Mailkontakt mit Innenministerium RLP über LHundG

The Martin

KSG-Prinz Charming™
15 Jahre Mitglied
Hallo.

Ich diskutiere gerade pro Listie/soKa per Mail mit dem Innenministerium Rheinland Pfalz wegen des Landeshundegesetzes RLP "gefährliche Hunde".
Diese Mail habe ich zuerst geschickt:
martin schrieb:
Sehr geehrte Frau D,

wieso wurde in Rheinland Pfalz ein Landeshundegesetz - gefährliche Hunde eingeführt, wo doch Länder wie Thüringen, Sachsen Anhalt und Niedersachsen ganz ohne auskommen?
Sind Rheinland Pfälzische Hunde gefährlicher oder schützen diese Länder ohne Hundegesetz ihre Bürger nicht ausreichend?
Müßten nicht die schon vorher vorhandenen Gesetze auch bei Beißunfällen ausreichen?


Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner zahlreichen Fragen.


Viele Grüße,

Martin O.


Dann bekam ich diese Antwort:

Innenministerium RLP schrieb:
Sehr geehrter Herr O,

zunächst danke ich Ihnen für Ihr Interesse an dem Themengebiet und Ihre Emails vom 13. und 18. Mai 2006, die mir zur Beantwortung vorliegen.

Hierzu kann ich Ihnen - soweit meine Zuständigkeit gegeben ist - mitteilen, dass der Landesgesetzgeber sich in konsequenter Fortführung der bis zum 31.12.2004 geltenden Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde entschieden hat, ein Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) zu erlassen. Dieses übernimmt die bewährten Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung und berücksichtigt insbesondere die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema gefährliche Hunde.
Der Landesgesetzgeber kommt mit dem Erlass des Gesetzes seiner Verpflichtung zur allgemeinen Gefahrenvorsorge nach, und die in Rheinland-Pfalz über Schadensereignisse mit gefährlichen Hunden geführten Statistiken und sonstigen Aufzeichnungen belegen nachdrücklich einen Rückgang der "Beißvorfälle", was sicherlich ganz wesentlich auf die konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zurück zu führen ist.

Das LHundG dienst damit dem Zweck, Beißvorfälle oder sonstige von gefährlichen Hunden ausgehende Gefahren einzudämmen. Die sonstigen gesetzlichen Regelungen bewirken dies nicht sondern ermöglichen es dem Geschädigten lediglich, straf- oder zivilrechtliche Genugtuung nach einem bereits eingetreten Schadensfall zu erlangen.

Die überwiegende Mehrzahl der Bundesländer hat daher ähnliche Regelungen geschaffen, wenngleich auch einzelne Länder aus unterschiedlichen Gründen bisher noch keine vergleichbaren Vorschriften eingeführt haben.

Ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen ausführlich beantworten konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Was würdet ihr darauf Antworten? Ich bin mir nicht sicher, was ich da entgegnen kann.
 
  • 26. Juni 2024
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Hi The Martin ... hast du hier schon mal geguckt?
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wenngleich auch einzelne Länder aus unterschiedlichen Gründen bisher noch keine vergleichbaren Vorschriften eingeführt haben.

Allein schon dieser Satz ist falsch, da Niedersachsen Rasselisten, Wesenstest-Pflicht etc. hatte, diese ab zurückgenommen hat.

Das wäre schon mal ein Ansatz.

Und gibt es nicht ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (?), wonach der Sinn der Rasselisten erst mal belegt werden müsse? (Frei ausgedrückt) :verwirrt:
 
Mit denen zu diskutieren bringt nichts, dass habe ich auch schon versucht.
 
Hallo "The Martin"

Dem kann ich nur Folgendes hinzufügen:

Der § 143 StGB wurde am 24. April 2006 aufgehoben:love:
und
der § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung wurde ebenfalls am 24. April 2006 aufgehoben:love:

Welche weitergehenden Folgen diese Änderungen haben, wird sich zeigen:rolleyes:

Ich weiß...nur ein Tropfen auf dem heißen Stein!
Jedoch schon ein suuper Anfang;)

LG
Manny

p.s.:
Ich würde die Manipulation der Statistik, durch die Falschdeklarierung einiger Hunderassen evtl. noch in Betracht ziehen und in deiner Antwort erwähnen:(
 
