guten morgen zusammen,
der nachfolgende brief an die kreisverwaltung mettmann ist leider etwas länger, aber vielleicht interessiert es ja jemanden von euch... auf jeden fall sind wir echt mal gespannt, was jetzt passiert oder auch nicht passiert...
was glaubt ihr?
liebe grüße
uschi + andreas
Sehr geehrter Herr ...,
wie bereits telefonisch besprochen, reichen wir hiermit eine
F A C H A U F S I C H T S B E S C H W E R D E
gegen die Stadtverwaltung Wülfrath ein.
Begründung:
Am 05.06.2005 kam es zu einem Beißangriff der beiden 20/40-Hunde der Familie XXX gegen unsere wesengetestete (und leinen- und maulkorbbefreite) „Liste1-Hündin“, die in dem Verlauf der Beißerei erhebliche Verletzungen davontrug. Dieser Vorfall wurde von mehreren namentlich benannten Zeugen beobachtet und auch in unserer Anzeige an das Ordnungsamt der Stadt Wülfrath vom 06.05.2005 aufgeführt (Anlage).
Nach einem Gespräch mit Frau XXX und ihrer Tochter unmittelbar nach dem Vorfall am 05.06.2005, wurde unter Zeugen der Angriff, wie wir ihn in schriftlicher Form zur Anzeige gebracht haben, bestätigt. Das Gespräch endete mit der mündlichen Kostenübernahme der zu erwartenden Tierarztkosten. Es wurde von Frau XXX und ihrer Tochter auch die ordnungsgemäße Versicherung der Hunde zugesichert.
Am 08.06.2005 haben wir uns dann telefonisch das erste mal an das Ordnungsamt der Stadt Wülfrath gewandt um Auskunft über das weitere Vorgehen gegen die Hunde der Familie XXX zu erfragen. Es wurde uns von Frau XY telefonisch mitgeteilt, dass das Ordnungsamt die Familie XXX anschreiben und eine Stellungnahme mit einer Frist von 14 Tagen einfordern würde. Bis zum Eingang der Stellungnahme der Familie XXX, würden aber sonst keine weiteren Maßnahmen eingeleitet.
Diese Aussage war für uns schon recht befremdend, da wir zuvor mit dem Veterinärsamt der Stadt Mettmann, dem Tierschutz und mehreren uns bekannten Amtsveterinären aus anderen Kreisen gesprochen hatten, die alle einstimmig der Meinung waren, dass Gefahr im Verzug sei und ein sofortiges Einschreiten in Form einer Anordnung zur Vorführung zum Verhaltenstest Maßgabe sein müsste.
Was für uns genauso unverständlich war, ist die Tatsache dass nach dem Eingang unserer Anzeige am 07.06.2005 keine Zeugen, die ja namentlich benannt waren, angeschrieben wurden und zu dem Vorfall befragt wurden.
Es verstrichen 14 Tage seitens des Ordnungsamtes tatenlos.
Da der Termin zur Stellungnahme am 22.06.2005 ohne eine Reaktion der Familie XXX verstrichen ist, haben wir am 23.06.2005 erneut mit Frau XY telefoniert und um Klärung gebeten. Uns wurde mitgeteilt, dass keine Stellungnahme eingegangen sei und, dass das Ordnungsamt beabsichtige, der Familie XXX am 25.06.2005 einen „Besuch“ abzustatten.
Am 25.06.2005 führten wir dann erneut ein Gespräch mit Frau XY mit dem Ergebnis, dass die Familie XXX am 27.06.2005 persönlich beim Ordnungsamt der Stadt Wülfrath erscheinen solle, um die erforderlichen Unterlagen zum Halten zweier 20/40-Hunde und die Stellungnahme zu dem Beißangriff einzureichen.
An diesem Tag führten auch wir ein Gespräch mit Frau XXX um unsere Tierarztrechnung, die wir am 11.06.2005 per Einschreiben an sie versendet haben (Anlage), zu besprechen. Laut Frau XXX sei die Rechnung nie angekommen, ihre Hunde seien nun doch nicht versichert (sie hätte sich vertan!) und sie könne die Rechnung auch mangels finanzieller Mittel (wörtlich: „Stellt Euch hinten an, es haben schon andere versucht, Geld von mir zu bekommen!“) nicht begleichen.
Das Einschreiben kam dann auch am 28.06.2005 als nicht abgeholt an uns zurück.
