Kennt sich hier wer mit Arbeitrecht aus? Dringend

SandramitVienna

15 Jahre Mitglied
Hallo.
Meine Tochter ist 8 Jahre, wir leben alleine mit den Wuffels und ich bin berufstätig.
Normaler Weise hat der Hort immer auf, auch in den Ferien. Nur im Sommer ist er für 3 Wochen geschlossen, ebenso im Winter zwischen den Feiertagen.
Nichtsahnend gab ich heute meinen Urlaubsantrag für die Zeit vom 23.12 bis 31.12. ab, er wurde abgelehnt.
Begründung: es wird eine neue Software auf die Rechner gespielt, über die alles abgewickelt wird, Buchungen, Bestellungen usw.
Ich habe heute erfahren, daß ich eingeteilt wurde, die Daten mit einzugeben.
Ich sagte, daß es genug Leute ohne Kinder gibt oder mit erwachsenen Kindern, warum gerade ich da sein muss, zumal das eigentlich gar nicht in meinen Aufgabenbereich fällt.

Ich bekam zu hören, daß ich es schon ihm (dem Chef) überlassen muss, wen er wo einteilt und die Belange der Firma haben über allem anderen zu stehen.... :unsicher:

Das sehe ich ein bißchen anders, denn für Franzi ist in dieser Zeit keine Unterbringung gewährleistet, desweiteren ist sie schulpflichtig, ich berufstätig mit Urlaubsanspruch.
Ich soll den Urlaub später nehmen - wenn mein Kind wieder zur Schule geht.
Gaaaanz toll!

Ich wollte mit meiner Bande in den Urlaub und selbst wenn ich daheim hätte bleiben wollen ist dies doch meine Sache, das Kind steht das ganze Jahr über sehr früh (5.40-6.00) auf, die Ferien dienen doch auch ihr zum Kräfte tanken und ausruhen.
So muss ich sie dann wie gewohnt früh aus dem Bett reißen, um sie zu meinen Eltern zu bringen :eg: Ne Buchung kann ich jetzt erstmal knicken, mich ärgert das sowas von tierisch *keif*
Ich gehe malochen während sie Ferien hat und soll den Resturlaub nehmen, wenn sie wieder zur Schule geht.

Klar, ich könnte zum Betriebsrat, aber dann bin ich ja gleich unten durch....
Ist es nur so ein Gefühl von mir, daß der Chef Unrecht tut, oder ist es rechtens was er macht?

Gruß
 
  • 21. Mai 2024
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Hi SandramitVienna ... hast du hier schon mal geguckt?
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Sagen wir mal so...

Vllt. wollen die Kollegen auch mal Weihnachten Urlaub machen, die Enkelkinder haben?
Oder Leute ohne Kinder nehmen sich das Recht raus, genau in dieser Zeit einmal Urlaub nehmen zu wollen?;)

Der Chef kann entscheiden, wer wann in den Urlaub geht.
Dabei stimmt er sich sicher mit den Abteilungsleitern ab.
Im Allgemeinen werden Urlaubswünsche Anfang des Kalenderjahres abgegeben.
Eben damit es nicht zu Streitigkeiten kommt!

Das Wohl der Firma sollte auch beim einzelnen Angestellten im Vordergrund stehen.
Geht es der Firma schlecht, ist der eigene Arbeitsplatz nicht mehr sicher.
Schon mal daran gedacht?;)

watson
 
Ich kann deine Wut sehr gut verstehen, Sandra, aber ich fürchte, watson hat recht.

Das ist verdammt ärgerlich für dich, aber die Sache mit dem Betriebsrat würde ich mir doch verkneifen.

Beim nächsten Mal bist sicher du wieder dran. Aber diesmal hast du wohl leider den schwarzen Peter gezogen. (Ich habe übrigens in 17 Jahren Berufsleben noch keinen einzigen Tag meines Urlaubs selbst bestimmen, bzw. Wünsche äußern können. Und DAS ist wirklich richtig ätzend, kann ich dir sagen.)
 
Ich kenne es eigentlich aus sämtlichen Betrieben so das Angestellte mit schulpflichtigen Kindern bevorzugt werden beim Urlaub.

Was nützt Eltern der Urlaub in der Schulzeit ?


Gruß

Dobifreund
 
Auch Beschäftigten mit nicht mehr schulpflichtigen bzw. ohne Kindern steht (soviel mir in Erinnerung) alle 5 Jahre Urlaub in den Ferien zu.

Des Weiteren, kann der Chef Urlaubssperre verhängen/Überstunden anordnen, wenn es betrieblich erforderlich ist.
 
