Landesweite HVO in Spanien - mit Rasseliste - ab heute!

tessa

KSG-Dobi-Dompteuse™
20 Jahre Mitglied
Nach dem spanischen königlichen Dekret vom 22.03.2002 gelten als potenziell
gefährliche Hunde folgende Rassen:

a) Pit Bull Terrier.
b) Staffordshire Bull Terrier.
c) American StaffodshireTerrier.
d) Rottweiler.
e) Argentinischer Dogo.
f) Fila Brasileiro.
g) Tosa Inu.
h) Akita Inu

Es werden ebenfalls mehrere morphologische Merkmale aufgezählt, die einen
Hund anderer Rassen bzw. einen Mischling zum potenziell gefährlichen Hund
machen. Im allgemeinen stellen diese Merkmale die Eingenschaften der
"Kampfhunde" dar: kräftiger Hals, sehr Muskelhaft, kurzhaarig, usw. Wenn
jemand interessiert ist, so können wir es zusammen übersetzen (für mich ist
es zu aufwendig, ins Deutsche zu übersetzen).

Bemerkenswert ist die Tatsache, dass keine spanischen Rassen aufgezählt
werden. Der "Dogo canario" (kanarischer Dogo) durfte zur genannten Gruppe
wohl passen.

Das Dekret tritt heute in Kraft, die betroffenen Besitzer und Hunde müssen
gewisse Prüfungen bestehen und sich einen entsprechenden Ausweis besorgen.

Quelle:
grosos_1/index.asp





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1) Man muss einen besoderen Ausweis als Besitzer beantragen. Voraussetzungen
für die Gewährung des Ausweises sind:

a) Volljährig

b) Keine Vorstrafe wegen Totschlag, Körperverletzung, Folter, Verbrechen
gegen die Freiheit oder die moralische Unversehrtheit, die S.exuelle
Freiheit und die öffentliche Gesundheit, Mitgliedschaft bei bewaffneten
Gruppen, oder Drogenhandel. Es darf ausserdem kein Urteil vorliegen, nach
dem der Antragsteller keine potenziell gefährlichen Tiere in Besitz haben
darf.

c) Keine weiteren Sanktionen wegen Verstösse gegen das Gesetz über
potenziell gefährliche Tiere.

d) Man muss über die körperliche Fähigkeit und die geistige Tauglichkeit für
den Umgang mit potenziell gefährlichen Hunden.

e) Haftversicherung (Decksumme = 120.000 Euro oder mehr)

Es werden besondere Zeugnisse zum Nachweis dieser Umstände geregelt. Die
erforderlichen Fähigkeiten werden ebenfalls in weiteren Artikeln näher
beschrieben. Auch die Verwendung von Maulkörbe und Ketten wird festgelegt.

Ich habe nichts zum Thema "ausländische Hunde im Urlaub" gelesen.





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Sorry, habe ich aus de.rec.tiere.hunde kopiert von Ràmon López

Gruß
tessa



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Also so ähnlich wie hier?

Irgendwie scheinen nun alle zu spinnen?
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Hier werden ja "einheimische" Rassen mit einbezogen. Ich erinnere an den Rottweiler in Liste 2.

Tessa, wenn Du weitere Übersetzungen dazu finden würdest...

danke,
watson
 
Die spinnen total, die Spanier!

Das sind noch strengere Auflagen als in NRW.

Es gibt auch eine 20/50er Regelung!

Das gilt so ziemlich für alle Hunde!

gefunden auf ibiza-heute.de:

Strenge Auflagen
für Hundehalter

In Spanien wurden die Richtlinien für Hunde und ihre Besitzer streng verschärft. Für viele heißt das: Behördengänge, Kosten und zum Teil Probleme. Aber die Gesetzesänderung soll die Sicherheit für alle erhöhen.


Das neue Gesetz sorgt auch für Verunsicherung. Wir haben bei der Behörde nachgefragt und für Sie die wichtigsten Vorschriften zusammenngestellt. Ein Tipp: Wenn Sie Ihren Hund anmelden – besonders, wenn er offensichtlich nicht unter die unten aufgeführten verschärften Regeln fällt – nehmen Sie ihn mit zum Amt, damit die Mitarbeiter ihn einschätzen können. Sonst entscheiden sie im Zweifelsfall eher zu scharf. Sind Sie der Meinung, dass Ihr Hund falsch eingestuft wurde, weil er nicht begutachtet werden konnte, führen Sie ihn vor und beantragen eine Neueinstufung.