Durch die Tatsache, dass die Hunde der Familie XXX nicht ordnungsgemäß versichert sind, erhob sich bei uns der Verdacht, dass die Hunde auch nicht die anderen Anforderungen zur ordnungsgemäßen Anmeldung bei der Stadt leisten konnte. Bekanntlich müssen nach dem Landeshundesgesetz NRW große Hunde (sog. 20/40 Hunde) versichert, fälschungssicher gechipt sein und der Halter einen Sachkundenachweiss abgelegt haben.
Dieses Gespräch teilten wir dann am 28.06.2005 Frau XY vom Ordnungsamt mit und baten wieder um Klärung der Umstände. Uns wurde mitgeteilt, dass die Familie XXX eine weitere Frist zur Klärung und Beibringung der Unterlagen eingeräumt bekommen habe. Der erneut verlängerte Termin, sollte nun der 29.06.2005 sein.
Am 30.06.2005 kontaktierten wir Frau XY erneut. Uns wurde mitgeteilt, dass der Sachverhalt nun strittig sei, da die Familie XXX eine abweichende Stellungnahme zu dem Beißangriff zu Protokoll gab. Weiter wurde uns gesagt, dass es nun weitere Ermittlungen zu dem Vorfall geben würde und die Familie XXX eine erneute Fristverlängerung zum Einreichen der Unterlagen bekommen hätte. Maßnahmen zum Schutz unserer Hündin und der Mitbewohner im Hause seien bis zur endgültigen Klärung nicht angedacht, außer, dass die Familie XXX angehalten sei, die beiden Hunde bis zu eben dieser Klärung nur noch getrennt voneinander auszuführen. Außerdem würde sie den Vorfall nun ihrem Vorgesetzen Herrn ABC übergeben.
Wir suchten dann noch am selben Tag den Kontakt zu Herrn ABC und wurden von ihm an diesem Tag auf den 01.07.2005 verwiesen, da er sich in den Vorfall erst einlesen müsse.
Am 01.07.2005 rief Herr ABC dann auch zurück und teilte uns mit, dass der Sachverhalt ja nun strittig wäre und er unsere Zeugen nun befragen würde, um den Fall aufzuklären und, dass er eine Frist bis 08.07.2005 bestimmt hätte.
Weitere Maßnahmen seien von ihm nicht angedacht, weil unsere Zeugen ja nur das Ende gesehen hätten (was nicht stimmt) und wir schließlich den „Liste1-Hund“ hätten, der ja prädestiniert für solche Vorfälle wäre. Eine Gefahr für Mensch und Tier sähe er zu diesem Zeitpunkt nicht. Des weiteren gab er uns zu verstehen, dass wenn er sicher wüßte, dass unser Hund angefangen hätte, die Sachlage ganz anders aussähe und das Ordnungsamt am nächsten Tag reagiert hätte (Polizei).
Dass wir uns in höchstem Masse diskriminiert fühlen, brauchen wir wohl nicht weiter anzuführen...
Wenn das Ordnungsamt nicht nur auf die Beibringung der fehlenden Nachweise und auf die Aussagen der Familie XXX gehofft hätte, hätte der Vorfall schon in wenigen Tagen geklärt werden können.
Herr ABC rechtfertigte sein Verhalten und das Vorgehen des Ordnungsamtes mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Es sei der Familie XXX nicht im Vorfeld zuzumuten, einen Wesenstest mit den Hunden durchführen zu müssen, bis der Sachverhalt nicht abschließend geklärt sei („Wer die Musik bestellt, müsse sie auch bezahlen“).
Diese Aussage ist definitiv falsch! Nach Angaben der zuständigen Veterinäre ist es der vorgegebene gesetzliche Weg, die Hunde zum Test einzuladen, da Gefahr im Verzug ist und zu überprüfen ist, ob es sich bei den beiden Hunden gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 5 LHundG NRW nicht nur um „große Hunde“ sondern um „gefährliche Hunde“ handelt.
Nur nebenbei sei angemerkt, dass uns in diesem Zusammenhang verwundert, dass eine Verhältnismäßigkeit bestehen muss, um Hunde zu Wesenstesten einzuladen. Wir wurden mit unserer Hündin im Jahre 2004 bereits zum zweiten mal „eingeladen“ – auf eigene Kosten! Frau Dr. DEF hat unserem laut § 3 Abs. 2 LHundG NRW „gefährlichen Hund“ bereits zum zweiten mal ein einwandfreies Wesen bescheinigt und eine Leinen- und Maulkorbbefreiung erteilt.
