Landeshundeverordnung NRW

rifuola

Hallo!
Ich bin neu hier und habe jetzt einige Beiträge durchsucht, aber finde irgendwie keinen passenden.
Zur Zeit diskutiere ich mit unserem Ordnungsamt bezüglich der Adoption eines AmStaff Pitbull Mix aus dem Tierheim. Das ein öffentliches Interesse besteht, steht außer Frage, Sachkundenachweis und Wesenstest liegen vor. Zudem halte ich seit 20 Jahren große Hunde ohne Vorkommnisse und ohne eingezäunten Garten.
Bezüglich des Gartens diskutieren wir jetzt. Ich besitze Eigentum, welches allerdings lediglich durch eine Hecke „befriedet“ ist. In der Verordnung steht:
§ 4
Erlaubnis
4. sicherstellt, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen,
§ 5
Pflichten
(1) Innerhalb eines befriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen der Halterin oder des Halters nicht verlassen können.

Ich habe dem Amt gesagt, dass ein Zaun in Planung ist und der Hund bis zur Fertigstellung nur kontrolliert an der Schleppleine (das diese 25m lang ist, müssen die ja nicht wissen) in den Garten darf, damit erfülle ich doch die Anforderungen nach § 5, oder? Er hat ja schließlich nicht die Möglichkeit das Grundstück gegen meinen Willen zu verlassen.
Hat irgendjemand Erfahrung damit und kann mir weiterhelfen? Ich möchte den kleinen nämlich so schnell es geht in sein neues Zuhause holen.
Vielen Dank schon mal!!!!
 
  • 28. März 2024
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Hi rifuola ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ob die Gemeinde/die Stadt diese Regelung anerkennt oder nicht, liegt mE im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters.

Der Hund könnte ja die Leine durchbeißen, durchreißen, oder jemand könnte absichtlich oder unabsichtlich von außen auf der ungesicherte Grundstück eindringen und durch den Hund gefährdet werden... auch dagegen musst du als Halter Vorsorge treffen.

Auch wie hoch der Zaun sein muss (1,80 m,wie in einer Verwaltungsvorschrift mal festgelegt, oder niedriger), oder ob die Adoption eines Hundes bezüglich Zaun eine Abweichung vom Bebauungsplan rechtfertigt (so es einen solchen gibt), liegt im Ermessen der Gemeinde. Meine Erfahrung mit Stadt X (als Beispiel) hilft dir also u.U. überhaupt nicht weiter.

Fackundig argumentieren kann da maximal ein Rechtsanwalt. Ist halt die Frage, ob das entsprechende Verfahren nicht mindestens genauso lange dauert, wie einfach den geplanten Zaun zu bauen (oder bauen zu lassen).
 
Leider kann ich zu den rechtlichen Details und Möglichkeiten nichts sagen, möchte aber einen grundsätzlichen, sehr gut gemeinten Rat geben: auch wenn es einem noch so sehr stinkt und total gegen den Strich geht - wenn man einen Listenhund hat oder halten möchte, ist man meiner Erfahrung nach ziemlich gut beraten, wenn man sich mit den Behörden gut stellt. Auch wenn das heißt, daß man auf einer fetten Schleimspur einem grantigen Ordnungsbeamten hinterher kriechen muß...;)
Was ich sagen will: um Ärger zu vermeiden, auch in Zukunft, würde ich jetzt schon im Vorfeld versuchen, möglichst einsichtig und freundlich zu sein (oder wenigstens zu tun...) und alle Auflagen halbwegs kommentarlos zu erfüllen.

Ich drücke die Daumen, daß der Hund bald einziehen kann und alles gut wird.
 
Erstmal Danke… das habe ich mir schon gedacht. Das Problem ist, mein Sachbearbeiter plus 4 Weitere wissen es nicht. Weil sie alle keine Erfahrung damit haben. Das wäre der erste Listenhund der hier angemeldet würde, nach in Kraft treten des Gesetzes.
Unser Kontakt ist gut, freundlich und es wird sich wirklich bemüht. Meine Vorbereitung auf das Gespräch war auch super.. ich habe vorab mit denen telefoniert und eine Mail mit allen zu bearbeitenden Fragen geschickt und hatte alle Unterlagen dabei. Nur leider gab es keine Antworten, sondern nur: da müssen wir uns erkundigen, dass müssen wir prüfen, dass müssen wir abklären.
Und die Frage, die ich mir selbst durch Erkundigungen nicht beantworten konnte, war die mit der Schleppleine im uneingezäunten Garten. Daher dachte ich, vielleicht hat hier jemand Erfahrung damit…
 
Leider nicht so ganz - der Hund, um den es bei uns ging, war unverträglich, aber kein Listenhund (nur ein "großer" Hund), von daher gab es nichts wirklich Offizielles dafür oder dagegen.

