Robyn
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Hundehalter klagen vor Gericht
Frankfurt (Oder). Die zwei Jahre alte brandenburgische Hundehalterverordnung kommt in der nächsten Woche vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) auf den Prüfstand. Elf Brandenburger und Berliner mit als gefährlich eingestuften Hunden wenden sich gegen eine Reihe von Vorschriften in dem Gesetz, wie der Frankfurter Gerichtssprecher Jan Bodanowitz gestern sagte. Sie sind unter anderem gegen Listen, nach denen ihre Hunde als gefährlich gelten. Zu den besonders gefährlichen Hunden zählen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu. Für diese Tiere gilt ein Handels-, Ausbildungs- und Zuchtverbot. Andere als gefährlich eingestufte Hunde- etwa Dobermann und Rottweiler- dürfen gehalten werden, müssen aber einen Sender (Mikrochip- Transponder) tragen, der ihre Identifizierung erlaubt. Die Richter des 4. Senats am OVG müssen am kommenden Donnerstag unter anderem klären, ob die Rassenlisten und das Haltungsverbot rechtmäßig sind. Unter den Klägern sind neun Hundehalter sowie ein Hundeführer und ein Hundetrainer.
Quelle: MAZ 14.06.2002
Frankfurt (Oder). Die zwei Jahre alte brandenburgische Hundehalterverordnung kommt in der nächsten Woche vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) auf den Prüfstand. Elf Brandenburger und Berliner mit als gefährlich eingestuften Hunden wenden sich gegen eine Reihe von Vorschriften in dem Gesetz, wie der Frankfurter Gerichtssprecher Jan Bodanowitz gestern sagte. Sie sind unter anderem gegen Listen, nach denen ihre Hunde als gefährlich gelten. Zu den besonders gefährlichen Hunden zählen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu. Für diese Tiere gilt ein Handels-, Ausbildungs- und Zuchtverbot. Andere als gefährlich eingestufte Hunde- etwa Dobermann und Rottweiler- dürfen gehalten werden, müssen aber einen Sender (Mikrochip- Transponder) tragen, der ihre Identifizierung erlaubt. Die Richter des 4. Senats am OVG müssen am kommenden Donnerstag unter anderem klären, ob die Rassenlisten und das Haltungsverbot rechtmäßig sind. Unter den Klägern sind neun Hundehalter sowie ein Hundeführer und ein Hundetrainer.
Quelle: MAZ 14.06.2002