Mann ersticht amerikanische Bulldogge

Muss ich woll Überlesen haben Sorry;)

Grüsse Alex

Ja?
Und?

Meine Frage hast du also jedesmal überlesen?:lol:
Und anstatt zu antworten sagst du nur, du hättest es überlesen:lol:



@Albator - solange der andere Hund nicht eine einzige Bisswunde sondern nur Katzer hat behaupte ich mal, dass er nicht in unmittelbarer Gefahr war - ich zumindest töte keinen Hund weil er meinem nen Kratzer zufügt:rolleyes:
 
... na ja, ich kann zugegebenermaßen nicht beurteilen, ob der andere Hund "nur" Kratzer und keine einzige Bisswunde hatte ... und ich weiß auch nicht - wenn es denn so wäre - warum er keine gravierende Verletzung von sich trug, vielleicht weil der Hundehalter rechtzeitig eingriff... aber auch das ist nur reine Spekulation und weder augenscheinlich noch zweifelsfrei ... :unsicher: Wie m. E. alles in diesem Fall ... da vermutlich beide Beteiligten eine anderslautende Version von sich geben, vielleicht auch deshalb, weil sie den Vorfall absolut gegensätzlich empfanden ... Eines kann ich allerdings zweifelsfrei sagen: ein AB-Rüde, der einen anderen angreift, belässt es - ohne dass man in irgendeiner Form dazwischen geht - nicht bei "Kratzern" !!!
 
Das mit der Verheltnismäsigkeit ist Richtig und ob die gegeben war oder nicht entscheidet das gericht.

Grüsse Alex
 
@gamenes

Ich denke, dass jeder Deiner Meinung ist, dass man seinen Hund verteidigt, wenn er in Gefahr gerät und das ein Halter für seinen Hund die Verantwortung trägt und dafür zu sorgen hat, dass der Hund keine anderen Hunde angreift.

Unsere Aktionen müssen doch aber angemessen sein, oder etwa nicht?

Oder haust Du jedem, der sich Dir nähert, oder Dir dumm kommt mit einem Knüppel auf den Kopf? Sicher nicht.

Es geht hier darum, was faktisch passiert ist und da haben wir auf der einen Seite einen abgestochenen Hund und auf der anderen Seite einen leicht verletzten Hund. Wir können nicht damit argumentieren, was alles hätte passieren können, denn dann müssten wir immer, bei jeder wilderen Hundebegegnung davon ausgehen, dass es lebensbedrohlich wird.

Man muss doch in so einer Situation unterscheiden könne, ob es sich bei der Auseinandersetzung um
 
... wobei wir wieder beim Thema wären: wie war die Situation denn eigentlich? Und das wissen wohl nur 2 Personen, die beiden Hundehalter ... anscheinend war ja weiter keiner anwesend?! Bedauerlicherweise war ja zunächst sogar nur der Halter des Labradors (?) direkt beteiligt, da die Halterin von Ice ja anscheinend (augenscheinlich?) auf sich warten ließ ...
 
Von wem weist du den das der andere nicht verletzt war ???

Grüsse Alex
Im Pressebericht stand,der Retriver kam mit einer Bisswunde und einem Schrecken davon,der herbeigeholte Tierarzt revidierde diese Aussage,es war ein Kratzer an der Lefze,wobei nicht mal beim Kratzer klar ist ob Ice ihn verursacht hat.
 
... ich kenne nur den Artikel aus der Stimberg-Zeitung ... und den kann man in jede Richtung interpretieren, allerdings ist dort nicht zu lesen, dass der Tierarzt KEINE Verletzung diagnostiziert hat :verwirrt: Gibt es da eine Quelle bzw. einen aktuelleren Bericht oder handelt es sich um reine Spekulationen?
 
Ganz ehrlich - welche Zeitung lässt es sich denn entgehen über einen kampfhundeähnlichen Hund zu berichten, der einen anderen schwer verletzt hat?

Keine!
Ich bin mir zu 100% sicher, dass wenn der Hund ernsthaft verletzt worden wäre, wäre der Artikel auch anders ausgefallen...
 