Hallo, finde es wirklich super, daß Du Dir die Arbeit machst. Ich wüßte niicht was ich jetzt auch auf das Antwortschreiben antworten würde aber dies was Marion erwähnt mit Niedersachsen das ist ja nunmal Fakt.
Jedoch könnte bei solchen Anfragen es auch passieren, daß vielleicht doch noch andere Bundesländer angespornt werden, ihre HVO zu ändern, also z.B. Niedersachsen ändert es zum negativen für die Listis. Dies wäre ja wohl auch nicht Sinn der Sache.
So richtig weiß ich garnicht, ob es wirklich was bringen wird im positiven Sinne gesehen. Muß mir mal ein paar Gedanken machen, vielleicht fällt mir noch was ein.
Vielleicht ist ja bis Ende des Jahres eine ganz andere HVO vorhandnen.
Manny (BOR)sieht das ja schon nicht verkehrt.

Lieben Gruß
Pala:hallo:
 
Vielleicht könnte ich auch schreiben, dass der Schutzzweck des Gesetzes nur schöner Schein ist und z.B. das Gesetz im häuslichen Bereich, wo die meisten Beiß-Unfälle passieren, gar nicht greift.
Oder das Leute, die mit ihrem Listie böses vor haben, ihn bestimmt nicht anmelden und das Gesetz deshalb auch nicht greifen kann.

Jack&Theo&Chris schrieb:
Mit denen zu diskutieren bringt nichts, dass habe ich auch schon versucht.
Ich will nicht einfach die Flinte ins Korn werfen.

[Manny(BOR)] schrieb:
p.s.:
Ich würde die Manipulation der Statistik, durch die Falschdeklarierung einiger Hunderassen evtl. noch in Betracht ziehen und in deiner Antwort erwähnen:(
Das wäre auch eine gute Idee! Die Falschdeklarierung, das Zählen von Bissen, die gar nicht durch die Haut gehen, ...

[Manny(BOR)] schrieb:
p.s.:
Ich würde die Manipulation der Statistik, durch die Falschdeklarierung einiger Hunderassen evtl. noch in Betracht ziehen und in deiner Antwort erwähnen:(
Das wäre auch eine gute Idee! Die Falschdeklarierung, das Zählen von Bissen, die gar nicht durch die Haut gehen, ...
 
The Martin schrieb:
Das wäre auch eine gute Idee! Die Falschdeklarierung, das Zählen von Bissen, die gar nicht durch die Haut gehen, ...


Das wäre auch eine gute Idee! Die Falschdeklarierung, das Zählen von Bissen, die gar nicht durch die Haut gehen, ...

:crazy: :gruebel: :crazy: :gruebel:
 
Ein Biss wird in den Statistiken oft unterschiedlich definiert. Bei der einen Statistik muss wirklich die Haut durchstoßen sein, damit es als Biss in die Statistik kommt,
bei der anderen Statistik reicht ein Schnappen ohne Verletzung aus, um als Hundebiss in der Statistik zu erscheinen.
 
The Martin schrieb:
Ein Biss wird in den Statistiken oft unterschiedlich definiert. Bei der einen Statistik muss wirklich die Haut durchstoßen sein, damit es als Biss in die Statistik kommt,
bei der anderen Statistik reicht ein Schnappen ohne Verletzung aus, um als Hundebiss in der Statistik zu erscheinen.

Ja, daß ist mir natürlich bekannt;)

Ich habe jedoch nicht die Falschdeklarierung der Beißvorfälle angesprochen, sondern die Falschdeklarierung der Hunderasse.:rolleyes:

Macht aber nix, war auch nur nebensächlich von mir erwähnt;)

Anzusetzen wäre jedoch auf die Löschung der erwähnten §§...
oder...
...einfach abwarten, was weiterhin passiert:gruebel:

Manny
 
[Manny(BOR)] schrieb:
Ich habe jedoch nicht die Falschdeklarierung der Beißvorfälle angesprochen, sondern die Falschdeklarierung der Hunderasse.:rolleyes:
Wie meinst du das genau? Meinst du, dass die Rasse oft gar nicht ermittelt werden kann?
[QUOTE='[Manny(BOR)]Anzusetzen wäre jedoch auf die Löschung der erwähnten §§...
oder...[/QUOTE]Was stand den in dem drin?
 