Ich hätte ihn ohne hohen Zaun nicht draußen oder auch nur unter Aufsicht laufen gelassen.

Bei uns war das Problem, dass der Bebauungsplan an sich keinen entsprechenden Zaun erlaubte (auch wenn diverse Nachbarn einfach welche gebaut hatten, ohne zu fragen).

Zu unserem Glück war die Sachbearbeiterin extrem hundefreundlich und hat unter der Voraussetzung, dass die anliegenden Nachbarn schriftlich zustimmen, in der Einzelfallprüfung pro Zaun entschieden. Daher mein Eindruck, dass es letztlich arg an den Sachbearbeitern hängt, wie so etwas auskommt.
 
Kann das Tierheim nicht irgendwie helfen? Entweder, weil sie schon ähnliche Fälle in der Region hatten, oder weil sie vielleicht einen "Fachmann" in der Hinterhand haben, der sich besonders gut auskennt und mit dem Thema häufiger zu tun hat? Hundetrainer, Jurist, erfahrenen Listenhundhalter aus der Gegend?
 
Hallo ,
wir sind auch aus NRW/ Moers und vorab jede Gemeinde backt noch ein anderes Brot bezüglich Listenhunde.
Bis zum 6. Monat wurde es mit dem Grundstück nicht so genau genommen , da bis zum 6 Monat auch ein Listenhund wie ein Normaler Hund gehandhabt wird.
Aber trotz unter dem 6.Monate wurde bei der Anfrage auf Haltergenehmigung das Gründstück vorab inspiziert und gesagt was bis zum 6. Lebensmonat geändert werden müsste, bei uns war aber alles supi mit der Einfriedung.
Übrigens wurde bei uns auch das Haus kontrolliert ob da Möglichkeiten wären das Carlos ausbüchsen könnte.

Es wäre nicht relevant gewesen ob Carlos an der Leine im Garten ist oder nicht, die Einfriedung war ausschlaggebend.
Und hier in der Gemeinde zählt auch ein Listenhund als normaler Hund, wir zahlen auch Normale Hundesteuer für große Hunde.
Hier ist das Motto , der Hund gilt als aggressiv wenn er auffällig ist und dann ist es egal welche Rasse oder ob groß oder klein.

Aber man muss sich hier an die Regeln halten , sonst wird es ungemütlich .
 
Befriedeten Besitztum wäre gleichbedeutend mit eingehegt , sprich eingezäunt .
Wie andere schon sagten liegt das auch an der Ordnungsbehörde/Sachverständiger aber ich glaube nicht das die Behörde das Gesetzt umgehen wird.
Ich denke mal das du Ohne Zaun nicht drumherum kommen wirst , leider.
 
Erstmal Danke… das habe ich mir schon gedacht. Das Problem ist, mein Sachbearbeiter plus 4 Weitere wissen es nicht. Weil sie alle keine Erfahrung damit haben. Das wäre der erste Listenhund der hier angemeldet würde, nach in Kraft treten des Gesetzes.
Unser Kontakt ist gut, freundlich und es wird sich wirklich bemüht. Meine Vorbereitung auf das Gespräch war auch super.. ich habe vorab mit denen telefoniert und eine Mail mit allen zu bearbeitenden Fragen geschickt und hatte alle Unterlagen dabei. Nur leider gab es keine Antworten, sondern nur: da müssen wir uns erkundigen, dass müssen wir prüfen, dass müssen wir abklären.
Und die Frage, die ich mir selbst durch Erkundigungen nicht beantworten konnte, war die mit der Schleppleine im uneingezäunten Garten. Daher dachte ich, vielleicht hat hier jemand Erfahrung damit…
Wenn Sie es nicht wissen, dann kann es da durchaus ermessensspielraum geben.
Da würde ich regelmäßig freundlich nachfragen.
Und einfach alles versuchen, dass sie davon ausgehen müssen, dass du bald alles erfüllst.
Was schriftliches für die akte hilft da meist.
Ein Plan wie der Zaun gebaut wird. Ein Kostenvoranschlag für den Zaun. Sowas eben, dass die das Gefühl haben, dass wenn sie eine positive Entscheidung treffen und nicht alles glatt läuft, sie Dinge in der Hand haben und zu belegen, dass sie dir die Auflagen auferlegt haben und wirklich gedacht haben, dass du das umgehend machst.
 
