Mail an Innenministerium BaWü

Hallo!

Wolfgang schrieb:
Das ist nicht ganz richtig. De facto kam in Thüringen einige Zeit eine Rasseliste zur Anwendung, nämlich die Rasseliste mit den vier Rassen aus dem Bundesgesetz. Diese Praxis wurde von Thüringen erst im Januar 2004 aufgegeben.

Nicht durch Verankerung der Liste in der VO an sich, sondern durch die Tierschutz-Hunde-VO (nat. durch B-Gesetz geändert und vor Gericht als nicht ok befunden am 16.3.2004). Und selbst da scheint wohl keine Anwengung beabsichtigt gewesen zu sein, s:




Wo wurde denn eine Rasseliste angewendet? Sind da Fälle bekannt?

knupsel

Hallo!

Flo2008 schrieb:
Nach meinem Ermessen ist es extrem schwer in BaWü einen Hund durch den Wesenstest zu bringen, (oder nur bei uns in der Gegend?)

Wurde ja schon genug dazu geschrieben.

Von 25 getesteten hats 1 Hund geschafft und die Steuern sind nicht normal (im Monat 500 Euro... bei uns jedenfalls)

Steuer ist aber kommunal geregelt. Da kann das Land nichts dran machen.

Soweit ich informiert bin, war Thüringen auch schonmal davor, eine Rasseliste einzuführen... Hab aber keine Ahnung mehr wo ich das gelesen hatte...!

S.o.

knupsel
 
  • 4. Mai 2024
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Hi knupsel ... hast du hier schon mal geguckt?
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So... Hab nu Antwort bekommen!


Stuttgart,28.09.2006



Sehr geehrter Herr Piott,

vielen Dank für Ihr Mail vom 25. Juni 2006 an Herrn Minister Hauk zur o.g. Verordnung. Herr Minister Hauk hat es zur Kenntnis genommen und mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Der von Ihnen angegebene Link kann nicht geöffnet werden, so dass ich zu dem Video keine Stellung beziehen kann.

Entgegen Ihrer Auffassung handelt es sich bei der Regelung von Baden-Württemberg zur Gefahrenabwehr vor gefährlichen Hunden um eine der am wenigsten einschneidenden Regelungen in Deutschland.

Die Verordnung sieht Maßnahmen für alle Hunde vor, die sich als gefährlich erweisen sollten. Sie gilt somit unabhängig von der Rassenzugehörigkeit für alle Hunde, die - wie Sie zum Ausdruck bringen - zu einer "Kampfmaschine" gemacht werden. Die Vermutung der Eigenschaft als Kampfhund kann in Baden-Württemberg - im Gegensatz zu Regelungen in anderen Bundesländern - im Rahmen einer Prüfung widerlegt werden.

Die Polizeiverordnung des Landes Baden-Württemberg enthält keine Regelung, wonach Hunde '"ihren letzten Atemzug" in einem Tierheim machen müssen. Sie ist vielmehr so aufgebaut, dass die Haltung von Hunden, die sich als ungefährlich erwiesen haben, lediglich Regelungen unterworfen wird, die eine Selbstverständlichkeit im Umgang mit Hunden darstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Kampfhunde oder andere Hunde handelt. Beispielsweise sind die Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen kann.

Mit freundlichen Grüßen



gez. Jürgen Maier




Verarschen kann ich mich selber... Es gibt genügend hunde, die Ihren letzten Atemzug im TH machen müssen weil Sie nichtmehr rauskommen....:sauer:



Schreibt mir mal bissel was, was ich dadrauf jetz Antworten könnte... Ich kann ja net schreiben...!


Grüßle
 
Flo2008 schrieb:
So... Hab nu Antwort bekommen!


Stuttgart,28.09.2006



Sehr geehrter Herr Piott,

vielen Dank für Ihr Mail vom 25. Juni 2006 an Herrn Minister Hauk zur o.g. Verordnung. Herr Minister Hauk hat es zur Kenntnis genommen und mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Der von Ihnen angegebene Link kann nicht geöffnet werden, so dass ich zu dem Video keine Stellung beziehen kann.