ins unreine geschrieben:

Sehr geehrter ...

es ist sehr löblich, dass sich RLP für den Schutz seiner Bürger einsetzt. Meiner Ansicht nach sind die wackeligen Annahmen des Gesetzes über Gefährlichkeit von Hunden nicth zutreffend und können keinen Erfolg bringen.
Schon allein die Begründung des Gesetzes mit Statistiken halte ich für sehr fragwürdig, da diese Statistiken oft auf schlechten Datenmaterial beruhen. So wird ein Hundebiss oft sehr unterschiedlich definiert. Schwierigkeiten hat die Statistik auch mit der Erfassung der Hunderassen. Oft läßt sich die Hunderasse gar nicht klären. Da jede Hunderasse das selbe Erbgut hat, läßt sich insbesondere bei Mischlingen nicht feststellen, ob nun ein sogenannter Kmapfhund darin ist ode nicht. Die Statstik, auf die sich das gesamte LHundG stützt, kann somit keine relevanten und aussagefähifen Daten liefern.
Hundebisse einzudämmen wird das Gesetz auch nur in sehr beschränktem Maße leisten können. Die meisten Hudnebisse passieren nämlihc nicht auf der Straße, wo Maulkorbzwang gelten würden, sondern im Haus, im familiären Bereich.Außerdem schreibt das LHundG völlig willkürlich einzelnen Rassen (die im englischsprachigen Raum sehr beliebte Familioenhunde sin) eine erhöhre Gefährlichkeit zu. Hundexperten sagen aber, dass das nicht richtig ist. Würde das beim Menschen gemacht werden, müßten große, kröftige Menschen mit Glatze und einen bösen Gesicht unter Generalverdacht stehen und ohne Strafvorwurf direkt mit elektr. Fussfesseln ausgestattet werden. Das ist nichts anderes als Rassismus.

Die verordneten Zwangsmaßhnamen Maulkorb und Leinenzwand erhöhen noch dazu die Gefährlichkeit von Hunden, weil sie artgemäßes Verhalten, aureichend Freilauf und Kontaktaufnahme unmöglich machen.
 
The Martin schrieb:
Wie meinst du das genau? Meinst du, dass die Rasse oft gar nicht ermittelt werden kann?

Ja und vor Allem, daß alle "bullartigen Terrier" als "American Staffordshre Terrier" angepriesen werden, obwohl es Mischlinge sind:sauer: :sauer: :sauer:

Was stand den in dem drin?

Guckst Du hier (Ein Lob an "Hund und Halter":(


LG
Manny
 
Danke @All! Danke Manny.

Meint ihr, dass meine Antwort im Beitrag 11 hier OK ist? Mannys letzte Beiträge kommen auch noch rein.
 
The Martin schrieb:
Meint ihr, dass meine Antwort im Beitrag 11 hier OK ist? Mannys letzte Beiträge kommen auch noch rein.

Eine Fehlerkorrektur wäre angebracht:D

Manny
 
ALLE ACHTUNG!!!

...du kommst auf ideen.würde mir nicht einfallen....klasse!!



....endet die öffentl. sicherheit nicht an der haustür der bürger? (zuständigkeit der legislative....hier innenministerium deines bundeslandes)...

l.g., gaby
 
Hallo!
Erst einmal ein RESPEKT, daß Du Dir solche Mühe machst.
Leider habe ich in statistischen Dingen nicht so wirklich den Durchblick. Wie sieht es RLP bzgl. der Beißstatistik aus? Eine genaue Analyse ist hier sehr wichtig.
Die Behörden haben eine Verordnung geschaffen, die Du nur mit unumstößlichen Fakten, auf die die Du Antworten haben möchtest, zum Wanken bringst.
Liegen also (statistisch gesehen) andere Hunderassen bei Beißvorfällen weit von den SoKa, so bitte um eine Stellungnahme, wieso diese nicht als 'gefährlich' eingestuft werden.
Weiter bitte um Mitteilung, welcher Experte (Name) für die Erstellung der Rasseliste zuständig war, frage nach seiner Sachkompetenz und nach welchen wissenschaftlichen Kriterien er bei der Erstellung vorgegangen ist.
Ich könnte wetten, daß Du darauf keine rechtlich einwandfreien Antworten bekommen wirst, weil die Behörden wissen, daß sie sich damit auf sehr glattem Parkett bewegen.
Nur - laß Dich nicht abspeisen! Bestehe auf eine einwandfreie Beantwortung und habe Geduld. Schreibe immer wieder, wenn Du mit der Antwort nicht zufrieden bist. Das ganze wird sich nicht Wochen hinziehen, gehe eher von Monaten (vielleicht sogar länger) aus.
Und solltest Du doch irgendwann die Antworten bekommen haben, dann nimm sie regelrecht auseinander......
Viel Glück!
Trollmama
 