... ich kenne nur den Artikel aus der Stimberg-Zeitung ... und den kann man in jede Richtung interpretieren, allerdings ist dort nicht zu lesen, dass der Tierarzt KEINE Verletzung diagnostiziert hat :verwirrt: Gibt es da eine Quelle bzw. einen aktuelleren Bericht oder handelt es sich um reine Spekulationen?
Das ist keine Spekulation,meinste ich schreib hier irgendwas "Erfundenes"rein??
Es ist allerdings,so denke ich,Gegenstand der Verhandlung,sollte es so kommen und wird von mir nicht weiter dokumentiert.
 
Aha, na dann ... :unsicher:
... ist es anscheinend inoffiziell ... ich war eher an Fakten interessiert :(

@ Buroni: ... weiß ich nicht, steht für mich aber in dem Zusammenhang auch nicht zur Debatte! Ich wollte lediglich wissen (und habe höflich danach gefragt), aus welcher Quelle hervorgeht, dass der Tierarzt KEINE Verletzungen attestiert hat, denn das hätte mich tatsächlich interessiert ... war also keine rhetorische Frage! So hat es für mich leider den Eindruck als ob jeder ganz genau weiß, was passiert ist... aber in Wirklichkeit hinter diesem Wissen nur Vermutungen/Spekulationen/emotionale Eindrücke etc. stehen ... In diesem Sinne hoffe ich, dass die evtl. bevorstehende Gerichtsverhandlung mehr Licht ins Dunkel bringt ... denn für mich war und ist der Fall - im wahrsten Sinne des Wortes - sehr dunkel :(
 
Ich wollte lediglich wissen (und habe höflich danach gefragt), aus welcher Quelle hervorgeht, dass der Tierarzt KEINE Verletzungen attestiert hat, denn das hätte mich tatsächlich interessiert ...

Mich auch.

Ein "Ich weiß mehr als ihr, verrate aber nicht, woher" bringt die Diskussion nicht wahnsinnig weiter.
 
Ich habe jetzt leider die niederschmetternde Nachricht bekommen, dass das Ermittlungsverfahren gegen den "Hundemörder" (sorry, aber ich nenn ihn jetzt einfach mal so) eingestellt wurde
icon_sad.gif

Begründung:
Zwar ist der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt. Ein rechtswidriges Handeln des beschuldigten liegt jedoch nicht vor, da sein handeln gemäß § 228 BGB gerechtfertigt ist. Ihr Hund (Amerikanische Bulldogge) war während des Spazierganges nicht angeleint. Als der beschuldigte dies sah, rief er Ihnen zu den Hund anzuleinen. Diese Warnung kam jedoch zu spät, da sich Ihr Hund in diesem Moment auf den Hund (Golden Retriever) des Beschuldigten stürzte und sich in Nacken und Hals verbiss. Hierdurch purzelten beide Hunde in den Bach. Da Sie sich in einem weiten Abstand zu Ihrem Hund befanden, war der Beschuldigte zuerst bei den Hunden. Um die Hunde zu trennen, stach der Beschuldigte auf Ihren Hund ein, wobei Ihr Hund erst nach mehreren Stichen vom Hund des Geschädigten abließ. Zur Abwendung der aktuellen Gefahr für den Hund des Geschädigten war die Handlung des Beschuldigten erforderlich und auch verhältnismäßig. Ferner hatte er die Gefahr auch nicht verursacht. Eine Strafbarkeit ist mithin nicht gegeben, da der Beschuldigte gerechtfertigt handelte.
Sollten Sie dennoch der Auffassung sein, dem Beschuldigten ein strafbares Handeln nachweisen zu können, stelle ich anheim Privatklage zu erheben. Vor Erhebung der Privatklage müssten Sie sich zunächst an einen Schiedsmann wenden.

Tja, meine Wenigkeit ist zu der Sachlage nicht gehört worden (warum auch, ich hatte ja sowieso den "gefährlichen" Hund). Der Retriever hatte keine Verletzungen an Hals und Nacken (soviel zum "Verbeißen") und meine riesige Distanz zum Hund (ca. 15-20m) rechtfertigte dann die Entscheidung eines Idioten über Leben und Tod.....
Jetzt geht´s dann nur noch um "Sachbeschädigung".....
Also, ihr solltet euch in Zukunft mit Messern bewaffnen, um potenzielle Gefahren für eure Hunde abzuwehren.... Erlaubt isses ja.....
Quelle :
 