Entgegen Ihrer Auffassung handelt es sich bei der Regelung von Baden-Württemberg zur Gefahrenabwehr vor gefährlichen Hunden um eine der am wenigsten einschneidenden Regelungen in Deutschland.

Die Verordnung sieht Maßnahmen für alle Hunde vor, die sich als gefährlich erweisen sollten. Sie gilt somit unabhängig von der Rassenzugehörigkeit für alle Hunde, die - wie Sie zum Ausdruck bringen - zu einer "Kampfmaschine" gemacht werden. Die Vermutung der Eigenschaft als Kampfhund kann in Baden-Württemberg - im Gegensatz zu Regelungen in anderen Bundesländern - im Rahmen einer Prüfung widerlegt werden.

Die Polizeiverordnung des Landes Baden-Württemberg enthält keine Regelung, wonach Hunde '"ihren letzten Atemzug" in einem Tierheim machen müssen. Sie ist vielmehr so aufgebaut, dass die Haltung von Hunden, die sich als ungefährlich erwiesen haben, lediglich Regelungen unterworfen wird, die eine Selbstverständlichkeit im Umgang mit Hunden darstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Kampfhunde oder andere Hunde handelt. Beispielsweise sind die Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen kann.

Mit freundlichen Grüßen



gez. Jürgen Maier




Verarschen kann ich mich selber... Es gibt genügend hunde, die Ihren letzten Atemzug im TH machen müssen weil Sie nichtmehr rauskommen....:sauer:



Schreibt mir mal bissel was, was ich dadrauf jetz Antworten könnte... Ich kann ja net schreiben...!


Grüßle

Zuerst würde mich mal interessieren ob es bei euch Rasselisten gibt oder nicht? Im letzten Fall hätte der Sachbearbeiter ja Recht......
 
Flo2008 schrieb:
So... Hab nu Antwort bekommen!
Flo2008 schrieb:


Stuttgart,28.09.2006



Sehr geehrter Herr Piott,

vielen Dank für Ihr Mail vom 25. Juni 2006 an Herrn Minister Hauk zur o.g. Verordnung. Herr Minister Hauk hat es zur Kenntnis genommen und mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Der von Ihnen angegebene Link kann nicht geöffnet werden, so dass ich zu dem Video keine Stellung beziehen kann.

Entgegen Ihrer Auffassung handelt es sich bei der Regelung von Baden-Württemberg zur Gefahrenabwehr vor gefährlichen Hunden um eine der am wenigsten einschneidenden Regelungen in Deutschland.

Die Verordnung sieht Maßnahmen für alle Hunde vor, die sich als gefährlich erweisen sollten. Sie gilt somit unabhängig von der Rassenzugehörigkeit für alle Hunde, die - wie Sie zum Ausdruck bringen - zu einer "Kampfmaschine" gemacht werden. Die Vermutung der Eigenschaft als Kampfhund kann in Baden-Württemberg - im Gegensatz zu Regelungen in anderen Bundesländern - im Rahmen einer Prüfung widerlegt werden.

Die Polizeiverordnung des Landes Baden-Württemberg enthält keine Regelung, wonach Hunde '"ihren letzten Atemzug" in einem Tierheim machen müssen. Sie ist vielmehr so aufgebaut, dass die Haltung von Hunden, die sich als ungefährlich erwiesen haben, lediglich Regelungen unterworfen wird, die eine Selbstverständlichkeit im Umgang mit Hunden darstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Kampfhunde oder andere Hunde handelt. Beispielsweise sind die Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen kann.

Mit freundlichen Grüßen



gez. Jürgen Maier




Verarschen kann ich mich selber... Es gibt genügend hunde, die Ihren letzten Atemzug im TH machen müssen weil Sie nichtmehr rauskommen....



Schreibt mir mal bissel was, was ich dadrauf jetz Antworten könnte... Ich kann ja net schreiben...!


Grüßle


Zuerst würde mich mal interessieren ob es bei euch Rasselisten gibt oder nicht? Im letzten Fall hätte der Sachbearbeiter ja Recht......
 
