht viel anderes sagen. Als jetzt schon fest steht ‍♀️

Wahrscheinlich hast du das falsch verstanden.
Ich habe eine Bekannte, die in der Nähe von Köln lebt, und nachweislich bis zum bestandenen Wesenstest mit halti führen durfte.
Also. Die Gemeinden sehen das an vielen Orten als absolut gleichwertigen Ersatz.
 
Das ist klar das wir daran arbeiten müssen, tun wir auch, schon lange vor dem Vorfall!

Verstehe nur nicht warum das Veterinäramt sagt, es ist besser ein Halti zu nehmen als ein Maulkorb. Und die Stadt sagt nö.. Maulkorbpflicht bleibt.

Mein Anwalt sagt, es ist nicht geduldet. Aber vielleicht liegt das auch an der Behörde, ich hatte glaube auch mal irgendwo gelesen, daß die Behörden das unterschiedlich entscheiden.

Wenn ein Halti als Maulkorb geduldet würde, wäre ich glücklich und zufrieden, wir führen ja schon ewig damit...vor dem Vorfall ja auch schon. Nur jetzt leider nicht mehr weil der Maulkorb drauf is. Dann kann man sich ja vorstellen wie das aussieht einen 45 kg Hund zu halten wenn es von nöten ist.
 
Aus den Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz
(VV LHundG NRW)


5.2.3
Der Begriff "Maulkorb" wird untechnisch verwendet. Anstelle eines "echten" Maulkorbes kann auch eine andere, in der das Beißen verhindernden Wirkung gleichstehende Vorrichtung, z.B. ein Kopfhalfter, verwendet werden.

Link:

Demnach kann die Stadt ein Halti meiner Meinung nach nicht verbieten. Allerdings habe ich auch noch nie was davon gehört, dass jemand zur "Halti-Schulung" geschickt wird. Das ist mir völlig neu. Auf der HP des Kreises Kleve ist ein Link zu eines "Halti-Training", das ist ein einziges Blatt Papier mit einer "Halti-Bedienungsanleitung" und das wars.

Demnach tut man der Maulkorbpflicht Genüge, wenn man dem Hund ein Halti anzieht und dieses auch so verwendet (mit Leine im Halti-Ring eingehakt), dass es "in der Wirkung einem Maulkorb gleich kommt".

Gruß
tessa
 
Wenn ein Halti als Maulkorb geduldet würde, wäre ich glücklich und zufrieden, wir führen ja schon ewig damit...vor dem Vorfall ja auch schon. Nur jetzt leider nicht mehr weil der Maulkorb drauf is. Dann kann man sich ja vorstellen wie das aussieht einen 45 kg Hund zu halten wenn es von nöten ist.

Scheint das generell die leinenführigkeit im argen liegt, das muss auch mit maulkorb einfach mal klappen, 45 kg hin oder her
 
Ja das sagt doch schon das es nicht als Maulkorb geduldet ist, sonst würde es ja auch nicht so im Testbericht stehen, Maulkorb kann runter und dafür Halti drauf. Wie gesagt das ist den Behörden glaube ich zu überlassen ob sie das Halti dulden, ich kann da ja mal nachfragen am Montag aber ob das so klug ist ‍♀️
 
Aus den Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz
(VV LHundG NRW)


5.2.3
Der Begriff "Maulkorb" wird untechnisch verwendet. Anstelle eines "echten" Maulkorbes kann auch eine andere, in der das Beißen verhindernden Wirkung gleichstehende Vorrichtung, z.B. ein Kopfhalfter, verwendet werden.

Link:

Demnach kann die Stadt ein Halti meiner Meinung nach nicht verbieten. Allerdings habe ich auch noch nie was davon gehört, dass jemand zur "Halti-Schulung" geschickt wird. Das ist mir völlig neu. Auf der HP des Kreises Kleve ist ein Link zu eines "Halti-Training", das ist ein einziges Blatt Papier mit einer "Halti-Bedienungsanleitung" und das wars.

Demnach tut man der Maulkorbpflicht Genüge, wenn man dem Hund ein Halti anzieht und dieses auch so verwendet (mit Leine im Halti-Ring eingehakt), dass es "in der Wirkung einem Maulkorb gleich kommt".

Gruß
tessa
Ich danke dir für den hinweis, ich glaube die wollen mir einen erzählen.. Vielen Dank..
 
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