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Raskal

10 Jahre Mitglied
Moinsen,

vielleicht kennt sich hier der ein oder andere aus:

Ich habe zum 28.02. gekündigt (schon ein paat Jahre angestellt gewesen).

Jahresurlaub 28 Tage, anteilig für 2011: 28/12 x2= 4,67 Tage, aufzurunden auf 5 Tage nach §5 Abs. 3 BUurlG
Code:
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a)
 für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b)
    wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c)
    wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

([B]2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.[/B]
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Mein Chef war natürlich angepisst dass ich gekündigt habe. Jetzt hat er schon durchsickern lassen, dass er mir den Urlaub nicht geben will sondern auszahlen. Da hab ich natürlich keinen Bock drauf.

Frage ist nun, darf er das überhaupt? Ist Mitarbeitermangel ein wichtiger betrieblicher Grund um mir die Urlaubsgewährung zu verweigern?
 
  • 29. April 2024
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Hi Raskal ... hast du hier schon mal geguckt?
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guckst Du

Quelle:
 
Ja, das darf er.
Ich kenn das allerdings meist andersrum.
Gleich freistellen, bzw. den Urlaub gewähren lassen, da die Mitarbeiter eh nichts mehr tun oder ggf. sogar eine Krankmeldung einreichen.
Da erspart man sich den Stress.
 
nicht mein Spezi hier... der ist richtig beleidigt dass ich gekündigt habe...
 
Wenn du eine gute Arbeitskraft für ihn bist, wird er sich sicherlich ärgern.
 
Um den Urlaub wirklich verwehren zu können musst du schon eine sehr wichtige Funktion inne haben und es dem Arbeitgeber nicht möglich sein, dich "kurzfristig" zu ersetzen!
Wie sähe es z.B. aus, wenn du krank würdest?
Durch deine, ich denke, fristgerechte Kündigung müsste dein Chef Zeit genug haben, Ersatz zu besorgen oder durch kurzfristige Umorganisation für Abhilfe zu sorgen.
Letzendlich ist es natürlich immer eine Einzelfallentscheindung und nicht schlecht, wenn man eine entsprechende Rechtschutzversicherung hat (oder Gewerkschaftsmitglied ist) um den Anspruch gerichtlich geltend zu machen, bzw. es zumindest anzudrohen!
 
Er meinte, ich hätte ja erst zwischen Weihnachten/neujahr Urlaub gehabt und müsse mich jetzt nicht erholen (angesehen davon. war ich genau diese Woche krank, das weiß er auch). Er meinte auch zu mir, die Kündigung passe ihm nicht in den kram....

Er ist so einer, der den ganzen Tag in seinem Büro nichts macht und privaten Mist macht...

Das wissen wir alle hier (sind mit mir 2,5 Angestellte)...

Alle regen sich über sein Verhalten aus und raten mir krank zu machen, wenn ich meinen Urlaub nicht kriege...

Bislang hat er das bei allen Ex-Mitarbeitern versucht, aber nie druchgezogen... Da ich ihn allerdings persönlich kenne, glaube ich, dass er es bei mir zurchziehen zu versuchen wird... (er ist ja auch sauer/Beleidigt) er hat ja schließlich keine Lust selber die Arbeit zu machen, obwohl er es könnte...
 

Würde er dir das schriftlich geben, oder hat er es vor Zeugen, als Grund, angegeben hat er schon verloren.
Wann und wie oft du dich erholst, bzw. erholt fühlst ist deine Sache!


Die Alternative ist dann nur noch ein Gerichtsverfahren, um es zu klären.
Das könnte er verlieren und würde ihn Geld kosten.
Oder du bleibst zu Hause und er kündigt dich, im Zweifelsfall, fristlos!
 
Ob du die 5 Tage nun krank machst, oder hingehst, das ist Einstellungssache und mußt du selbst wissen.

Ob er als Chef was tut in seinem Laden oder nicht, ist ganz allein seine Sache.
 

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