Schliesse mich Watson an, es kann nicht immer nur danach gehen was man möchte als Arbeitnehmer mit Kindern.
Meiner Kinder fanden es auch nicht schlecht wenn ich mal zu Hause war, wenn sie aus der Schule kamen.

Gruss
Helga
 
Ich kenne es aber so das gerade auch Alleinerziehende bevorzugt werden in der Wahl der Urlaubszeit ,schließlich ist es für Sandra die einzige Zeit die ihr Probleme bereitet was die Unterbringung ihres Kindes betrifft .

Zudem sollte der Mutter ja gerade im Urlaub die Zeit und Möglichkeit gegeben sein etwas mit ihrem Kind zu unternehmen .


Gruß


Dobifreund
 
Dobifreund schrieb:
Ich kenne es aber so das gerade auch Alleinerziehende bevorzugt werden in der Wahl der Urlaubszeit ,schließlich ist es für Sandra die einzige Zeit die ihr Probleme bereitet was die Unterbringung ihres Kindes betrifft .

Zudem sollte der Mutter ja gerade im Urlaub die Zeit und Möglichkeit gegeben sein etwas mit ihrem Kind zu unternehmen .


Gruß


Dobifreund
Anja, daß mag vor einigen Jahren in den meisten Firmen auch noch Gang und Gebe gewesen sein, aber heute interessiert das keinen Chef mehr. Vor der Tür stehen Andere, die den gleichen Job für die Hälfte des Lohnes machen. Was nützt es Sandra, wenn sie versucht den Urlaub durchzusetzen und dann auf der Straße steht.

Darauf bestehen kann man nicht, ein Gewohnheitsrecht gibt es diesbezüglich auch nicht. Stell Dir mal vor, es gäbe Betriebsferien im August, da kann Sandra auch nicht sagen geht nicht, weil Ferien sind im Juni/Juli.
 
Bei uns wird es auch so gehandhabt, daß Kollegen mit schulpflichtigen Kindern vorrangig die Möglichkeit gegeben wird, in den Ferien Urlaub zu nehmen, aber sie haben kein "Recht" darauf !
Das entspringt alleine dem guten Willen der anderen Arbeitskollegen !
Wenn ich nachweisen kann, daß ich in einer "bevorzugten Urlaubszeit" seit Jahren keinen Urlaub hatte, dann wäre ich bei so einem Wunsch bevorzugt zu berücksichtigen, ob nun mit schulpflichtigem Kind oder nicht ! Rein rechtlich gesehen spielt das Vorhandensein eines schulpflichtigen Kindes KEINE Rolle.
So ist das nunmal in D.......kein sehr kinderfreundliches Land........

Vera
 
Wer legt fest, wann man Urlaub nehmen muss?

a. Grundsätzlich muss der Urlaub im laufenden Urlaubsjahr (in der Regel sind Urlaubsjahr und Kalenderjahr identisch) genommen werden.

b. Nach § 7 Abs.1 BUrlG sind bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitsnehmers zu berücksichtigen. Es sei denn, dass dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmers andere dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorzug verdienen (z.B. Urlaub von Arbeitnehmer mit Kindern in der Schulferienzeit), entgegenstehen. Es sind somit immer die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerinteressen umfassend gegeneinander abzuwägen. Grundsätzlich besteht jedoch ein Vorrang der arbeitnehmerseitigen Urlaubsinteressen vor den betrieblichen Interessen. Dringende betriebliche Gründe stehen der Urlaubsbewilligung nur entgegen, wenn sie zu einer erheblichen betriebswirtschaftlichen Erschwerung führen.

c. Man muss weiterhin das im Betrieb/Unternehmen übliche Verfahren zur Genehmigung des Urlaubs einhalten. Sind im Betrieb/Unternehmen schriftliche Urlaubsanträge eingeführt worden, so gilt der Urlaub solange nicht als genehmigt, bis der Urlaubsantrag von der „zeichnungsberechtigten Person“ unterschrieben wurde.

Achtung: Eine eigenmächtige (nicht genehmigte) „Urlaubnahme“ stellt einen Grund für eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung dar!


 
Bine 16 schrieb:
Anja, daß mag vor einigen Jahren in den meisten Firmen auch noch Gang und Gebe gewesen sein, aber heute interessiert das keinen Chef mehr. Vor der Tür stehen Andere, die den gleichen Job für die Hälfte des Lohnes machen. Was nützt es Sandra, wenn sie versucht den Urlaub durchzusetzen und dann auf der Straße steht.