Am 03.07.2005 kam es dann fast zu einem weiteren Zusammentreffen der Hunde der Familie XXX und uns, dem wir nur durch Glück ausweichen konnten, in dem wir in den Keller flüchten (!!!) konnten. Frau XXX hatte wieder beide 20/40-Hunde gleichzeitig an der Leine und war erneut nicht in der Lage, diese sicher unter Kontrolle zu bekommen! Dieser Verstoß gegen die vorläufige Auflage wurde dann am 04.07.2005 per Fax und E-Mail von uns an das Ordnungsamt gemeldet.
In unserer Anzeige an das Ordnungsamt Wülfrath vom 06.06.2005 wurden von uns vier Zeugen namentlich aufgeführt. Die von uns angegebenen Zeugen haben nicht, wie Frau XXX behauptet, nur das Ende des Vorfalls beobachtet, sondern zumindest zwei Zeugen haben den ganzen Verlauf gesehen. Darauf haben wir Frau XY auch mehrmals telefonisch hingewiesen. Nichtsdestotrotz hat es fast einen Monat gedauert, bis die Zeugen überhaupt beachtet wurden.
Uns stellt sich nun die Frage, was geschehen muß, damit das Ordnungsamt der Stadt Wülfrath umgehend reagiert und, wer in der Haftung ist, wenn wieder etwas passiert. Die Halter der beiden 20/40-Hunde sind es ja nun anscheinend nicht!
Es kann nicht angehen, daß wir, nur weil wir unseren ordnungsgemäß getesteten Liste1-Hund nicht mit in Kraft treten der Landeshundeverordnung am örtlichen Tierheim ausgesetzt haben, seitens der Stadtverwaltung diskriminiert werden und Liste3-Hunde-Halter, zu deren Kategorie auch der Deutsche Schäferhund mit nachweislich den meisten Beißvorfällen gehört (siehe Verwaltungsvorschrift zum Landeshundegesetz NRW), eine Fristverlängerung nach der nächsten bekommen, um zumindest die gesetzlichen Haltungsbedingungen dann irgendwann einmal zu erfüllen.
In der Hoffnung, nun durch Ihre Hilfe endlich Gerechtigkeit zu erfahren, verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
der nachfolgende brief an die kreisverwaltung mettmann ist leider etwas länger, aber vielleicht interessiert es ja jemanden von euch... auf jeden fall sind wir echt mal gespannt, was jetzt passiert oder auch nicht passiert...
was glaubt ihr?
liebe grüße
uschi + andreas
Sehr geehrter Herr ...,
wie bereits telefonisch besprochen, reichen wir hiermit eine
F A C H A U F S I C H T S B E S C H W E R D E
Begründung:
Am 05.06.2005 kam es zu einem Beißangriff der beiden 20/40-Hunde der Familie XXX gegen unsere wesengetestete (und leinen- und maulkorbbefreite) „Liste1-Hündin“, die in dem Verlauf der Beißerei erhebliche Verletzungen davontrug. Dieser Vorfall wurde von mehreren namentlich benannten Zeugen beobachtet und auch in unserer Anzeige an das Ordnungsamt der Stadt Wülfrath vom 06.05.2005 aufgeführt (Anlage).
Nach einem Gespräch mit Frau XXX und ihrer Tochter unmittelbar nach dem Vorfall am 05.06.2005, wurde unter Zeugen der Angriff, wie wir ihn in schriftlicher Form zur Anzeige gebracht haben, bestätigt. Das Gespräch endete mit der mündlichen Kostenübernahme der zu erwartenden Tierarztkosten. Es wurde von Frau XXX und ihrer Tochter auch die ordnungsgemäße Versicherung der Hunde zugesichert.
Am 08.06.2005 haben wir uns dann telefonisch das erste mal an das Ordnungsamt der Stadt Wülfrath gewandt um Auskunft über das weitere Vorgehen gegen die Hunde der Familie XXX zu erfragen. Es wurde uns von Frau XY telefonisch mitgeteilt, dass das Ordnungsamt die Familie XXX anschreiben und eine Stellungnahme mit einer Frist von 14 Tagen einfordern würde. Bis zum Eingang der Stellungnahme der Familie XXX, würden aber sonst keine weiteren Maßnahmen eingeleitet.
