ccb, den Hund den Du unter Rasseraten für Fortgeschrittene eingestellt hast, die Leute denen Du den Hund abgekauft hast würdest Du also jederzeit wieder einen Hund in die Hand drücken, weil ist ja nichts besonderes......?
Schorschi, was ein Glück das da kein Schäferhund dabei war!
Sie wurden erschossen. In einem TV-Bericht waren die Schüsse zu hören.
Oh, wie schlimm..also war sie NICHT fremd..was ich aber nicht verstehe, wieso kann sie ( Die Hundebesitzerin ) nicht dafür belangt werden, dass die Hunde das Mädchen getötet haben, weil es im Haus war ?
Oh, wie schlimm..also war sie NICHT fremd..was ich aber nicht verstehe, wieso kann sie ( Die Hundebesitzerin ) nicht dafür belangt werden, dass die Hunde das Mädchen getötet haben, weil es im Haus war ?
Das ist nach englischem Recht so, dass der Halter nicht dafür belangt werden kann, was die Hunde auf dem Privatgrundstück anrichten. Daher wird jetzt wohl in England diskutiert, das Gesetz so anzupassen, dass der Halter immer für seine Tiere verantwortlich ist, wie hier in Deutschland ja auch.
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Damit auch Einbrecher Schmerzengeld bekommen
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Damit auch Einbrecher Schmerzengeld bekommen
Was immer noch ein nicht bewiesener Mythos ist!
Betritt ein Fremder ein Haus durch die unversperrte Haustür, weil -was er wusste- die Klingel nicht funktioniert und erhält er auf sein Klopfen vor der Wohnzimmertür keine Antwort, weil dort der Staubsauger läuft, dann liegt eine grob fahrlässige Selbstgefährdung vor, wenn diese Person die Wohnzimmertür öffnet, obwohl die dort befindlichen Hunde laut bellen, und von einem der im Wohnzimmer befindlichen Hund im Bereich des Knies gebissen wird. In einem solchen Fall hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schmerzensgeld vom Hundehalter. Der Verletzte hat selbst schuldhaft gehandelt, weil er die Sorgfalt ausser acht gelassen hat.
(OLG München, Az. 14 U 1010/99)
Ein Halter kann sich auch der Verantwortung dann nicht entziehen, indem er behauptet, es handle sich bei den Angreifern um Wachhunde, für die er wegen der so genannten Nutztier-Bestimmung nur beschränkt haften müsse.
Neben dem Tor eines Reiterhofs warnte ein großes Schild mit der Abbildung eines Rottweilers: "Vorsicht, bissiger Hund ". An der Tür zum Wohnhaus stand noch einmal "Warnung vor dem Hunde". Davon ließ sich ein Mann aber nicht abhalten, der seine Frau vom Reitunterricht abholen wollte. Nach mehrfachen, vergeblichem Klopfen öffnete er die Tür des Wohngebäudes und wurde von den dort befindlichen Rottweilern und einem Staffordshire Terrier, bei Publikumsverkehr normalerweise im Zwinger, zu diesem Zeitpunkt allerdings im Haus, arg zugerichtet.
"Purer Leichtsinn", sagten dazu die Richter und sahen den Hundehalter in der vollen Verantwortung: Sind Hunde bekanntermaßen aggressivund bissig, müssen sie besonders sorgfältig beaufsichtigt werden. Je gefährlicher die Hunde sind, desto größere Bedeutung erlangt ihre sichere Verwahrung. Das bedeutet: der Halter eines Kampfhundes haftet auch dann, wenn sich jemand dem Tier unbefugt nähert und es sich in einem eingezäunten Gelände befindet.
Der Hundehalter hat zu verhindern, dass Tiere ins Freie gelangen und Menschen verletzten können. Im vorliegenden Fall sei es also nicht ausreichend gewesen, dass die Tiere im Haus waren und Warnschilder auf die Hundehaltung hinwiesen.
(BGH Karlsruhe, Az. VI ZR 238/04)
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Von nem richtigen Einbrecher hab ich jetzt nichts gefunden.
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Von nem richtigen Einbrecher hab ich jetzt nichts gefunden.
Richtig!
Ansonsten gibt es, wie du es ja auch gefunden hast, Urteile mal in die eine mal in die andere Richtung.
Ich würde ja sagen, vom Hund gebissen zu werden gehört bei einem Einbrecher zum Berufsrisiko, gegen das er sich gefälligst selbst versichern soll!