Meldung aus dem Bayerischen Innenministerium von Dr. Beckstein:

merlin

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Meldung aus dem Bayerischen Innenministerium von Dr. Beckstein:


16. März 2001

Beckstein: "Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kampfhundegesetz
durch bayerische Vorschläge wesentlich verbessert"

+++ Das vom Bundestag am 09.02.2001 beschlossene "Gesetz zur
Bekämpfung gefährlicher Hunde" (Kampfhundegesetz) geht in wesentlichen
Teilen auf Initiativen der Bayerischen Staatsregierung zurück. "Bayern
hat in den Beratungen des Bundesrates durchgesetzt, dass sowohl die
Einfuhr bestimmter gefährlicher Hunderassen, als auch das Halten
gefährlicher Hunde in Zukunft verboten ist. Damit wurde die
Vollziehbarkeit des Gesetzes und der Schutz der Allgemeinheit vor
diesen gefährlichen Tieren wesentlich verbessert", erklärte
Innenminister Dr. Günther Beckstein. +++

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah ursprünglich vor, jeden
einzelnen Hund vor der Einfuhr durch spezielle Hundegutachter
beurteilen zu lassen. Bayern hat sich mit Erfolg gegen diese
Einzelfallprüfung ausgesprochen, da eine aussagefähige Begutachtung
jedes Hundes an der Grenze praktisch nicht durchführbar ist. Darüber
hinaus handelt es sich bei dem Großteil der einzuführenden Hunde um
Welpen unter 2 Jahren, bei denen mangels ausgeprägter Charakterzüge
keine verlässlichen Aussagen über ihre Gefährlichkeit getroffen werden
können. Die kommende Neufassung des Gesetzes sieht auf Bayerns
Initiative jetzt vor, dass bei der Beurteilung, ob ein Hund eingeführt
werden darf, an die Hunderasse angeknüpft wird. Hunde solcher Rassen,
deren Gefährlichkeit nach Landesrecht vermutet wird, dürfen nicht
eingeführt werden. Wesentlich verbessert wurde der Entwurf der
Bundesregierung auch durch den Vorschlag Bayerns, die Strafandrohung
auch auf das Halten gefährlicher Hunde zu erweitern. Der
Gesetzesentwurf der Bundesregierung sah demgegenüber lediglich die
Strafbarkeit der illegalen Zucht und des illegalen Handels vor. "Die
Erweiterung der Strafandrohung auch auf das Halten gefährlicher Hunde
beugt Schutzbehauptungen der Täter vor, sie hätten die Tiere weder
gezüchtet noch gehandelt, sondern lediglich gehalten", so Beckstein.


13. Februar 2001

Beckstein hat kein Verständnis für Bedenken der EU-Kommission gegen
geplantes deutsches Kampfhund-Gesetz

+++ Für die von der EU-Kommission geäußerten Bedenken gegen das
geplante bundesgesetzliche Importverbot von Kampfhunden hat
Innenminister Dr. Günther Beckstein kein Verständnis. "Dass etwa die
vom Importverbot umfassten Hunderassen Pitbull, American Staffordshire
Terrier und Staffordshire Bullterrier neben ihrer enormen Beißkraft
eine niedrige Reizschwelle haben, ist allgemein bekannt. Deshalb wird
für diese Rassen in Bayern die Eigenschaft als Kampfhund bereits seit
1992 unwiderlegbar vermutet. Bayern hat das Kampfhundeproblem deshalb
auch seit Jahren im wesentlichen im Griff." Beckstein kritisiert
weiter den EU-Vorschlag, statt auf bestimmte Hunderassen allein auf
den Halter abzustellen: "Zum wirksamen Schutz der Bevölkerung vor
gefährlichen Hunden ist es erforderlich, sein Augenmerk sowohl auf das
eine Ende der Leine, also den Hundehalter, als auch auf ihr anderes
Ende, nämlich den Kampfhund zu richten. Damit hat Bayern gute
Erfahrungen gemacht." Der letzte schwerwiegende Unfall mit einem
Kampfhund in Bayern liegt über drei Jahre zurück. In den Straßen
bayerischer Großstädte wie München oder Nürnberg kommt es im Gegensatz
zu vielen anderen europäischen Großstädten kaum zu Belästigungen und
Gefährdungen durch aggressive Kampfhunde. "Von diesem hohen
bayerischen Sicherheitsstandard, der sich seit dem schrecklichen
Vorfall von Hamburg im Juni letzten Jahres allmählich auch bundesweit
durchsetzt, werden wir um kein Jota abweichen", betont Beckstein. +++


8. Februar 2001

Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde:
Vermittlungsausschuss unterstützt Initiative Bayerns
Beckstein: "Mit Strafbarkeit des illegalen Haltens von Kampfhunden ist
wesentlichem Anliegen Bayerns zum besseren Schutz der Bevölkerung vor
Kampfhunden Rechnung getragen"

+++ Innenminister Dr. Günther Beckstein begrüßt die Entscheidung des
Vermittlungsausschusses, in Zukunft auch das illegale Halten von
Kampfhunden und anderen gefährlichen Hunden unter Strafe zu stellen.
Ein wirksamer Schutz der Allgemeinheit kann nur erreicht werden, wenn
nicht nur Zucht und Handel, sondern auch das illegale Halten unter
Strafe gestellt werden. Schutzbehauptungen von Beschuldigten, sie
hätten die Hunde lediglich gehalten, nicht aber gezüchtet oder
gehandelt, ist damit in Zukunft der Boden entzogen. "Nur durch eine
Gleichbehandlung der illegalen Zucht, des illegalen Handels und der
illegalen Haltung können Strafbarkeitslücken, die angesichts der
Vergleichbarkeit der Gefährlichkeit der Handlung nicht hinnehmbar
sind, vermieden werden. Der Vermittlungsausschuss hat damit einem
wesentlichen Anliegen der Bayerischen Staatsregierung Rechnung
getragen", betont Beckstein." +++

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah bislang vor, lediglich den
Handel und die Zucht von Kampfhunden unter Strafe zu stellen, die
illegale Haltung sollte demgegenüber als bloße Ordnungswidrigkeit
belangt werden. Bayern hat demgegenüber frühzeitig erkannt, dass
gefährliche Hunde häufig nicht aus gewerbsmäßigen, sondern aus
privaten Hundezuchten stammen. Ursache des gesteigerten
Aggressionspotentials der Kampfhunde ist nicht allein die Züchtung,
sondern oftmals auch die durch den Halter durchgeführte gezielte
Abrichtung oder Erziehung zur Aggressivität. Vor diesem Hintergrund
ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Halter eines Tieres der durch
die Abrichtung und Erziehung die Aggressivität des Tieres womöglich
noch gesteigert hat, straffrei ausgehen, der Züchter des selben Tieres
aber verurteilt werden sollte.

Quelle:


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