Diese Aussage war für uns schon recht befremdend, da wir zuvor mit dem Veterinärsamt der Stadt Mettmann, dem Tierschutz und mehreren uns bekannten Amtsveterinären aus anderen Kreisen gesprochen hatten, die alle einstimmig der Meinung waren, dass Gefahr im Verzug sei und ein sofortiges Einschreiten in Form einer Anordnung zur Vorführung zum Verhaltenstest Maßgabe sein müsste.
Was für uns genauso unverständlich war, ist die Tatsache dass nach dem Eingang unserer Anzeige am 07.06.2005 keine Zeugen, die ja namentlich benannt waren, angeschrieben wurden und zu dem Vorfall befragt wurden.
Es verstrichen 14 Tage seitens des Ordnungsamtes tatenlos.
Da der Termin zur Stellungnahme am 22.06.2005 ohne eine Reaktion der Familie XXX verstrichen ist, haben wir am 23.06.2005 erneut mit Frau XY telefoniert und um Klärung gebeten. Uns wurde mitgeteilt, dass keine Stellungnahme eingegangen sei und, dass das Ordnungsamt beabsichtige, der Familie XXX am 25.06.2005 einen „Besuch“ abzustatten.
Am 25.06.2005 führten wir dann erneut ein Gespräch mit Frau XY mit dem Ergebnis, dass die Familie XXX am 27.06.2005 persönlich beim Ordnungsamt der Stadt Wülfrath erscheinen solle, um die erforderlichen Unterlagen zum Halten zweier 20/40-Hunde und die Stellungnahme zu dem Beißangriff einzureichen.
An diesem Tag führten auch wir ein Gespräch mit Frau XXX um unsere Tierarztrechnung, die wir am 11.06.2005 per Einschreiben an sie versendet haben (Anlage), zu besprechen. Laut Frau XXX sei die Rechnung nie angekommen, ihre Hunde seien nun doch nicht versichert (sie hätte sich vertan!) und sie könne die Rechnung auch mangels finanzieller Mittel (wörtlich: „Stellt Euch hinten an, es haben schon andere versucht, Geld von mir zu bekommen!“) nicht begleichen.
Das Einschreiben kam dann auch am 28.06.2005 als nicht abgeholt an uns zurück.
Durch die Tatsache, dass die Hunde der Familie XXX nicht ordnungsgemäß versichert sind, erhob sich bei uns der Verdacht, dass die Hunde auch nicht die anderen Anforderungen zur ordnungsgemäßen Anmeldung bei der Stadt leisten konnte. Bekanntlich müssen nach dem Landeshundesgesetz NRW große Hunde (sog. 20/40 Hunde) versichert, fälschungssicher gechipt sein und der Halter einen Sachkundenachweiss abgelegt haben.
Dieses Gespräch teilten wir dann am 28.06.2005 Frau XY vom Ordnungsamt mit und baten wieder um Klärung der Umstände. Uns wurde mitgeteilt, dass die Familie XXX eine weitere Frist zur Klärung und Beibringung der Unterlagen eingeräumt bekommen habe. Der erneut verlängerte Termin, sollte nun der 29.06.2005 sein.
Am 30.06.2005 kontaktierten wir Frau XY erneut. Uns wurde mitgeteilt, dass der Sachverhalt nun strittig sei, da die Familie XXX eine abweichende Stellungnahme zu dem Beißangriff zu Protokoll gab. Weiter wurde uns gesagt, dass es nun weitere Ermittlungen zu dem Vorfall geben würde und die Familie XXX eine erneute Fristverlängerung zum Einreichen der Unterlagen bekommen hätte. Maßnahmen zum Schutz unserer Hündin und der Mitbewohner im Hause seien bis zur endgültigen Klärung nicht angedacht, außer, dass die Familie XXX angehalten sei, die beiden Hunde bis zu eben dieser Klärung nur noch getrennt voneinander auszuführen. Außerdem würde sie den Vorfall nun ihrem Vorgesetzen Herrn ABC übergeben.
Wir suchten dann noch am selben Tag den Kontakt zu Herrn ABC und wurden von ihm an diesem Tag auf den 01.07.2005 verwiesen, da er sich in den Vorfall erst einlesen müsse.
Am 01.07.2005 rief Herr ABC dann auch zurück und teilte uns mit, dass der Sachverhalt ja nun strittig wäre und er unsere Zeugen nun befragen würde, um den Fall aufzuklären und, dass er eine Frist bis 08.07.2005 bestimmt hätte.