Bin ebenfalls aus NRW. Als ich damals meinen Staff bekam, hab ich in einer Wohnung gelebt ohne Garten. Die Haltegenehmigung hab ich "trotzdem" erhalten, da ich ja den Hund ausserhalb der Wohnung gesichert, also mit Leine geführt habe. Ob man jetzt mit dem angeleinten Hund seine Wohnung verlässt, um öffentlichen Boden zu betreten, oder ob ich mit dem angeleinten Hund mein Haus verlasse, um öffentlichen oder eigenen Boden zu betreten, ist gehupft wie gesprungen.
Wichtig ist, dass der Hund nicht selbstständig aus der Wohnung, dem Haus oder vom Grundstück abhauen kann.

Wünsche dir viel Erfolg!
 
Ob man jetzt mit dem angeleinten Hund seine Wohnung verlässt, um öffentlichen Boden zu betreten, oder ob ich mit dem angeleinten Hund mein Haus verlasse, um öffentlichen oder eigenen Boden zu betreten, ist gehupft wie gesprungen.

Nur wenn du einen Garten hast sehen die Behörden es immer direkt anders.
Und wenn der Hund eine vorläufige Lein und Maulkorb Befreiung hat ,so wie wir momentan weil Carlos erst ab dem 24. Lebensmonat zum Wesenstest kann oder man schon den Wesenstest gemacht hat wäre das Befriedete Gründstück ja eigentlich eh für die Katz.
 
Ja nun, ich kenne das so, dass es dann die Auflage "nur mit Leine in den Garten" gibt. Aber es hängt eben vom Sachbearbeiter ab.
 
Ich hatte im Jahr 2000, da gab es noch die Landeshundeverordnung, die 2003 zum Gesetz geändert wurde, gelistete Hunde. Dobermänner sind zwar mit der Neufassung 2003 von der Liste genommen worden, aber für die 3 Jahre waren es Listenhunde.
Seinerzeit lebte ich in einer Eigentumswohnung mit Gartenanteil, dieser war auch umzäunt, aber nur 1 Meter hoch, weil baurechtlich kein höherer Zaun zulässig war.

Ergo bekam ich zwar die Haltungserlaubnis, aber mit der Auflage, die Hunde im Garten nur angeleint (maximal 2 Meter Leine) zu führen, da sie laut O-Ton des Ordnungsbeamten sonst "über den Zaun springen und das Nachbarkind beißen" würden... nu ja...

Also es gibt genug Leute, die haben gar keinen Garten und bekommen auch die Haltungserlaubnis. Ich könnte mir vorstellen, dass Du dann halt auch die Auflage bekommst, den Hund im Garten an der Leine zu führen und ständig zu beaufsichtigen. Eine Hecke ist nunmal kein Zaun und hält auch keinen Hund auf, weder einen der raus will, noch einen, der rein will...

Gruß
tessa
 
Vielen lieben Dank für eure Antworten! Nach einem ausführlichen Gespräch mit einem Anwalt, weiß ich jetzt, dass befriedet (wie hier bereits erwähnt wurde) in der Landeshundeverordnung tatsächlich eingefriedet bedeutet. Ziemlich verwirrend, weil dies in anderen Gesetzen nicht der Fall ist. Daher werde ich um einen Zaun nicht Drumherum kommen und werde mich beim Bauamt erkundigen was erlaubt ist…
Ich hoffe trotzdem weiterhin auf die hoffentlich guten Erfahrungen/ Rückmeldungen anderer Ordnungsämter hier in der Gegend, bei denen sich das unsrige erkundigen wollte.
Das Tierheim unterstützt mich wo es kann, die sind wirklich super!
Ich finde es total schade, dass einem so viele Steine in Form von Auflagen in den Weg gelegt werden. Dieser Hund ist einfach nur toll, lieb, total freundlich gegenüber Menschen und vor allem Kindern, verschmust und nicht so aggro wie so manch ein „ungefährlicher“ Hund der hier unangemeldet herumläuft…
Vielen Dank nochmal!
 
Daher werde ich um einen Zaun nicht Drumherum kommen und werde mich beim Bauamt erkundigen was erlaubt ist…
Falls nur ein sehr niedriger Zaun erlaubt ist - bei uns waren es zwischen den Grundstücken (wir wohnen in einem Reihenhaus) 50 cm (Hecken aber bis 2 m), und nach außen 1 m - würde ich versuchen, einen Antrag auf Einzelfallentscheidung wegen besonderem Interesse zu stellen. Du könntest argumentieren, dass ien Zaun von 1 m oder einem halben Meter der geänderten Sicherheitslage (unser Bebauungsplan war von 1962) nicht mehr gerecht wird, du könntest, so geschehen, mit Einbrüchen in Nachbarsgärten argumentieren und, und, und...- neben der Sicherung des Hundes. Die is tnur schmückendes Beiwerk und interessiert das Amt eher wenig.

Das klappt nicht immer, aber einen Versuch ist es wert. :hallo:
 
Einen Zaun um einen Garten, in dem ein Hund sich aufhalten soll, finde ich nun allerdings keine übertriebene Auflage, ganz unabhängig von der Rasse des Hundes. Für mich ist ein umzäunter Garten eine Selbstverständlichkeit.
Bei uns in der Gegend ist kein einziger Garten eingezäunt. Das gibt’s hier gar nicht. Selten mal weil der Hund unbeaufsichtigt abhauen würde. Wir haben 9 ar und zu allen Seiten zu den Nachbarn offen.War noch nie ein Problem…..
 
Als ich, noch mit meinem ersten Hund, in ein Reihenhaus zog, gab es nur auf einer Seite einen Zaun, zu den Nachbarn mit Hund. Zu den Nachbarn ohne Hund war die Grenze offen, und mein Hund fand den Sonnenplatz auf deren Rasenstück ganz toll und ging dort immer hinüber. Das störte die auch nicht, sie mochten ihn. Aber als er dann das erste Mal in deren Beet buddelte, habe ich mich der guten Nachbarschaft zuliebe schleunigst um die Errichtung eines Zauns gekümmert.
Als wir dann hier einzogen, gab es nur hinten zur Bahnlinie einen Zaun, und es war eine unserer ersten "Amtshandlungen", unseren Garten an den offenen drei Seiten einzuzäunen. Schon damit die Hunde den Garten auch in unserer Abwesenheit nutzen konnten.
 
Es gibt nicht worüber man so trefflich streiten wie über den Garten des Nachbarn. Ich bin daher auch für Zäune. Nicht weil ich meine Nachbarn nicht mag, sondern eben weil ich sie mag.
 
Ich kann mir nicht vorstellen das eine Ordnungsbehörde die Anforderungen des Gesetzestextes aushebelt.Klar hat jede Behörde Ermessensspielräume aber wenn die das Gesetz aushebeln würden ,dann aber doch mal was passieren würde aufgrund der Entscheidung ,würden dort Köpfe rollen und die Verantwortung wird wohl keine Behörde übernehmen.

Ich hatte ja schon erwähnt das unsere Ordnungsbehörde keine Vorurteile gegen Listenhunde/Anlagenhunde hat , aber die Aussage bei dem Antrag war.:“ Wenn Sie die Anforderungen nicht erfüllen können oder wollen ,bitte eine andere Hunderasse wählen“

Ich finde auch einiges überzogen von dem was wir erfüllen müssen , aber wir müssen uns halt daran halten.Dafür was wir mit Carlos jeden Tag erleben dürfen , würden wir immer wieder gerne die Auflagen erfüllen.

Ich weiß nicht wie die Gegebenheiten vor Ort sind und sein Gründstück einfrieden auch nicht immer günstig sind , aber ein Bekannter musste damals sein Grundstück ca. 50 Meter einfrieden.
Aus Kostengründen hat er einen Bauzaun genommen , die Elemente sind bis 3,50 Meter breit und 1,80 - 2,00 Meter hoch ,Stück neu ca. 40-50 Euro.Diese hat er einbetoniert und bepflanzt, hat bissel gedauert bis der Zaun zugewachsen war , aber wenn man das selber machen kann eine Recht günstige Alternative.
Es ist halt ein Freistehendes Haus und kein Reihenhaus , aber jetzt sieht man vom Bauzaun nichts mehr , alles schön bewachsen.

Ich wünsche Dir das du so schnell wie möglich den Hund aus dem Tierheim holen kannst und Drücke euch die Daumen.
 
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