Mailkontakt mit Innenministerium RLP über LHundG

Hallo

Trollmama schrieb:
Liegen also (statistisch gesehen) andere Hunderassen bei Beißvorfällen weit von den SoKa, so bitte um eine Stellungnahme, wieso diese nicht als 'gefährlich' eingestuft werden.

Das halte ich für keine gute Idee, denn dann ziehst Du nur weitere Hunderassen oder Phänotypen mit ins sinkende Schiff:(

Ich könnte wetten, daß Du darauf keine rechtlich einwandfreien Antworten bekommen wirst, weil die Behörden wissen, daß sie sich damit auf sehr glattem Parkett bewegen.

Ich vermute einmal, daß Du einen vorgefertigten Standart- Text als Antwort bekommst.

Manny
 
  • 26. Juni 2024
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Hi [Manny(BOR)] ... hast du hier schon mal geguckt?
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@sleepydog
kannst Du dich noch an die Sendung in Mainz erinnern in der wir beide "mitgewirkt" hatten?
Da hatte doch der damilige Staatssekretär und heutige Innenminister Bruch, nachdem die Kameras ausgeschaltet waren uns doch mehr oder weniger recht gegeben, aber das Gesetz würde nicht mehr revidiert werden.
 
Sehr geehrter ...

es ist sehr löblich, dass sich RLP für den Schutz seiner Bürger einsetzt. Meiner Ansicht nach sind die wackeligen Annahmen des Gesetzes über Gefährlichkeit von Hunden nicht zutreffend und das LHundG kann somit nicht zweckdienlich sein.
Das LHundG wurde meiner Meinung nach mit sehr heißer Nadel gestrickt und das ohne Miteinbeziehung von Hundeexperten.
Schon allein die Begründung des Gesetzes mit Statistiken halte ich für sehr fragwürdig, da diese Statistiken oft auf schlechten und ungenauem Datenmaterial beruhen. So wird ein Hundebiss oft sehr unterschiedlich definiert. Schwierigkeiten hat die Statistik auch mit der Erfassung der Hunderassen. Oft läßt sich die Hunderasse gar nicht feststellen oder ein Hund wird einfach den Staffordshire Terriern zugerechnet. Da jede Hunderasse das selbe Erbgut hat und viele Rassen auch sehr ähnlich aussehen, läßt sich die Hunderasse sehr häufig nicht bestimmen. Nur allzu oft wird dann so ein Hund den sogenannten "Kampfhunden" zugerechnet, mit drastischen Folgen für die Besitzer. Die Statistik, die die einzige Begründung für das LHundG ist, kann somit keine relevanten und aussagefähigen Daten liefern und ist als Begründung des LHundG wertlos..
Hundebisse einzudämmen wird das Gesetz meiner Meinung nach auch nur in sehr beschränktem Maße leisten können. Die meisten Hundebisse passieren nämlich nicht auf der Straße, wo das LHundG gelten würde, sondern im Haus, im familiären Bereich. Dort greift weder das LHundG noch zahlt die Versicherung. Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass man draußen durch Hundebiss schwer verletzt wird, ist astronomisch gering und kann keinesfalls als Begründung des Gesetzes dienen. Außerdem vermutet das LHundG völlig willkürlich einzelnen Rassen (die im englischsprachigen Raum sehr beliebte Familienhunde sind) eine erhöhte Gefährlichkeit zu. Würde das beim Menschen gemacht werden, mussten große, kräftige Menschen mit Glatze und einen bösen Gesicht unter Generalverdacht stehen und ohne Strafvorwurf direkt mit elektr. Fussfesseln ausgestattet werden.
Das ist nichts anderes als Rassismus. Fakt ist aber, dass andere Hunderassen die Beißstatistik anführen und öfters beißen. Selbst Hunderassen, von denen man das nicht erwartet, beißen auch mal zu. Alle namhaften Hundeexperten sagen sowieso, dass Rasselisten das Problem nicht lösen können.

Die Aufhebung des Generalverdachts gegen die sogenannten "Kampfhunde" im § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung und im § 143 des Strafgesetzbuches gehen in den richtigen Weg..
Die Gefährlichkeit eines Hundes hängt zum größten Teil von Umwelteinflüssen ab. Zudem ist der Spruch bekannt: "Wie der Herr, sos Gescherr". Das Wesen eines Hundes hängt auch zum großen Teil vom Wesen des Halters ab. Wie kann man da die Gefährlichkeit an einer Rasse festmachen?