Weitere Maßnahmen seien von ihm nicht angedacht, weil unsere Zeugen ja nur das Ende gesehen hätten (was nicht stimmt) und wir schließlich den „Liste1-Hund“ hätten, der ja prädestiniert für solche Vorfälle wäre. Eine Gefahr für Mensch und Tier sähe er zu diesem Zeitpunkt nicht. Des weiteren gab er uns zu verstehen, dass wenn er sicher wüßte, dass unser Hund angefangen hätte, die Sachlage ganz anders aussähe und das Ordnungsamt am nächsten Tag reagiert hätte (Polizei).
Dass wir uns in höchstem Masse diskriminiert fühlen, brauchen wir wohl nicht weiter anzuführen...
Wenn das Ordnungsamt nicht nur auf die Beibringung der fehlenden Nachweise und auf die Aussagen der Familie XXX gehofft hätte, hätte der Vorfall schon in wenigen Tagen geklärt werden können.
Herr ABC rechtfertigte sein Verhalten und das Vorgehen des Ordnungsamtes mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Es sei der Familie XXX nicht im Vorfeld zuzumuten, einen Wesenstest mit den Hunden durchführen zu müssen, bis der Sachverhalt nicht abschließend geklärt sei („Wer die Musik bestellt, müsse sie auch bezahlen“).
Diese Aussage ist definitiv falsch! Nach Angaben der zuständigen Veterinäre ist es der vorgegebene gesetzliche Weg, die Hunde zum Test einzuladen, da Gefahr im Verzug ist und zu überprüfen ist, ob es sich bei den beiden Hunden gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 5 LHundG NRW nicht nur um „große Hunde“ sondern um „gefährliche Hunde“ handelt.
Nur nebenbei sei angemerkt, dass uns in diesem Zusammenhang verwundert, dass eine Verhältnismäßigkeit bestehen muss, um Hunde zu Wesenstesten einzuladen. Wir wurden mit unserer Hündin im Jahre 2004 bereits zum zweiten mal „eingeladen“ – auf eigene Kosten! Frau Dr. DEF hat unserem laut § 3 Abs. 2 LHundG NRW „gefährlichen Hund“ bereits zum zweiten mal ein einwandfreies Wesen bescheinigt und eine Leinen- und Maulkorbbefreiung erteilt.
Am 03.07.2005 kam es dann fast zu einem weiteren Zusammentreffen der Hunde der Familie XXX und uns, dem wir nur durch Glück ausweichen konnten, in dem wir in den Keller flüchten (!!!) konnten. Frau XXX hatte wieder beide 20/40-Hunde gleichzeitig an der Leine und war erneut nicht in der Lage, diese sicher unter Kontrolle zu bekommen! Dieser Verstoß gegen die vorläufige Auflage wurde dann am 04.07.2005 per Fax und E-Mail von uns an das Ordnungsamt gemeldet.
In unserer Anzeige an das Ordnungsamt Wülfrath vom 06.06.2005 wurden von uns vier Zeugen namentlich aufgeführt. Die von uns angegebenen Zeugen haben nicht, wie Frau XXX behauptet, nur das Ende des Vorfalls beobachtet, sondern zumindest zwei Zeugen haben den ganzen Verlauf gesehen. Darauf haben wir Frau XY auch mehrmals telefonisch hingewiesen. Nichtsdestotrotz hat es fast einen Monat gedauert, bis die Zeugen überhaupt beachtet wurden.
Uns stellt sich nun die Frage, was geschehen muß, damit das Ordnungsamt der Stadt Wülfrath umgehend reagiert und, wer in der Haftung ist, wenn wieder etwas passiert. Die Halter der beiden 20/40-Hunde sind es ja nun anscheinend nicht!
Es kann nicht angehen, daß wir, nur weil wir unseren ordnungsgemäß getesteten Liste1-Hund nicht mit in Kraft treten der Landeshundeverordnung am örtlichen Tierheim ausgesetzt haben, seitens der Stadtverwaltung diskriminiert werden und Liste3-Hunde-Halter, zu deren Kategorie auch der Deutsche Schäferhund mit nachweislich den meisten Beißvorfällen gehört (siehe Verwaltungsvorschrift zum Landeshundegesetz NRW), eine Fristverlängerung nach der nächsten bekommen, um zumindest die gesetzlichen Haltungsbedingungen dann irgendwann einmal zu erfüllen.
In der Hoffnung, nun durch Ihre Hilfe endlich Gerechtigkeit zu erfahren, verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen