Insolvent ist also nicht gleich mittellos, sondern heißt nur, dass seine Schulden noch größer waren als seine millionenschweren Vermögenswerte.
Es sei denn es lässt sich kein Gläubiger vertreten und es stellt keiner den Antrag für 300 inso, aber bei solchen Beträgen ist das eher unwahrscheinlich.Mit dieser Verurteilung würde ihm nach deutschem Insolvenzrecht auch keine Restschuldbefreiung erteilt werden.
Das heißt, trotz Verwertung seines Vermögens könnten die Gläubiger später weiterhin vollstrecken.
Edit Wie es nach englischem Recht aussieht, weiß ich nicht.
Genau. Da gucken die Gläubiger schon hin.Es sei denn es lässt sich kein Gläubiger vertreten und es stellt keiner den Antrag für 300 inso, aber bei solchen Beträgen ist das eher unwahrscheinlich.
Nicht ganz
Es gibt drölfzig Formen von Firmen in D (die alle nix mit Becker zu tun haben)… die Woche war lang… mein Kopf müde….Ah Danke, das hilft mir (und allen anderen, die es ebenfalls nicht wissen) jetzt sehr weiter!
Stimmt schon was du gesagt hast.Ah, ok, danke.
Und was hat es jetzt mit den verschiedenen Unternehmensformen zu tun, wo man einmal mit seinem Privatvermögen für einen Betrieb haftet und einmal nicht?
(Ich frag mich bis heute, warum das in einem Kurs für Lektoren, Übersetzer und Journalisten (im Wesentlichen) dran kam... entsprechend selten hatte ich hinterher je wieder damit zu tun...)
Und dann gibt es die GmbH & Co KG, bei der, so hat frau es uns damals erklärt, der persönlich haftende Gesellschafter eine GmbH ist, die ja wiederum nur mit ihrem Geschäftsvermögen haftet. Also eine KG ohne persönliche Haftung, wenn man so will.Bei Personengesellschaften wie der KG (die hat Kommanditisten die nicht persönlich haften und Komplementäre die persönlich haften) hängt der persönlich haftende Gesellschafter mit drin.
Genau. Da versucht man unter anderem die steuerlichen Vorteile einer KG mit den Haftungsvorteilen der GmbH zu verbinden.Und dann gibt es die GmbH & Co KG, bei der, so hat frau es uns damals erklärt, der persönlich haftende Gesellschafter eine GmbH ist, die ja wiederum nur mit ihrem Geschäftsvermögen haftet. Also eine KG ohne persönliche Haftung, wenn man so will.
Und bei den Eintragung ins Handelsregister die ich im Praktikum machen musste war dann noch zusätzlich die KG als Gesellschafter der GmbH eingetragen.
Na weil sich die Regelungen für euch unwiderruflich ändern, sobald ihr euch selbstständig macht (gemacht habt). Und man da durchaus einmal kurz drüber nachdenken sollteAh, ok, danke.
Und was hat es jetzt mit den verschiedenen Unternehmensformen zu tun, wo man einmal mit seinem Privatvermögen für einen Betrieb haftet und einmal nicht?
(Ich frag mich bis heute, warum das in einem Kurs für Lektoren, Übersetzer und Journalisten (im Wesentlichen) dran kam... entsprechend selten hatte ich hinterher je wieder damit zu tun...)
Ja. Klar. Sonst würde man das nicht so ins Handelsregister eintragen.Und das ist legal?