Die verordneten Zwangsmaßnahmen Maulkorb und Leinenzwang erhöhen noch dazu die Gefährlichkeit von Hunden, weil sie artgemäßes Verhalten, ausreichend Freilauf und Kontaktaufnahme unmöglich machen und damit Aggressivität und Frust und überschüssige Energie fördern. Das ist ein klarer Verstoss gegen das Tierschutzgesetz.

Wie kann das LHundG da noch als Erfolg bezeichnet werden?
 
Was haltet ihr davon?
Rechtschreib/Tippfehler?
 
The Martin schrieb:
Was haltet ihr davon?
Rechtschreib/Tippfehler?

WOW!!!
:respekt: :respekt: :respekt:

Den Satz mit den AmStaff würde ich genau hier: "Oft läßt sich die Hunderasse gar nicht feststellen" beenden.

Suuper Arbeit;) :zufrieden:

Manny
 
Hört sich wirklich gut an :respekt: :zufrieden: :respekt:

The Martin schrieb:
Die Statistik, die die einzige Begründung für das LHundG ist, kann somit keine relevanten und aussagefähigen Daten liefern und ist als Begründung des LHundG wertlos..

Hier ist ein Punkt zu viel, oder??

The Martin schrieb:
Aggressivität und Frust und überschüssige Energie fördern.quote]

Hier würde ich "Aggressivität, Frust und überschüssige Engerie" schreiben!

Aber sonst habe ich nix gefunden;)
 
[Manny(BOR)] schrieb:
Hallo

Das halte ich für keine gute Idee, denn dann ziehst Du nur weitere Hunderassen oder Phänotypen mit ins sinkende Schiff:(


Hallo Manny!
Der Meinung bin ich nicht, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß RLP z. B. gegen die DSH-Lobby aggieren würde. Ich würde auch nicht so argumentieren, daß andere Hunde-(Rassen) mit auf die Liste müßten, sondern dergestalt, daß die SoKa von der Liste runter müßten, was einer Abschaffung der Liste gleich käme.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Rassismus-Vergleich etwas bringt (obwohl er durchaus gerechtfertigt wäre). Das ist ein sehr sensibles Thema und wenn Behörden mit einem solchen Vorwurf mehr oder weniger konfrontiert werden, besteht die Gefahr, daß sie buchstäblich 'dicht' machen und versuchen, einen auflaufen zu lassen.
Ich habe Anwaltgehilfin bei einem RA, spezialisiert auf öffentliches Recht, gelernt. D. h., ich mußte viele Briefe an die verschiedensten Behörden schreiben. Das ist zwar schon einige Jahre her (ich fühle mich plötzlich so alt....), aber wenn ich eins gelernt habe, dann, daß man nur mit unumstößlichen Fakten und Paragraphen weiterkommt, die man ganz nett (und vor allen Dingen sachlich!) in Fragen verpackt und der Behörde dann das Problem der Beantwortung überläßt.
Ich habe das vor einigen Jahren mal in einer privaten Angelegenheit durchgezogen. Der Anfang war nicht einfach und sehr zeitraubend (von den Portokosten ganz zu schweigen). Zuerst wurde ich von den Behörden nicht ernst genommen, dann kam eine Zeit, in der man gedacht hatte, daß man das Thema aussitzen könnte und zum Schluß habe ich es u. a. geschafft, daß ein Mensch der Zuständigkeit in einem bestimmten Sachgebiet enthoben wurde (um es mal vorsichtig auszudrücken).
Ach ja, mit den vorgefertigten Schreiben hoffen die Behörden, daß der Anfragende irgendwann keine Lust mehr hat, noch mehr zu schreiben. Hier muß man sich aber durchbeißen und weitermachen.
Viele Grüße
Trollmama
 
Neue Version :

Sehr geehrter ...