Hast schon Recht Bine :( !

bickrottis schrieb:
Bei uns wird es auch so gehandhabt, daß Kollegen mit schulpflichtigen Kindern vorrangig die Möglichkeit gegeben wird, in den Ferien Urlaub zu nehmen, aber sie haben kein "Recht" darauf !
Das entspringt alleine dem guten Willen der anderen Arbeitskollegen !
So ist das nunmal in D.......kein sehr kinderfreundliches Land........

@Vera,
ja leider ! Ich kenne es eigentlich so das man auf Eltern und speziell Alleinerziehende etwas Rücksicht nimmt !
Ich selbst habe diese Rücksicht erfahren dürfen bei Kollegen (auch ich war mal Alleinerziehend) und bin auch selbst bereit den Urlaub zu Tauschen bzw. Einzuspringen wenn mir jemand seine Situation schildert !
Mein Sohn wird mittlerweile im Januar 15 J. und für mich ist es im Prinzip egal wann ich meinen Urlaub mache solange ich nichts gebucht habe ! ;)

Traurig finde ich es trotzdem für ein achtjähriges kleines Mädchen das schon über das Jahr im Hort ist und dann der Mutter nichtmal im Urlaub Zeit gegeben wird diese mit ihrem Kind zu verbringen ! :(


Gruß

Dobifreund
 
Stimmt Anja, traurig ist das schon!
Aber das Kind wird noch eine ganze Weile Kind sein und auch ältere Kollegen ohne kleine Kinder haben durchaus mal das Recht, Weihnachten bis Silvester Urlaub zu machen.
Kommt auf die Größe der Firma an, ob man das immer so deichseln kann, das jedem Recht getan wird.
Aber da ist ja eine besondere Arbeitsaufgabe, die auf Sandra wartet, genau in diesem Jahr!
Da es nun mit dem Urlaub eh nix wird, würde ich an Sandra´s Stelle kein langes Gesicht machen, Einsatz zeigen und so fürs nächste Jahr Punkte sammeln. Dann kann sie nämlich sagen: "Chef, ich hab voriges Jahr das Ding mit durchgezogen, dieses Jahr brauch ich meinen Urlaub aber wirklich dringend"
 
Grundsätzlich ist es nicht das Problem der Firma, der Kollegen oder unserer Gesellschaft, wenn jemand Kinder in die Welt setzt.
Da muß jeder selbst erstmal zu sehen wie er/sie klar kommt!

Das Bundesurlaubsgesetz wurde ja schon treffend zitiert!

Letztlich sitzt der Arbeitgeber am längeren Hebel! Das Thema war vor kurzem noch im Radio, WDR 2 oder so. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hat dort unmissverständlich klar gemacht: der Arbeitgeber hat die Musik bestellt, bezahlt und bestimmt was gespielt wird. Die Arbeitnehmer müssen danach tanzen!

Selbst wenn es zu einem Rechtstreit kommen sollte, der vom Arbeitnehmer gewonnen wird, ist er bei der nächst besten Gelegenheit seinen Job los. Auf der Straße sind genug willige arbeitslose Arbeitnehmer ohne Kinder die einen solchen Job für weniger Geld machen würden.

Ansonsten möchte ich mich Birgit anschließen!

LG
Stinker

Gerechtigkeit ist das moralisch höher stehende Prinzip.
Gerechtigkeit ist nicht wandelbar wie das Recht.
(Hans Böckler 1875 - 1951)

Leider leben wir in einem Rechtsstaat!
 
Ist natürlich ein wenig verzwickt, wenn man keine Möglichkeit hat das Kind zu betreuen.
Aus Sandras Sicht ist es wohl ärgerlich.

Ich habe 12 Jahre bei einer Firma gearbeitet, wo zwischen Weihnachten und Neujahr IMMER die gleichen Kollegen Urlaub nehmen durften. Da ich keine Kids habe, gehörte ich zu denen die nie Urlaub bekamen. Irgendwann stinkt einem das schon....Zumal in den 12 Jahren die Kinder auch älter geworden sind, und wohl auch mal ein paar Tage alleine verbringen könnten.