Am besten mailst du mal Villiers hier aus dem Forum an, der kann dir diesbezüglich sicher weiterhelfen.
 
Hi The Martin,

prima! Da auch wir in RLP wohnen, bin ich natürlich hochinteressiert an dem, was die Behörden von sich geben ...

Den Ansatz mit den Beißvorfällen finde ich sehr gut. Hier ein Link für eine Statistik für RLP 2001 bis 2004:



(Schäferhunde und Mischlinge ...)

Hier ein interessanter Newsletter. Auf Seite 7, rechte Spalte wird darauf hingewiesen, dass Hunde, die schon einmal zugebissen haben sowie Hunde bestimmter Rassen per se :unsicher: als gefährlich gelten:


Und hier noch ein Link von hundegesetze.de, aus dem ich den interessanten Teil schon mal rauskopiert habe:



"Der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber lautet:

"96
c) Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken."


Das ist natürlich genau der Punkt, den Nichtlistenhunde-Halter kritisieren - die Gesetze können aufgehoben oder ausgeweitet werden. Dieses Urteil ist wohl von 2004, also relativ frisch.

Und hier noch ein Schreiben von RLP auf die Anfrage des Molosser-Clubs:


Das gibt vielleicht auch eine Handhabe.

Und eine kleine Anekdote am Rande: Vor zwei Wochen war ich mit Schnute beim OA Mainz vorgeladen. Grund war ein erneuter Angriff dieser Malamute-Hündin, mit der wir jetzt schon über ein Jahr zu tun haben.

Schnute ist ja mittlerweise durch die Begleithundeprüfung in RLP maulbefreit, hat aber natürlich weiterhin unaufhebbaren Leinenzwang. Ich habe die Halterin jetzt endlich doch beim OA angezeigt, weil sämtlich Versuche, sich friedlich mit ihr zu einigen, fehlgeschlagen sind.

Ende vom Lied: Das OA unternimmt nichts gegen die Malamute-Halterin (die ihre Hündin nicht unter Kontrolle hat und lustig frei laufen lässt - die Hündin greift Schnute an, sobald sie ihrer ansichtig wird :eg: und ich zück dann das Pfefferspray), denn da die Hündin nicht generell gegen jede andere Hündin unverträglich ist, wird von einer Auflage abgesehen.

Ich habe dann darauf hingewiesen, dass Schnute mit ihren mittlerweile sieben Prüfungen in ihrem ganzen Leben noch nicht gebissen hat und dennoch dem Leinenzwang unterliegt. Jaaaa, bekam ich zur Antwort, aber WENN "so ein Hund" mal zubeißt, dann wäre es ja viel schlimmer als zB bei einem Schäferhund, weil die Bullies Packer sind und sich festbeißen.

Ich habe daraufhin eine Aussage zitiert, von der ich leider so rasch die Quelle nicht mehr gefunden habe, dass nämlich je nachdem, wo ein Hund zubeißt, die Bisse eines Schäferhundes (zupacken - loslassen - zupacken - loslassen) viel mehr Schaden anrichten können als der einzelne Biss eines Bullies (dass jeder Hundebiss einer zuviel ist, versteht sich von selbst ..). Der Gewebeschaden und der Blutverlust sind bei mehreren Bissen von "Reißern" unter Umständen viel größer.

Dazu haben die Leute vom OA nix gesagt. :unsicher:

Falls ich Dir irgendwie bei der Infobeschaffung helfen kann, sag bescheid! *stärk stärk* Ne Idee wäre vielleicht noch eine Beiß-Statistik von Niedersachsen, nachdem dort die Verordnung gefallen ist. Da müsste ich aber auch erst mal suchen, und ich sitz grad im Büro ... ;)
 
Sleepydog schrieb:
Und eine kleine Anekdote am Rande: Vor zwei Wochen war ich mit Schnute beim OA Mainz vorgeladen. Grund war ein erneuter Angriff dieser Malamute-Hündin, mit der wir jetzt schon über ein Jahr zu tun haben.

