56jährige Schweizerin erschiesst ihren kranken Hund

bxjunkie

Bordeauxdoggen Flüsterin®
15 Jahre Mitglied
Ich weiß gar nicht was ich dazu sagen soll... :(


Eine Hundebesitzerin in der Schweiz hat ihrem Hund in die Stirn geschossen. Die 56-Jährige wurde per Strafbefehl verurteilt.

Eine Schweizerin wollte ihren Hund von seinem Leid erlösen. Anstatt jedoch die Hilfe eines Tierarztes in Anspruch zu nehmen, griff sie zur Pistole und tötete das Tier eigenhändig. "20 Minuten" berichtet darüber. Die Frau wurde Ende Juli per Strafbefehl verurteilt.

Dem Bericht zufolge soll die 56-jährige Frau mit einer Selbstladepistole der Marke SIG in den Keller gegangen sein, wo sich ihr Hund befand. Das Blatt zitiert aus dem Schreiben der St. Gallener Staatsanwaltschaft: "Mit der geladenen Pistole trat sie zum Hund hin, gab ihm einen Kuss auf die Stirn und erschoss ihn mit einem aufgesetzten Schuss in die Stirn". Sie habe dies getan, um den kranken Hund von seinem Leiden zu erlösen. Dieser sei sofort tot gewesen. Die Frau habe den Hund vor ihrem Schuss nicht betäubt.

"Im Kanton St. Gallen gibt es Tierärzte, die die Euthanasie auch im Rahmen der Familie zu Hause anbieten", sagte Julika Fitzi, Leiterin der Fachstelle Tierversuche und tierärztlichen Beratungsstelle des Schweizer Tierschutz STS auf Anfrage von "20 Minuten" zu dem Fall. Die Euthanasie darf nur von einem Tierarzt oder einer Tierärztin durchgeführt werden. Das eigenständige Töten eines Tieres ist laut Tierschutzordnung verboten.

Auch gegen Waffengesetz in der Schweiz verstoßen
Doch nicht nur wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz flatterte der Frau ein Strafbefehl ins Haus. Sie hatte auch gegen das Waffengesetz in der Schweiz verstoßen. Neben der Selbstladepistole war sie im Besitz einer Kalaschnikow, einer weiteren Pistole, einer Schlagrute sowie diversen Patronen und Munition. Es heißt in dem Medienbericht, dass die Waffen geerbt wurden und dass sie keinen Waffenschein für die Waffen außer der Selbstladepistole besaß.

Die Frau erhielt eine bedingte Geldstrafe in Höhe von 1.500 Franken, das sind umgerechnet etwa 1.560 Euro. Die Strafe muss sie allerdings nur bezahlen, wenn sie innerhalb von zwei Jahren erneut straffällig wird. Zusätzlich fielen 1.650 Franken für weitere Gebühren und Auslagen an.
 
  • 28. April 2024
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Wenn es so war.

Ich frag mich sowohl, woher die Verfasser des Artikels wissen wollten, dass der Hund sofort tot war, und wer die Frau wohl angezeigt hat.
 
Wenn es so war, wie es geschildert wird, kann ich daran nichts schlimmes finden.
Ich bin der Meinung wie lupita. Worüber regt ihr euch auf? Die Waffengesetze der Eidgenossen sind entspannter und diese Pistole war angemeldet, es war ihr privater keller, keine fremdgefährdung und absolut tierschutzgerechte Tötung! Hund wurde weder erschlagen noch in einem Sack ersäuft noch qualvoll vergiftet wie in anderen Fällen, über die ich mich erbosen kann...
 
eben und wie gesagt wurde, es gibt TAe für so etwas. Ich finde es nicht normal, sorry. Die Frau hatte nicht einmal einen Waffenschein, war also ungeübt mit der Waffe, das hätte auch anders ausgehen können. Wenn das alle machen würden, dann Gute Nacht Marie.
 