Margit+Boxers
 
Vielleicht kannst du ja mit einer Kollegin oder einem Kollegen tauschen und diesen Vorschlag dem Chef unterbreiten. Meistens macht ja auch der Ton die Musik. Ich hatte z. B. eine Kollegin, alleinerziehend, die sich immer aussuchen konnte, wie sie Urlaub nehmen wollte. Vor 3 1/2 Jahren hab ich meinen jetzigen Freund kennengelernt und er ist Lehrer. Also habe ich ihr gesagt, dass wir uns die Ferien nun aufteilen müssen, weil ich ja mit meinem Freund auch mal in Urlaub fahren möchte. Sie konnte sich aber immer aussuchen, ob sie die erste Hälfte der Ferien, oder die zweite Hälfte nehmen wollte. Ich habe mich da angepasst. Vor 2 Jahren haben wir einen sauteuren Urlaub machen müssen, weil sie sich nicht entscheiden konnte, wann sie nun im Sommer Urlaub nehmen wollte......Ich konnte nicht früh genug buchen und musste die teuerste Hütte am Ort nehmen. :sauer: Letztes Jahr habe ich im Januar gesagt, dass ich buchen muss und sie sich bitte innerhalb einer Woche doch auch überlegen soll, wie sie es gern hätte. Sie meinte dann, dass eh keine Kohle für Urlaub da wäre und ich buchen solle, wie ich wolle. Also entschied ich mich für die zweite Ferienhälfte. Ich hatte noch nicht ganz gebucht, kam der Spruch: "Tja, wenn du meinst....Ich weiß nicht, ob ich die erste Hälfte nehmen kann." Also da kann einem auch mal die Hutschnur platzen. Ich konnte nichts dafür, dass sie keinen Urlaub machen konnte und ich hab ihr auch nicht gesagt, dass sie ein Kind kriegen soll und dass sie alleinerziehend ist, war auch nicht mein Problem. So ein Spruch nach all den Jahren, in denen sie machen konnte was sie wollte....
Also sieh mal zu, dass du dich mit den Kollegen einigst. Das wäre doch super, wenn es dann klappen würde. Ansonsten, muss man vielleicht auch in den sauren Apfel beißen. Wäre es möglich das Kind mitzunehmen? Wäre bei uns z. B. kein Problem.
Gruß
 
Hallo.
Es war eine generelle Urlaubssperre laut Aushang verhängt, von dieser habe ich mich jedoch nicht angesprochen gefühlt, da sie der "produzierenden" Belegschaft galt. Sonst hätte ich den Antrag doch gar nicht rein gereicht.

Ich könnte den Urlaub durchsetzen, würde ihn auch bekommen, aber das bringt mir nichts, wenn ich kaum aus dem Urlaub wieder da, die Kündigung bekomme.
Das muss ich mir nicht geben, bin froh einen Job zu haben der mir Spaß macht und mit dem ich mein Kind und mich sowie die Hunde ernähren kann und das, obwohl ich nur Teilzeit arbeite (27,5 Std.).

Die Urlaubssperre wurde mit heutigem Aushang auch wieder aufgehoben, die Leute, die ihren Urlaub bereits eingereicht und diesen nicht bewilligt bekommen haben, sollen den Urlaub nach Absprache mit ihrem Vorgesetzten neu beantragen.

Das traue ich mich nun aber nicht :) mal sehen, vielleicht die nächsten Tage.
Ich kann ja fragen, ob der letzte Absatz vom Aushang auch für mich gilt.
Vielleicht war es auch ein Fehler, den Urlaubsantrag ohne Rücksprache mit dem Chef einzureichen :verwirrt: Keine Ahnung, jede Firma ist anders und ich bin erst ab Januar da.

Nur mal kurze Schilderung meiner Situation: ich muss sehen das meine Vertretung Zeit hat, wenn ich in Urlaub will (sie ist schon in Rente), ich bin aber u.a. auch die Vertretung eines Kollegen der auch schulpflichtige Kinder hat, er wohnt im selben Bundesland. Wann also soll ich Urlaub nehmen, wenn nicht in den Ferien? - Meine Vertretung hat die Ferien extra frei gehalten. Und das hat mich verstärkt säuerlich gemacht. Plötzlich soll ich irgendwo mitwirken, womit ich sonst nichts zu tun habe.

Klar kann das Kind mit zur Arbeit, sie ist da sehr gerne gesehen. Aber da sie das ganze Jahr früh aufsteht, kommt das gar nicht in Frage. Bekomme ich keinen Urlaub, geht sie eine Woche zu den Großeltern, dort kann sie dann ausschlafen. Sie ist kein Randalekind, sie ist mehr als pflegeleicht, ein braves Mädel halt. Sie weiß wann sie aufdrehen kann und wann sie es besser lässt :)

Sie ist ein gehorsames Mädel, würde ich sagen sie soll mächtig Randale machen, würde sie dies tun, aber das bleibt am Ende auch an mir hängen "Typisch alleinerziehend, Kind nicht im Griff" :D Nein nein, sowas liegt mir auch nicht.

Sandra
 
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