es ist sehr löblich und vorbildlich, dass sich RLP für den Schutz seiner Bürger einsetzt. Meiner Ansicht nach sind die wackeligen Annahmen des Gesetzes über Gefährlichkeit von Hunden nicht zutreffend und das LHundG kann somit seinen Zweck nicht erfüllen.
Das LHundG wurde meiner Meinung nach mit sehr heißer Nadel gestrickt und das ohne Miteinbeziehung von Hundeexperten.
Schon allein die Begründung des Gesetzes mit Statistiken halte ich für sehr fragwürdig, da diese Beiß-Statistiken oft auf schlechten und ungenauem Datenmaterial beruhen. So wird ein Hundebiss oft sehr unterschiedlich definiert. Schwierigkeiten hat die Statistik auch mit der Erfassung der Hunderassen. Oft läßt sich die Hunderasse gar nicht feststellen, da jede Hunderasse das selbe Erbgut hat und viele Rassen auch sehr ähnlich aussehen. Nur allzu oft wird dann im Zweifelsfall ein Hund den sogenannten "Kampfhunden" zugerechnet, mit drastischen Folgen für die Besitzer. Die Statistik, die die einzige Begründung für das LHundG ist, kann somit keine relevanten und aussagefähigen Daten liefern und ist als Begründung des LHundG wertlos.

Deshalb frage ich Sie: Welcher Experte hat die Rasselisten entworfen? Welche Sachkenntnis besaß dieser Experte? Nach welchen Kriterien hat dieser Experte die Rasselisten entworfen?

Hundebisse einzudämmen wird das Gesetz meiner Meinung nach auch nur in sehr beschränktem Maße leisten können. Die meisten Hundebisse passieren nämlich nicht auf der Straße, wo das LHundG gelten würde, sondern im Haus, im familiären Bereich. Dort greift weder das LHundG noch zahlt die Versicherung. Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass man draußen durch Hundebiss schwer verletzt wird, ist astronomisch gering und kann keinesfalls als Begründung des Gesetzes dienen. Außerdem vermutet das LHundG völlig willkürlich bei einzelnen Rassen (die im englischsprachigen Raum sehr beliebte Familienhunde sind) eine erhöhte Gefährlichkeit. Fakt ist aber, dass andere Hunderassen die Beißstatistik anführen. Selbst Hunderassen, von denen man das nicht erwartet, beißen auch mal zu. Alle namhaften Hundeexperten sind der Ansicht, dass Rasselisten das Problem nicht lösen können.
Fakt ist auch, dass die Rasselisten als eine Art Einkaufszettel für als besonders gefährlich vermutete Hunderassen benutzt wird.
Deshalb frage ich Sie: Führt das die Rasselisten nicht ad absurdum?

Die Aufhebungen des Generalverdachts gegen die sogenannten "Kampfhunde" im § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung und im § 143 des Strafgesetzbuches weisen den richtigen Weg.
Die Gefährlichkeit eines Hundes hängt zum größten Teil von Umwelteinflüssen ab. Sir Arthur Conan Doyle sagt dazu: »Ein Hund spiegelt die Familie. Wer sah jemals einen munteren Hund in einer verdrießlichen Familie oder einen traurigen in einer glücklichen ?
Mürrische Leute haben mürrische Hunde, gefährliche Leute gefährliche.«
Wie kann man da die Gefährlichkeit ausschließlich an dem Erbgut festmachen?

Die verordneten Zwangsmaßnahmen Maulkorb und Leinenzwang erhöhen nach Expertenmeinung noch dazu die Gefährlichkeit von Hunden, weil sie artgemäßes Verhalten, ausreichend Freilauf und Kontaktaufnahme erschweren und damit Aggressivität, Frust und überschüssige Energie fördern. Das ist ein klarer Verstoss gegen das Tierschutzgesetz und führt zu noch größeren Problemen mit Hunden.


Vielen Danke im Voraus.

Viele Grüße,

martin o.
 
Also nochmal! Mein Eintrag ist irgendwie verschwunden. Wie kommt's?

Das Landeshundegesetz (LHundG) ist eine politische Entscheidung. Die Rasseliste ist politisch gewollt. Fakten zählen nicht! Die Aussage, dass die Gefahrenabwehrverordnung bis 31.12.2004 galt, ist insofern falsch, als dass wir die Rasseliste bereits Mitte 2004 über das Bundesverwaltungsgericht gekippt haben. Rheinland-Pfalz war somit ein halbes Jahr lang ein freies Land ohne Rassendekret. Dann haben zwei Landtagsabgeordnete das LHundG inszeniert. Dem einen ist jetzt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes auf Wirtschaftskriminalität auf den Fersen. Seine Immunität wurde aufgehoben, Haus und Betrieb durchsucht und mittlerweile ist er aus dem Landtag geflogen. Den anderen kriegen wir auch noch. Schicken Sie den Brief so ab, wie Sie ihn formuliert haben. Es ist völlig egal, was drin steht. Er wird mit den sattsam bekannten Textbausteinen aus der Mottenkiste beantwortet. Wenn Sie den dortigen Herrschaften allzu sehr auf den Wecker fallen, dann werden Ihre Briefe wegen anhaltender Renitenz nicht mehr beantwortet.