Das königliche Dekret 287/ 2002 vom 22. März 2002, basierend auf dem Gesetz 50/1999 von 1999, sieht ab sofort folgendes vor:


Grundsätzlich gilt, dass Hunde angemeldet werden müssen.

Alle müssen durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein, der ganz einfach mit einer Art Spritze unter die Haut gepflanzt wird. Über ein Lesegerät können wichtige Daten, u. a. der Halter, ermittelt werden.

Eine Hunde-Haftpflichtversicherung muss bestehen.

Hunde dürfen in Autos nur hinten transportiert werden. Ein Fangnetz oder Gitter muss sie vom vorderen Bereich trennen. Missachtung wird mit ca. 90 Euro bestraft.



Für große und starke Hunde gelten verschärfte Richtlinien. Für sie braucht man Haltelizenzen.

Kandidaten dafür sind Hunde mit über 20 Kilo Gewicht, einem Halsumfang ab 60 cm oder einer Schulterhöhe von mehr als 50 cm. Außerdem relevant für die Einschätzung: Körperbau, Kopf- und Kiefergröße/-form, Robustheit, Kraft, Beweglichkeit, Ausdauer, Charakter und Dominanz.

Automatisch betroffen sind Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Akita Inu. Ebenso viele Mischlinge, die eine der Rassen enthalten.

Um die Lizenz zur Haltung zu erwerben, müssen folgende Punkte erfüllt werden:


Volljährigkeit.

Polizeiliches Führungszeugnis.

Medizinische Untersuchung des Hundehalters über die Fähigkeit, große Hunde zu halten. Das beinhaltet unter anderem Körperbau, Sehkraft, Hören, Motorik, Nervensystem, Selbstbewusstsein.

Haftpflichtversicherung über 120.000 Euro für den Hund.

Die Lizenz muss alle fünf Jahre erneuert werden. Wenn einer der geforderten Punkte nicht mehr erfüllt wird, kann sie ihre Gültigkeit verlieren. Sobald sich Angaben ändern, müssen diese sofort der Behörde mitgeteilt werden.

Folgende Sicherheitsmaßnahmen müssen erfüllt werden:


Wird ein potentiell gefährlicher Hund ausgeführt, muss der Halter die Haltelizenz und das Zertifikat über den Eintrag des Hundes in die Behördendatei bei sich führen.

Hunde, die als potentiell gefährlich eingestuft wurden, müssen außerhalb von Privatgrundstücken einen passenden Maulkorb tragen.

Ebenso müssen diese Hunde an einer dehnfreien, max. zwei Meter langen Leine geführt werden.

Es darf nur ein Hund pro Person geführt werden.

Als potentiell gefährlich eingestufte Hunde, die sich auf einem Privatgrundstück befinden, müssen angeleint sein. Oder der Bereich, in dem sich der Hund aufhält, muss soweit gesichert sein (unüberwindbare Zaunhöhe etc.) dass Dritte, die das Grundstück betreten, nicht gefährdet werden.


Wenn ein als potentiell gefährlich eingestufter Hund verloren geht, muss das innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden.


Verstöße gegen die Verordnung werden mit bis 30.000 Euro bestraft


Gruß
tessa



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Die ersten Punkte finde ich i.O..
Haftpflichtversicherung, Regelung zum Transport im Auto...

Eine gesundheitliche Untersuchung für den Hundehalter?

watson
 
Da wollte königliche Dummheit wohl nicht hinter dem deutschen Rassewahn zurückstehen. Mit Erfolg. Es gibt ja genug andere Urlaubsländer.

Das schlimmste Übel an dem die Welt leidet ist nicht die Stärke der Bösen, sondern die Schwäche der Gutem
 
ich halte fest:
spanien - gestrichen für hundefreunde, da rasseliste
frankreich - dito
niederlande - dito
schweden - dito
großbritannien - dito
luxemburg - rasseliste kommt...

hab ich was vergessen?

ich hab mir aber sagen lassen, masuren (polen) soll sehr schön sein...

LG
Ninchen


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- Kampfhunde gibt es nicht, es gibt nur Hunde. Alle haben 4 Pfoten, bellen und sind die besten Freunde des Menschen. Nur leider haben die Hunde manchmal das Problem wie wir Menschen, sie haben die falschen Freunde -
 
Dito Ninchen,
aber wie heißt es doch:"bleibe im Lande und wehre Dich täglich"!
Ganz persönliche Anmerkung:wenn ich die Spezies wechseln könnte, würde ich es tun!

Das schlimmste Übel an dem die Welt leidet ist nicht die Stärke der Bösen, sondern die Schwäche der Gutem
 
Langsam spinnen sie alle ambesten machen wir mit unseren Wauzis Urlaub auf dem Mond!
 
Da kann ich nur sagen, die spinnen die Spanier.
Zum Glück gefällt mir Spanien nicht so sehr (nur schon wegen der Stierkämpfe).
Auf dieses Urlaubsland kann ich gut verzichten. Aber schon krass. Ich hoffe die Römer haben nicht ähnliche Ideen.

Viele liebe Grüsse
Sabine
*************************
Wenn es im Himmel keine Hunde gibt, gehe ich dort auch nicht
hin !
*************************
 
Original erstellt von tessa:
Die spinnen total, die Spanier!

Als potentiell gefährlich eingestufte Hunde, die sich auf einem Privatgrundstück befinden, müssen angeleint sein. Oder der Bereich, in dem sich der Hund aufhält, muss soweit gesichert sein (unüberwindbare Zaunhöhe etc.) dass Dritte, die das Grundstück betreten, nicht gefährdet werden.

---------------------------------------------------

Das ist ja wohl ein Gag? Ich kann ja verstehen das ich mein Grundstück für so einen Hund ausbruchsicher machen muss aber Dritte (was haben die eigentlich auf meinem Grundstück zu suchen?) dürfen nicht gefährdet werden wenn sie ungefragt auf ein FREMDES Privatgrundstück gehen ? Ich fass es nicht...

kopfschüttelnde Tora
 
Konnte jemand bisher in Erfahrung bringen, ob auch hier ein generelles Einfuhr- und Verbringungsverbot wie z.B. Frankreich, verhängt wurde???

Ansonsten fehlt in der Aufstellung von wegen Einreiseverbot noch Ungarn.

Connie
 
Ihr habt alle noch etwas sehr Einschneidendes vergessen:

Spanier (wie fast alle Südländer) haben sowieso schon ein fast unakzeptabels Verhältnis zu ihren Hunden.
Die armen Kerle können froh sein, wenn sie leben dürfen, ohne gequält zu werden. Darauf muss ich jetzt wohl nicht näher eingehen.
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Was meint Ihr, was jetzt passiert? Das wird ja noch schimmer! Kein Spanier wird dazu bereit sein, solche Auflagen zu erfüllen! 20-50 Regelung, dass ich nicht lache! Mann, ich könnte kotzen!!!!!!!!!

Echt wütend
Katja

Unter hundert Menschen liebe ich nur einen, unter hundert Hunden neunundneunzig.
(Marie von Ebner-Eschenbach)
 
genau diese frage schoss mir auch gleich in den sinn als ich das gelesen habe, ich denke es wird ein gemetzel geben...

was ist denn eigentlich mit den ganzen straßenhunden???



doreen & suse
 
@Doreen
Davon wird es demnächst eine Menge mehr geben...
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Gruß Puppy





... ... ... ... ... ...
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Das Wenige, das du tun kannst, ist viel -
wenn du nur irgendwo Schmerz und Weh und Angst von einem Wesen nimmst.

Albert Schweitzer
[/quote]
 
Oh nein.... bal wird die Welt zum Planeten der Hundehasser.

Werde mal Freunde von mir kontaktieren. Sie leben schon seit vielen Jahren auf Ibiza und haben nen Staffi!

Mal sehen was die uns berichten können.



a-sharpei2.gif
 
Hi,
ich habe auch mit ner Bekannten gesprochen, man braucht eigentlich gar nicht mehr darüber sprechen, was mit diesen Hunden in der Zukunft passiert!!!!!!!
Entsetzte und traurige Rocky's
 
Ganz toll
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Dummheit ist halt doch ansteckend.

Jetzt werden die spanischen Tierheime noch mehr Hunde umbringen und die ausländischen Tierheime in Spanien entgültig aus allen Nähten platzen
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dragon7a.gif


"Solange Menschen denken, daß Hunde nichts fühlen müssen Hunde fühlen, daß Menschen nicht denken."
 
So siehts leider aus. Ich habe schlimmste Befürchtungen, was die Arbeit der Spanischen Tierschützer betrifft..... :verlegen:((

Sab.



 
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