Die waffe war angemeldet, also hatte sie Besitzkarte oder Waffenschein?! Wir kennen ihre berufliche laufbahn nicht, vielleicht konnte sie schießen? Dieser schuß war aufgesetzt, damit trifft dann sowieso jeder. Sie hat dem kranken hund sehr mutig den letzten dienst erwiesen und hatte wohl keinen bock darauf, mit einem tierarzt uber weitere Therapie- oder OP-Versuche zu diskutieren? Evtl. über die 3. Krebs-OP oder ähnliche Auswüchse der heutigen Zeit? :hallo:
 
hatte wohl keinen bock darauf, mit einem tierarzt uber weitere Therapie- oder OP-Versuche zu diskutieren? Evtl. über die 3. Krebs-OP oder ähnliche Auswüchse der heutigen Zeit?
Ich möchte wissen woraus du so einen B*** liest. Fakt ist die hat gg das TS Gesetz verstossen und ich finde es immer noch abartig wenn einer meint seinen Hund erschießen zu müßen..was daran mutig sein soll erschliesst sich mir auch nicht.
 
Die Frau hatte nicht einmal einen Waffenschein
Es heißt in dem Medienbericht, dass die Waffen geerbt wurden und dass sie keinen Waffenschein für die Waffen außer der Selbstladepistole besaß.

das ist für mich mindestens so gruselig wie das was mit ihrem Hund passiert ist, ich würde sie nicht als Nachbarin haben wollen

Neben der Selbstladepistole war sie im Besitz einer Kalaschnikow, einer weiteren Pistole, einer Schlagrute sowie diversen Patronen und Munition.
Die Frau erhielt eine bedingte Geldstrafe in Höhe von 1.500 Franken, das sind umgerechnet etwa 1.560 Euro. Die Strafe muss sie allerdings nur bezahlen, wenn sie innerhalb von zwei Jahren erneut straffällig wird. Zusätzlich fielen 1.650 Franken für weitere Gebühren und Auslagen an.
 
Es heißt in dem Medienbericht, dass die Waffen geerbt wurden und dass sie keinen Waffenschein für die Waffen außer der Selbstladepistole besaß.

das ist für mich mindestens so gruselig wie das was mit ihrem Hund passiert ist, ich würde sie nicht als Nachbarin haben wollen

Neben der Selbstladepistole war sie im Besitz einer Kalaschnikow, einer weiteren Pistole, einer Schlagrute sowie diversen Patronen und Munition.
Die Frau erhielt eine bedingte Geldstrafe in Höhe von 1.500 Franken, das sind umgerechnet etwa 1.560 Euro. Die Strafe muss sie allerdings nur bezahlen, wenn sie innerhalb von zwei Jahren erneut straffällig wird. Zusätzlich fielen 1.650 Franken für weitere Gebühren und Auslagen an.
In Deutschland sind vollautomatische Handfeuerwaffen verboten GsD.
 
Mir erschließt sich das aber. Erklärung oben. Ich finde es einfach nicht schlimm und kenne einige Jäger, die dies allerdings im Wald getan haben snstatt im Keller mit ihrem geliebten alten Hund.
Ach ok..ja stimmt das ist total mutig, sorry das sich MIR das nicht erschlossen hat :rolleyes:
 
Aha..sehe ich anders und GsD die Behörden ja auch.
Ja, die sehen es anders, weil niemand daran verdient. Wenn es um Tierschutz ginge, hätten wir allgemein ganz andere Gesetze.

Ich weiß jetzt gar nicht, wie ist das eigentlich geregelt: Darf ein Jäger seinen eigenen Hund erschießen?
 
Ja, die sehen es anders, weil niemand daran verdient. Wenn es um Tierschutz ginge, hätten wir allgemein ganz andere Gesetze.

Ich weiß jetzt gar nicht, wie ist das eigentlich geregelt: Darf ein Jäger seinen eigenen Hund erschießen?
Ja, er ist Fachmann und nicht nur ein schießwütiger Geselle, sondern auch Heger mit staatlicher Prüfung. Ein ausgebildeter Jagdhund hat auch einen hohen finziellen Wert neben all der Mühe, die der Jäger in die jahrelange Ausbildung investiert hat und ein Jäger wird das dann nicht grundlos machen.
 
Mein Schwiegervater und meine Schwägerin sind Jäger, GsD haben die ihre Hunde trotzdem zum TA gebracht und ihn auch uU euthanasieren lassen wenn es sein musste.
 
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