Ich habe jetzt leider die niederschmetternde Nachricht bekommen, dass das Ermittlungsverfahren gegen den "Hundemörder" (sorry, aber ich nenn ihn jetzt einfach mal so) eingestellt wurde
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Begründung:
Zwar ist der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt. Ein rechtswidriges Handeln des beschuldigten liegt jedoch nicht vor, da sein handeln gemäß § 228 BGB gerechtfertigt ist. Ihr Hund (Amerikanische Bulldogge) war während des Spazierganges nicht angeleint. Als der beschuldigte dies sah, rief er Ihnen zu den Hund anzuleinen. Diese Warnung kam jedoch zu spät, da sich Ihr Hund in diesem Moment auf den Hund (Golden Retriever) des Beschuldigten stürzte und sich in Nacken und Hals verbiss. Hierdurch purzelten beide Hunde in den Bach. Da Sie sich in einem weiten Abstand zu Ihrem Hund befanden, war der Beschuldigte zuerst bei den Hunden. Um die Hunde zu trennen, stach der Beschuldigte auf Ihren Hund ein, wobei Ihr Hund erst nach mehreren Stichen vom Hund des Geschädigten abließ. Zur Abwendung der aktuellen Gefahr für den Hund des Geschädigten war die Handlung des Beschuldigten erforderlich und auch verhältnismäßig. Ferner hatte er die Gefahr auch nicht verursacht. Eine Strafbarkeit ist mithin nicht gegeben, da der Beschuldigte gerechtfertigt handelte.
Sollten Sie dennoch der Auffassung sein, dem Beschuldigten ein strafbares Handeln nachweisen zu können, stelle ich anheim Privatklage zu erheben. Vor Erhebung der Privatklage müssten Sie sich zunächst an einen Schiedsmann wenden.

Tja, meine Wenigkeit ist zu der Sachlage nicht gehört worden (warum auch, ich hatte ja sowieso den "gefährlichen" Hund). Der Retriever hatte keine Verletzungen an Hals und Nacken (soviel zum "Verbeißen") und meine riesige Distanz zum Hund (ca. 15-20m) rechtfertigte dann die Entscheidung eines Idioten über Leben und Tod.....
Jetzt geht´s dann nur noch um "Sachbeschädigung".....
Also, ihr solltet euch in Zukunft mit Messern bewaffnen, um potenzielle Gefahren für eure Hunde abzuwehren.... Erlaubt isses ja.....
Quelle :


jetzt ist es aufeinmal ein golden retriever....

>>>Dann höre ich die Stimme eines Mannes: "Nehmen Sie Ihren Hund an die Leine!" Ich schreie: "Ice!" und stürze den Bahndamm hinunter. Dabei sehe ich noch, wie er mit einem etwa gleichgroßen schwarzen Hund hoch voreinander steht. Ich weiß nicht genau, wie lange ich gebraucht habe, die 15m den Bahndamm hinunterzulaufen, vielleicht 15 Sekunden. Unten angekommen sehe ich meinen Hund im Bachlauf liegen und mit dem Tode ringen<<<<

wenn es stimmt das mann 15 sekunden braucht um 20 meter zu überwinden wenns brennt....dann hat man tatsächlich nichts auf der olympiade verloren. Es ist schade um den hund und für mich unverhältnismässig was da passiert ist, aber ein selbstverschulden der halterin ist hier nicht abzustreiten, ihr hund war nicht angeleint und stand nicht im gehorsam.
 
Was in keinster Weise das Vorgehen des Messerschwingers rechtfertigt :( ... ich hoffe, die HH geht weiter und ich hoffe, sie hat Erfolgsaussichten!
 
ihr hund war nicht angeleint und stand nicht im gehorsam.


Wenn ich hier jeden Hund absteche, der nicht an der Leine ist und ungehorsam dann gibts hier bald keine Hunde mehr...:unsicher:

Aber wenn es erlaubt ist einen Hund, der den eigenen bedroht, abzustechen - ist es dann auch erlaubt das Herrchen, dass meinen Hund bedroht abzustechen?
ich mein, in der Situation sehe ich mich und mein "Eigentum" dann doch auch bedroht...:unsicher:

(falls ich mal jemandem mit Gamenes Einstellung begegnen sollte...)
 
Es ist einfach unglaublich, mit Rechtsprechung hat das echt nichts mehr zu tun, was unsere Gerichte hier z.T. veranstalten, das ist einfach nur das fällen eines Urteils! Traurige Welt. :(
motz2.gif


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Werde mir beim nächsten Spaziergang ein Messer mitnehmen, wer weiß was vielleicht passiert! :(
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