Maulkorbbefreiung und Treppenhaus im Mietshaus

Tascha3

Hallo ich bin neu hier, habe eine 4 jährige Staff-Mischlingshündin. Sie hat die Maulkorbbefreiung 2011 bestanden, den Hundeführerschein bestanden und bei einer Verhaltensanalyse als "hochsozialkompetent" abgeschnitten.
Nun das Problem, meine Hündin und ich leben seit fast 2 Jahren in einem Mietshaus , es gab nie Probleme. Vor 4 Monaten ist eine neue ins Haus eingezogen, sie hat sich benommen als wenn sie alleine in dem Haus (3 Parteien, alle mit Hund) wohnt, Mega Lärm im Hausflus, tagsüber lässt sie die Haupteingangstür auf damit ihre Katze rein und raus kann offen. Ihre Katze und der Hund laufen ohne Leine durch den Hausflur und im Garten.
Ich habe die Vermieter angerufen und ihnen die Situation mitgeteilt, darauf haben die Vermieter ihr eine Verwarnung geschickt.
So nun kam sie auf mich zu und sagte ich kann von dir verlangen deinem "Kampfhund" einen Maulkorb aufzuziehen im Hausflur! Sie habe ja einen Sohn.
Kann sie das obwohl mein Hund alles bestanden hat?
Zudem ist meine immer an der Leine, also generell!
Lg Tascha
 
  • 25. April 2024
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Hi Tascha3 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich zitiere mal aus dem Landeshundegesetz:

§5 Absatz 3

(3) Die zuständige Behörde kann für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 auf Antrag eine Befreiung von der Verpflichtung nach Absatz 2 Satz 1 und Satz 3 erteilen, wenn die Halterin oder der Halter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. [...] Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen

Absatz 2 Satz 1 ist dieser hier:

(2) Außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern sind gefährliche Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen.

und Satz 3 ist dieser hier:

Gefährlichen Hunden ist ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen.

Ergo: nein, sie kann nicht mal eben so verlangen, dass dein Hund einen Maulkorb trägt, da du den Nachweis erbracht hast, dass der Hund ungefährlich ist. Das Ordnungsamt kann lediglich nochmals prüfen, OB der Hund einen Maulkorb tragen muss, wenn er tatsächlich auffällig geworden ist (z.B. in eurem Hausflur).
 
Danke erstmal für die Antwort. Also kann sie eigentlich nichts machen solange nichts passiert ist?

Lg :)
 
Natürlich nicht. Die zickt jetzt nur rum, weil du sie nicht machen lässt wie sie will. Aber darauf musst du überhaupt nicht eingehen.
Man darf niemanden belästigen, aber das tust du ja nicht, sie dich aber schon.
 
Ja stimmt da hast du Recht, wenn man sonst nichts findet nimmt man halt den Hund.

Ganz lieben Dank
 
Guck doch auch mal in die Sicherheitsverordnung der Stadt in der du wohnst. Unsere z. B. sagt aus, dass Hunde (egal welcher Rasse oder Größe) auf Zuwegen und in Hausfluren generell an der Leine zu führen sind. Damit hättest du sie dann an der Angel, wenn sie ihren Hund weiterhin ohne Leine durch den Hausflur laufen lässt.
 
Ich würde es dabei beruhen lassen und nicht noch nachtreten. Deine Nachbarin hat ne Verwarnung vom Vermieter bekommen und muss den Anweisungen folgen. Sie ist klar im Nachteil.

Ihre Drohungen sind heiße Luft, aber ich würde sie nicht zusätzlich in die Enge treiben, weil sie sich sonst von Dir schikaniert fühlt und sich vielleicht auch Sachen einfallen lässt, wie sie Dich ärgern kann.

Du hast natürlich Recht mit Deinem Anliegen, aber es wäre besser, wenn man den Vermieter versucht aus der Sache heraus zu halten und es unter einander klärt. Streitereien enden ja meistens damit, dass auf beiden Seiten Schäden entstehen.
 
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