Villiers
 
Villiers schrieb:
Dann haben zwei Landtagsabgeordnete das LHundG inszeniert. Dem einen ist jetzt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes auf Wirtschaftskriminalität auf den Fersen. Seine Immunität wurde aufgehoben, Haus und Betrieb durchsucht und mittlerweile ist er aus dem Landtag geflogen. Den anderen kriegen wir auch noch.
Das würde mich sehr freuen.
Villiers schrieb:
Schicken Sie den Brief so ab, wie Sie ihn formuliert haben. Es ist völlig egal, was drin steht. Er wird mit den sattsam bekannten Textbausteinen aus der Mottenkiste beantwortet. Wenn Sie den dortigen Herrschaften allzu sehr auf den Wecker fallen, dann werden Ihre Briefe wegen anhaltender Renitenz nicht mehr beantwortet.Villiers
Dann werde ich den Herren wenigstens ein bißchen auf den Wecker gehen! :)

PS: Unter Hundlern spricht man sich mit Vornamen/Du an! :) :)
 
nasenbär schrieb:
@sleepydog
kannst Du dich noch an die Sendung in Mainz erinnern in der wir beide "mitgewirkt" hatten?
Da hatte doch der damilige Staatssekretär und heutige Innenminister Bruch, nachdem die Kameras ausgeschaltet waren uns doch mehr oder weniger recht gegeben, aber das Gesetz würde nicht mehr revidiert werden.

Surely erinnere ich mich *grummel*. Er hat sich auch dahingehend geäußert, dass, oh, ja, natürlich auch viele Schäferhunde zubeißen, aber, also, der eine Abgeordnete hat ja selbst einen Schäfi, also Schäferhunde kämen bestimmt nie auf die Liste :sauer: .

Nicht, dass ich die Schäfis auch noch gelistet haben will, um Himmels willen ... andersherum solls gehen, die Familienhunde runter von der Liste und nur auffällige Hunde bzw deren Halter mit Auflagen belegen.

Wenn ich mit den Behörden zu tun habe, denke ich immer öfter, dass ich meinem Hund in einer von den Behörden so propagierten Eigenschaft nacheifern sollte: Dranbleiben und nicht mehr loslassen :unsicher: . Allerdings reagiert Schnute sofort auf "Aus". Das funzt bei mir natürlich nicht ;) , womit mal wieder bewiesen wäre: Der Halter ist der gefährliche Teil :lol: .
 
Datum/Uhrzeit:
(Versand) 26.05.2006 / 14:06

Nachrichtenart: E-Mail


Betreff: Aw: Landesgesetz über gefährliche Hunde - LHundG

Sehr geehrter Herr S,

es ist sehr löblich und vorbildlich, dass sich RLP für den Schutz seiner Bürger einsetzt. Meiner Ansicht nach sind die wackeligen Annahmen des Gesetzes über Gefährlichkeit von Hunden nicht zutreffend und das LHundG kann somit seinen Zweck nicht erfüllen.
Das LHundG wurde meiner Meinung nach mit sehr heißer Nadel gestrickt und das ohne Miteinbeziehung von Hundeexperten.
Schon allein die Begründung des Gesetzes mit Statistiken halte ich für sehr fragwürdig, da diese Beiß-Statistiken oft auf schlechten und ungenauem Datenmaterial beruhen. So wird ein Hundebiss oft sehr unterschiedlich definiert. Schwierigkeiten hat die Statistik auch mit der Erfassung der Hunderassen. Oft läßt sich die Hunderasse gar nicht feststellen, da jede Hunderasse das selbe Erbgut hat und viele Rassen auch sehr ähnlich aussehen. Nur allzu oft wird dann im Zweifelsfall ein Hund den sogenannten "Kampfhunden" zugerechnet; mit drastischen Folgen für die Besitzer. Die Statistik, die die einzige Begründung für das LHundG ist, kann somit keine relevanten und aussagefähigen Daten liefern und ist als Begründung des LHundG wertlos.

Deshalb frage ich Sie: Welcher Experte hat die Rasselisten entworfen? Welche Sachkenntnis besaß dieser Experte? Nach welchen Kriterien hat dieser Experte die Rasselisten entworfen?

