Hi!
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rudolfo:
Hat jemand Infos zur Maulkorbbefreiung in Rheinland-Pfalz? Bin dankbar für alle Tips.
[/quote]
Nach VO möglich, wenn keine Gefahr für die Öffentlichkeit vom Hund ausgeht - also je nach Gutdünken des Ordnungsamtes.
Wille des Innenministeriums aber: Befreiung nur bei Hunden, die so schwach/krank sind, dass sie keinen angreifen können, selbst wenn sie es wollten.
Das bedeutet dann so ungefähr kurz vorm Tod, würde ich mal meinen.
Also Ordnungsamt fragen, wie's aussieht.
Bisweilen gibt's auch eine vom Ordnungsamt, wenn der Hund z.B. einen Pily auf der Nase bekommen hat und der Maulkorb das nicht abheilen lässt. Aber gibt auch welche, die selsbt dann noch keine Befreiung geben wollen.
Geht alles nach Gutdünken des Ordnungsamtes.
Tharin