Ich halte das nicht für so ausgeschlossen. Dei Nutzung des Parks bzw. ein Vertragsabschluss wird öffentlich angeboten und damit hat sich das Unternehmen an das AGG zu halten, egal ob es ein privates Unternehmen ist oder nicht und egal, ob die Hausordnung diskriminierende Regelungen beinhaltet. Diese darf die Hausordnung übrigens nicht beeinhalten.
Übrigens geht es hier nicht darum, dass Hunde diskriminiert werden, sondern deren Halter, die keine Sache, sondern Menschen sind. Es wird aufgrund eventuell nicht nachvollziehbarer und unbegründeter Verbote den Haltern die Nutzung untersagt bzw. ein Vertragsabschluss verwehrt.
Ein Hund, der einen Wesenstest bestanden hat, gilt nicht als gefährlich, sondern hat seine Ungefährlichkeit bewiesen. Warum sollte also Haltern eines erwiesener Maßen ungefährlichen Hundes der Vertragsabschluss verwehrt werden, aber Haltern eines Hundes anderer Rasse nicht? Gibt es hierzu eine vernünftige Erklärung und ist diese auch irgendwo belegt bzw. niedergeschrieben worden, oder handelt es sich hier einzig und allein darum, dass man Halter solcher Hunderassen nicht im Park haben will, weil man sie aufgrund ihrer Hunde eventuell für asozial oder kriminell hält?
Ich könnte mir denken, dass Dein RA voneiner Klage abraten wird, wenn Du ihn pauschal danach fragst. Ich würde daher zuerst hingehen und dem Park einen Brief schreiben und um eine Stellungnahme bitten bzw. sie um eine Erklärung bitten, weshab Dein erwiesen ungefährlicher Hund nicht willkommen ist. Je nachdem wie dumm die Antwort ist, würde ich damit zum RA gehen.
Mit einwenig Glück und wenn Dein Brief fordern bzw. kämpferisch genug ist, bekommst Du ne schöne Antwort, mit unbeherrschten Kommentaren zu Deiner Person als Soka-halter. Wer weiß?
Ich kann Deine Ärger verstehen und würd den Damen und Herren auch einen Denkzettel verabreichen.