Hundebisse einzudämmen wird das Gesetz meiner Meinung nach auch nur in sehr beschränktem Maße leisten können. Die meisten Hundebisse passieren nämlich nicht auf der Straße, wo das LHundG gelten würde, sondern im Haus, im familiären Bereich. Dort greift weder das LHundG noch zahlt die Versicherung. Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass man draußen durch Hundebiss schwer verletzt wird, ist astronomisch gering und kann keinesfalls als Begründung des Gesetzes dienen. Außerdem vermutet das LHundG völlig willkürlich bei einzelnen Rassen (die im englischsprachigen Raum sehr beliebte Familienhunde sind) eine erhöhte Gefährlichkeit. Fakt ist aber, dass andere Hunderassen die Beißstatistik anführen. Alle namhaften Hundeexperten sind der Ansicht, dass Rasselisten das Problem nicht lösen können.
Fakt ist auch, dass die Rasseliste von Leuten mit viel krimineller Energie (die sind die Ausnahme) als eine Art Einkaufszettel/ Empfehlungsliste für als besonders gefährlich vermutete Hunderassen benutzt wird.
Deshalb frage ich Sie: Führt das die Rasselisten nicht ad absurdum?

Die Aufhebungen des Generalverdachts gegen die sogenannten "Kampfhunde" im § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung und im § 143 des Strafgesetzbuches weisen den richtigen Weg.
Die Gefährlichkeit eines Hundes hängt zum größten Teil von Umwelteinflüssen ab. Sir Arthur Conan Doyle sagt dazu: »Ein Hund spiegelt die Familie. Wer sah jemals einen munteren Hund in einer verdrießlichen Familie oder einen traurigen in einer glücklichen ?
Mürrische Leute haben mürrische Hunde, gefährliche Leute gefährliche.«
Wie kann man da die Gefährlichkeit ausschließlich an dem Erbgut festmachen?

Die verordneten Zwangsmaßnahmen Maulkorb und Leinenzwang erhöhen nach Expertenmeinung noch dazu die Gefährlichkeit von Hunden, weil sie artgemäßes Verhalten, ausreichend Freilauf und Kontaktaufnahme erschweren und damit Aggressivität, Frust und überschüssige Energie fördern. Das erhöht nicht nur die Gefährlichkeit von Hunden, sondern ist auch ein klarer Verstoss gegen das Tierschutzgesetz und führt ausschließlich zu noch größeren Problemen mit Hunden.

Können Sie unter Berücksichtigung dieser Fakten noch von einer Wirksamkeit des LHundG ausgehen?


Vielen Dank im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen,


Martin O






----- Original Nachricht ----
Von: "S, R-D \\(ISM\\)" <R-D.S@ism.polizei.rlp.de>
An: martinoertel@arcor.de
Datum: 23.05.2006 10:05
Betreff: Landesgesetz über gefährliche Hunde - LHundG

> Sehr geehrter Herr O,
>
> zunächst danke ich Ihnen für Ihr Interesse an dem Themengebiet und Ihre
> Emails vom 13. und 18. Mai 2006, die mir zur Beantwortung vorliegen.
>
> Hierzu kann ich Ihnen - soweit meine Zuständigkeit gegeben ist - mitteilen,
> dass der Landesgesetzgeber sich in konsequenter Fortführung der bis zum
> 31.12.2004 geltenden Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde
> entschieden hat, ein Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) zu
> erlassen. Dieses übernimmt die bewährten Regelungen der
> Gefahrenabwehrverordnung und berücksichtigt insbesondere die aktuelle
> höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema gefährliche Hunde.
> Der Landesgesetzgeber kommt mit dem Erlass des Gesetzes seiner Verpflichtung
> zur allgemeinen Gefahrenvorsorge nach, und die in Rheinland-Pfalz über
> Schadensereignisse mit gefährlichen Hunden geführten Statistiken und
> sonstigen Aufzeichnungen belegen nachdrücklich einen Rückgang der
> "Beißvorfälle", was sicherlich ganz wesentlich auf die konsequente Umsetzung
> der gesetzlichen Vorschriften zurück zu führen ist.
>
> Das LHundG dienst damit dem Zweck, Beißvorfälle oder sonstige von
> gefährlichen Hunden ausgehende Gefahren einzudämmen. Die sonstigen
> gesetzlichen Regelungen bewirken dies nicht sondern ermöglichen es dem
> Geschädigten lediglich, straf- oder zivilrechtliche Genugtuung nach einem
> bereits eingetreten Schadensfall zu erlangen.
>
> Die überwiegende Mehrzahl der Bundesländer hat daher ähnliche Regelungen
> geschaffen, wenngleich auch einzelne Länder aus unterschiedlichen Gründen
> bisher noch keine vergleichbaren Vorschriften eingeführt haben.
>
> Ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen ausführlich beantworten konnte und
> verbleibe
>
> mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
>
> R-D S