Schnute ist ja mittlerweise durch die Begleithundeprüfung in RLP maulbefreit, hat aber natürlich weiterhin unaufhebbaren Leinenzwang. Ich habe die Halterin jetzt endlich doch beim OA angezeigt, weil sämtlich Versuche, sich friedlich mit ihr zu einigen, fehlgeschlagen sind.

Ende vom Lied: Das OA unternimmt nichts gegen die Malamute-Halterin (die ihre Hündin nicht unter Kontrolle hat und lustig frei laufen lässt - die Hündin greift Schnute an, sobald sie ihrer ansichtig wird :eg: und ich zück dann das Pfefferspray), denn da die Hündin nicht generell gegen jede andere Hündin unverträglich ist, wird von einer Auflage abgesehen.

Also das würde ich mir nicht bieten lassen. Haben die mal ihr Gesetz gegen gefährliche Hunde gelesen?
Ich würde an die nächsthöhere Instanz gehen und damit drohen einen Anwalt einzuschalten, wenn die nicht handeln.
Das ist eine absolute Frechheit.
Wie oft soll diese Hündin deine Schnute noch angreifen? Ohne Worte :sauer:
 
Midivi schrieb:
Also das würde ich mir nicht bieten lassen. Haben die mal ihr Gesetz gegen gefährliche Hunde gelesen?
Ich würde an die nächsthöhere Instanz gehen und damit drohen einen Anwalt einzuschalten, wenn die nicht handeln.

Gefährliche Hunde gilt nicht für flauschig-weiche Malamutes. Das OA hat die Malamutin begutachtet und für unauffällig befunden. Ich habe mehrfach eine Begegnung der beiden Hündinnen vor einem Gutachter angeboten, um meine "Anklage" zu belegen und auch zu beweisen, dass Schnute nicht aggressiv reagiert (sie hat Angst vor der Malamutin). Aber für so ein Gutachten ist noch nicht genug passiert. :unsicher:

Wenn lediglich zwei Hunde miteinander unverträglich sind, müssen die Halter das unter sich ausmachen, da seien dem OA die Hände gebunden. Mein Einwand, dass die Malamute-Halterin eben ihrer Verantwortung nicht gerecht wird, die Augen zumacht und den Hund laufen lässt und zum Teil sogar eine erneute Beißerei provoziert (überholt uns nach Sichtung und kommt uns dann auf unserem engen Weg entgegen) stieß auf Schulterzucken.

Und zur Abwehr eines angreifenden 40-kg-Hundes wurde mir Anschreien empfohlen. Das Pfefferspray, das ich jetzt schon mehrfach benutzen musste, könnte die Malamutin bei unsachgemäßer Anwendung noch aggressiver machen. Ich hab dann darauf hingewiesen, dass ich mit Sicherheit nicht zur Seite trete und meine alte rückenkranke Schnute diesem Hund zum Reinbeißen ausliefere :eg:. Schulterzucken, da kann man nichts machen, keine Handhabe. Als einzige "Hoffnung" bleibt mir nun, dass diese Malamutin das nächste Mal einen anderen Hund locht und nicht wieder meine und dann Maulkorb-Zwang kriegt ...

*tief ausatmen*
*nicht aufregen*
Aber wie war die Abkürzung in diesem schönen Threat über Kürzel: BTT :D .

PS: Ich hab der Malamute-Halterin einen bösen Brief geschrieben und mit Anwalt gedroht, sollte ihre Hündin meine noch mal verletzen. Und das OA wollte ihr ebenfalls einen Brief schreiben und auf ihre Hundehalterpflicht hinweisen (Schäden durch ihren Hund verhindern). Das sollte wieder ein paar Wochen halten, dann hat Malamute-Frauchen alles verdrängt, und dann sehen wir weiter.

@The Martin
Ich wäre wirklich sehr interessiert daran, wie's bei Dir mailmäßig weitergeht. Halte uns doch bitte auf dem Laufenden! :hallo:
 
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