LHV NULL UND NICHTIG !!

Sonic

20 Jahre Mitglied
Seltsamerweise konnte ich es nirgends lesen - ausser beim "maulkorbzwang.de"
wissst ihr das etwa noch nicht?????
;)

quelle:

"Auch wenn manche Gestalten es bestreiten.

Die LHVO NRW ist NICHTIG!

Dies Schreiben verschiedenste Gerichte.

Lesen Sie selbst und lassen sich nicht die FREUDE vermiesen - vor allem nicht von Leuten, die noch nie wollten das die HVO verschwinden!

Wer keinen Widerspruch gegen Gebührenbescheide, Auflagen usw. usf. einlegt - ist selber Schuld, und verhindert AKTIV das sein Mitbewohner und Freund ein ARTGERECHTES Leben leben kann!

Und gleichzeitig tun Sie was für unsere Grundrechte!

Lesen Sie die Urteile - Hier !"

:cool:
 
Hallo Sonicum,

das stand hier schon häufiger zu lesen:
Sammie Presse / Medien 08.02.2003 09:08
Karin0206 Presse / Medien 04.02.2003 00:04
Sammie Presse / Medien 28.01.2003 12:08

... aber schön, dass du es jetzt gefunden hast!
 
Hallo!

Jetzt steig ich wirklich nicht mehr durch :heul:
LHV, LHG, war da nicht grad erst das Gesetz rausgekommen?
Gilt das "nichtig" nun für ganz NRW? Jibbet da nu also gar niox mehr? Kann man sich also freuen?

Verwirrte Grüße

Mona

00000655.gif
 
Hallo Mona,

richtig, da ist ein Gesetz rausgekommen, das gilt auch bis auf weiteres. Manche sagen, ich auch, dass es rechtswidrig ist, aber es gilt derzeit.

Die Feststellung, dass die Verordnung NICHTIG war, bedeutet vor allem, dass alle ...
- Gebühren (Führungszeugnis, Haltungsgenehmigung, Maulkorbbefreiung, etc.)
- Kosten (Maulkorb, Wesenstest, Sachkundekurs, etc.)
- Bußgelder (ohne Maulkorb, ohne Führungszeugnis, zwei Hunde gleichzeitig, etc.)
- Geldstrafen, Strafbefehle, etc.

... NICHTIG sind, soweit sie aufgrund der Hundeverordnung passiert sind. Und man kann das Geld zurückfordern, sofern man fristgerecht dagegen Einspruch / Widerspruch / Rechtsmittel eingelegt hat.

Und natürlich bedeutet die Nichtigkeitserklärung der Verordnung auch, dass es für die Verfahren um das Hundegesetz sehr wackelig wird, da das Hundegesetz auch allein aufgrund der Rassezugehörigkeit spezielle Regelungen enthält.
 
heisst das jetzt, dass wenn ich DAMALS einspruch gegen die bescheide eingereicht habe, das geld wieder bekomme
oder
wenn ich JETZT einspruch dagegen einlege?:verwirrt:
 
Hallo Sonic,

wiederspruch gilt nur in der <Gesetztlichen Wiederspruchzeit und nicht danach!

weist schon:D wer zu spät kommt....

LG Kai
 
Ich hatte damals gegen die Gebühren in Höhe von 195 Euro für Haltungsgenehmigung usw. Widerspruch eingelegt. Da kam dann von der Bezirksregierung Münster der ablehnende Widerspruchsbescheid in Höhe von 150 Euro.

Die haben doch wohl nen Sprung in der Schüssel, dachte ich mir und habe gegen die Bescheide geklagt.

Nun werde ich mein Geld wiederbekommen.:D :D :D :D
 
Ich hab schon immer gesagt, man soll gegen alle Bescheide und Kostenfeststellungbeschlüsse (und wie die Verwaltungsakte alle heißen) Widerspruch einlegen.

Das geht innerhalb einer Frist. Die Frist steht auf dem Bescheid drauf.

Beispielsweise
"Hiermit wird Ihnen die Sachkunde gemäß Hundeverordnung vom blabla bestätigt. Dieser Bescheid ist kostenpflichtig, die Gbeühr beträgt 20 DM. Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig, dieser ist innerhalb von 30 Tagen einzulegen bei blabla.."

Da geht man also innerhalb von dreißig Tagne hin und erklärt seinen Widerspruch mündlich zu Niederschrift.
"Zur Niederschrift" deswegen, wiel es dem Amt am meisten Arbeit macht und die Kosten für die Verordnung damit möglichst hoch werden. Außerdem können sie in der Zeit, in der sie den von dir diktierten Widerspruch aufschreiben, keinen anderen Blödsinn machen, wie z.B. Bußgeldscheid wegen Nichtanmeldung eines "Kampfis" erlassen

Du erhälst dann nach ein paar Wochen einen Bescheid, dass der Widerspruch zurückgewiesen wird usw. Damit hast du den Beleg in der Hand, dass du von Anfang an dich gegen die nichtige Verordnung gewehrt hast. Und wirst dann damit belohnt, dass es für dich die Gebühren zurück gibt. Bei komplizierten Sachverhalten, z.B. Beschlagnahmung eines Hundes nur aufgrund der Rasse, müssen sie sogar deinen Rechtsanwalt zahlen, wenn der erforderlich war, wiel du dein Recht nicht anders erreichen konntest.
 
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