Martin O
 
Aaaarrghhh! Das ist so ziemlich genau das, was mir vor anderthalb Jahren als Antwort aus dem Innenministerium zuteil wurde, als ich während der "Freiphase" in RLP (Verordnung gefallen und Gesetz noch nicht verabschiedet) versucht habe, mit den Behörden zu diskutieren.

Ich müsste es noch mal genau nachschlagen, aber ich glaube, die kopieren da tatsächlich einfach einen Standard-Antworttext rein. Da hilft nur eins - dran bleiben. Auf die Art haben mein Mann und ich vor einem Jahr immerhin rausgekriegt, dass die gelisteten Hunde auch ohne den (bis heute nicht erfolgten) Zusatz im Gesetz schon eine Chance auf Maulbefreiung haben (Begleithundeprüfung).

The Martin, willst Du darauf noch mal antworten und genauer nachhaken? Mit diesem Standard versuchen die anscheinend jeden erst mal abzuspeisen :unsicher: .
 
Hallo The Martin:love:
find ich gut was Du machst.:love:
Ihr kennt die Aussage bestimmt von Martha Armstrong "Senior Vizepräsidentin der Humanen Society of the United Staates"

Sie ist der Meinung, daß ein Chiuahua genauso ein potentieller Beißer sein kann wie ein Pit Bull, es kommt nur auf die Erziehung u. Haltung an.

Meiner Meinung erlassen viele Politiker Gesetze u. wissen gar nicht Bescheid über die Materie, ich glaub die können noch nicht mal einen Hund von einer Katze unterscheiden.


Gruß
 
Sleepydog schrieb:
The Martin, willst Du darauf noch mal antworten und genauer nachhaken?
In meinem Beitrag 32 ist oben meine Antwort auf das Schreiben des Innenministeriums RLP direkt darunter.
Sleepydog schrieb:
Da hilft nur eins - dran bleiben.... Mit diesem Standard versuchen die anscheinend jeden erst mal abzuspeisen :unsicher: .
Ich lass mich nicht so schnell abpeisen. Ich mach solange weiter, bis die meine Mails in den Papierkorb schicken, oder bis die weichgekocht sind.
Sockemama schrieb:
Hallo The Martin:love:
find ich gut was Du machst.:love:
Ihr macht mich ganz verlegen! :rotwerd:

Sockemama schrieb:
Meiner Meinung erlassen viele Politiker Gesetze u. wissen gar nicht Bescheid über die Materie, ich glaub die können noch nicht mal einen Hund von einer Katze unterscheiden.
Das meine ich auch. Die lassen sich ihr Sachwissen höchstens von einem Lobbyisten oder den Medien diktieren.
 
Die meisten Hundebisse passieren nämlich nicht auf der Straße, wo das LHundG gelten würde, sondern im Haus, im familiären Bereich.

Hallo The Martin :love:
den bissigsten Hund, den ich je erlebt habe war unser "Blacky" (wohnte damals noch zu Hause) alle Familienmitglieder wurden gebissen. Ich wurde in´s Gesicht gebissen:( Frage vom Arzt:" Haste eine (hoffentlich ist das jetzt richtig geschrieben) Tetanus-Impfung? Verband auf die Backe u. ab ging´s, hab heute noch 2 kleine Narben. Trotzdem liebten wir ihn. Wir hatten damals keine Ahnung von Hundeerziehung, Dackel war unser Leitwolf :unsicher:

Die Gefährlichkeit eines Hundes hängt zum größten Teil von Umwelteinflüssen ab. Sir Arthur Conan Doyle sagt dazu: »Ein Hund spiegelt die Familie. Wer sah jemals einen munteren Hund in einer verdrießlichen Familie oder einen traurigen in einer glücklichen ?
Mürrische Leute haben mürrische Hunde, gefährliche Leute gefährliche.«
Wie kann man da die Gefährlichkeit ausschließlich an dem Erbgut festmachen?

Diese Aussage kenn ich irgendwo her, bekomm ich desöfteren von meinem Mann zu hören:love:
Mein Mann ist der Meinung, so wie sich ein Hund in der Öffentlichkeit präsentiert, so geht es auch zu Hause in der Familie zu. :D
Er sagte auch vor Jahren mal zu mir: "Kinder erzieht man zuhause u. nicht in der Öffentlichkeit"
Ich hab es natürlich auf meine "Socke" übertragen, wenn sie zuhause nicht hört, wie soll sie dann in der Öffentlichkeit hören.

Hallo The Martin, Du warst bestimmt in Deinem früheren Leben auch ein "Sockemolle" wie mein Männlein :lol:

Gruß Sockemama
 
Sockemama schrieb:
den bissigsten Hund, den ich je erlebt habe war unser "Blacky" (wohnte damals noch zu Hause) alle Familienmitglieder wurden gebissen. Ich wurde in´s Gesicht gebissen:( Frage vom Arzt:" Haste eine (hoffentlich ist das jetzt richtig geschrieben) Tetanus-Impfung? Verband auf die Backe u. ab ging´s, hab heute noch 2 kleine Narben. Trotzdem liebten wir ihn.

Wenn das zuständige Ordnungsamt oder die bei der ADD oder im Ministerium sitzenden Rassenvernichtungshengste die obigen Zeilen in die Finger bekommen, dann wird "Blacky" als bissig eingestuft, mit der Folge, dass er unter das Normenregime des LHundG fällt. Insofern ist es unerheblich, ob er zu Hause oder in der Öffentlichkeit gebissen hat. Der einzige Unterschied ist, dass man im privaten Bereich nicht ordnungsrechtlich, z. B. mit einer Geldbuße, belangt werden kann.

Villiers
 
Villiers schrieb:
Wenn das zuständige Ordnungsamt oder die bei der ADD oder im Ministerium sitzenden Rassenvernichtungshengste die obigen Zeilen in die Finger bekommen, dann wird "Blacky" als bissig eingestuft, mit der Folge, dass er unter das Normenregime des LHundG fällt. Insofern ist es unerheblich, ob er zu Hause oder in der Öffentlichkeit gebissen hat. Der einzige Unterschied ist, dass man im privaten Bereich nicht ordnungsrechtlich, z. B. mit einer Geldbuße, belangt werden kann.

Villiers

Hallo Villiers :love: :love:
Nix für ungut, aber da müssen sie sich ziemlich beeilen, unser Blacky wurde ungefähr ein Jahr nachdem ich ausgezogen bin eingeschläfter, wohne schon seit 30 Jahren nicht mehr zuhause. :( Außerdem biss er nur Familienmitglieder :verwirrt:
Hab auch erwähnt, daß es an uns lag. :unsicher:
Lt. Hunderverordnung ist jeder Hund der einen Mensch angreift, als gefährlich einzustufen.(hab doch viel gerlernt:(D


Als ich ca. 14 Tage mit meinem Mann zusammen lebte, kam er mit einer Dobermann-Hündin an, sie sollte in´s Tierheim. Da mein Mann unseren Blacky kannte, gab es für Sockemama erstmal ein paar Regeln.
Da ich ja eine brave "Rüdin" bin, hab ich mich an die Regeln von unserem "Leitwolf" gehalten u. hab in Bezug "Hundeerziehung" viel gelernt u. lerne jetzt mit meiner Socke die ich jetzt ausbilden soll noch dazu. Muß zugeben "Man lernt nie aus"
Unser "Leitwolf" hilft mir dabei u. nicht zu vergessen die Kampfschmuser:love:

Ich bin der Meinung, ein HF der Verantwortung kennt u. sich schlau macht u. sein Umfeld repektiert u. das seinem Hund bei bringt, wird immer akzeptiert. Socke u. ich haben viel mit Menschen zu tun, sie wird überall respektiert u. geliebt.
Das einzigste was Dir passieren kann, daß er dir den Nagellack von den Zehen lutscht. :lol:

Gruß sockemama
 
Sockemama schrieb:
Hallo The Martin, Du warst bestimmt in Deinem früheren Leben auch ein "Sockemolle" wie mein Männlein :lol:

Gruß Sockemama
Ich bin übrigens im chines. Jahr des Hundes geboren.
 
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