In Baden-Württemberg gelten als Kampfhunde American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Hunde neun weiterer Rassen und deren Kreuzungen können im Einzelfall als Kampfhunde gelten, wenn sie nachgewiesenermaßen aggressiv und gefährlich sind.
 
Flo2008 schrieb:
In Baden-Württemberg gelten als Kampfhunde American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Hunde neun weiterer Rassen und deren Kreuzungen können im Einzelfall als Kampfhunde gelten, wenn sie nachgewiesenermaßen aggressiv und gefährlich sind.

So steht es nicht in der PolVOgefH BW.

In § 1 Abs. 2 steht für die drei erstgenannten Rassen (sinngemäß) ... solange sie nicht durch einen abgelegten Verhaltenstest das Gegenteil bewiesen haben...

Dies ist aber nur die Polizeirechtliche Einstufung als "Kampfhund".

Steuermäßig sieht es anders aus. Da werden in einigen Gemeinden und Städten pauschal alle Hunde der zwölf in der PolVOgefH § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen als "Kampfhund" eingestuft.

So auch bei uns. Wir haben geklagt ... und verloren... . Allerdings gab es da die neue Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichtes noch nicht.
 
Ich habe ja einen ähnlichen Schriftwechesel mit dem Innenministerium RLP und nach Erhalt meiner Mail ist der Bearbeiter in Urlaub gefahren! :p
 
Flo2008 schrieb:
Verarschen kann ich mich selber... Es gibt genügend hunde, die Ihren letzten Atemzug im TH machen müssen weil Sie nichtmehr rauskommen....:sauer:

Das liegt aber am TH, bei uns musste noch kein Listi sterben, weil er den Test nicht bestanden hat... die einen brauchen halt einfach bisle länger...

Meiner Meinung nach hat der gute Mann Recht...

Caro-BX schrieb:
Steuermäßig sieht es anders aus. Da werden in einigen Gemeinden und Städten pauschal alle Hunde der zwölf in der PolVOgefH § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen als "Kampfhund" eingestuft.

Das ist meiner Meinung nach reine Geldgier von den Gemeinden, bzw. versuchen die so, keine gelisteten Rassen in ihrer Gemeinde zu haben, wenn dann doch mal was passiert, sind die nämlich ausm Schneider... :hallo:
 
Spell_2103 schrieb:
Das ist meiner Meinung nach reine Geldgier von den Gemeinden, bzw. versuchen die so, keine gelisteten Rassen in ihrer Gemeinde zu haben, wenn dann doch mal was passiert, sind die nämlich ausm Schneider... :hallo:
Ich könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass es so oder so ähnlich ist.
 
Ja was denn nun? Gibt es Rasselisten oder nicht???
Und wenn ja - werden Hunde dieser Rassen reglementiert?
 
Bürste schrieb:
Ja was denn nun? Gibt es Rasselisten oder nicht???
Und wenn ja - werden Hunde dieser Rassen reglementiert?

Ja ... es gibt Rasselisten...

Für drei Rassen (American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier) gilt ... solange "Kampfhund" bis durch bestandenen Verhaltenstest das Gegenteil bewiesen wurde. Diese Hunde haben ohne Verhaltenstest Maulkorb- und Leinenzwang und nur wenige Städte/Gemeinden sind bereit den Leinenzwang aufzuheben.

Für neun weitere Rassen (Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu) gilt ... nur im Einzelfall bei aggressivem Verhalten "Kampfhund". Ein Verhaltenstest wird nur im Ausnahmefall verlangt, z.B. zur Feststellung der Gefährlichkeit. Diese Hunde sind generell Leinenpflichtig. Eine Leinenbefreiung kann bei der Ortspolizeibehörde beantragt werden.

Hier findest du alle Infos


Steuerlich kann jede Gemeinde/Stadt ihr eigenes Süppchen kochen. D.h. es gibt Gemeinden die gar keine Kampfhundesteuer kassieren, welche, die für "Kampfhunde gem. PolVOgefH" erhöhte Steuern erheben und leider (wie bei uns) welche, die pauschal für alle zwölf genannten Rassen erheblich mehr Hundesteuer einziehen.
 
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