Wenn Sie es nicht wissen, dann kann es da durchaus ermessensspielraum geben.Erstmal Danke… das habe ich mir schon gedacht. Das Problem ist, mein Sachbearbeiter plus 4 Weitere wissen es nicht. Weil sie alle keine Erfahrung damit haben. Das wäre der erste Listenhund der hier angemeldet würde, nach in Kraft treten des Gesetzes.
Unser Kontakt ist gut, freundlich und es wird sich wirklich bemüht. Meine Vorbereitung auf das Gespräch war auch super.. ich habe vorab mit denen telefoniert und eine Mail mit allen zu bearbeitenden Fragen geschickt und hatte alle Unterlagen dabei. Nur leider gab es keine Antworten, sondern nur: da müssen wir uns erkundigen, dass müssen wir prüfen, dass müssen wir abklären.
Und die Frage, die ich mir selbst durch Erkundigungen nicht beantworten konnte, war die mit der Schleppleine im uneingezäunten Garten. Daher dachte ich, vielleicht hat hier jemand Erfahrung damit…
Ob man jetzt mit dem angeleinten Hund seine Wohnung verlässt, um öffentlichen Boden zu betreten, oder ob ich mit dem angeleinten Hund mein Haus verlasse, um öffentlichen oder eigenen Boden zu betreten, ist gehupft wie gesprungen.
Falls nur ein sehr niedriger Zaun erlaubt ist - bei uns waren es zwischen den Grundstücken (wir wohnen in einem Reihenhaus) 50 cm (Hecken aber bis 2 m), und nach außen 1 m - würde ich versuchen, einen Antrag auf Einzelfallentscheidung wegen besonderem Interesse zu stellen. Du könntest argumentieren, dass ien Zaun von 1 m oder einem halben Meter der geänderten Sicherheitslage (unser Bebauungsplan war von 1962) nicht mehr gerecht wird, du könntest, so geschehen, mit Einbrüchen in Nachbarsgärten argumentieren und, und, und...- neben der Sicherung des Hundes. Die is tnur schmückendes Beiwerk und interessiert das Amt eher wenig.Daher werde ich um einen Zaun nicht Drumherum kommen und werde mich beim Bauamt erkundigen was erlaubt ist…
Bei uns in der Gegend ist kein einziger Garten eingezäunt. Das gibt’s hier gar nicht. Selten mal weil der Hund unbeaufsichtigt abhauen würde. Wir haben 9 ar und zu allen Seiten zu den Nachbarn offen.War noch nie ein Problem…..Einen Zaun um einen Garten, in dem ein Hund sich aufhalten soll, finde ich nun allerdings keine übertriebene Auflage, ganz unabhängig von der Rasse des Hundes. Für mich ist ein umzäunter Garten eine Selbstverständlichkeit.