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sting123

15 Jahre Mitglied
Hallo liebe Kampfschmuser,

am 13.06.02 habe ich mit meinem engl. Staffordshire-Bullterrier(Kat.2)Sting, den Wesenstest bestanden und habe vor ca. 2 Wochen das Gutachten von der Tierärztlichen Hochschule aus Hannover erhalten.

Muss ich jetzt nachdem Urteil trotzdem das Gutachen einreichen um eine Maulkorb- und Leinenbefreiung zu bekommen? oder ist die GefVO in Niedersachen nur teilweise für nichtig erklärt worden und gilt für die Kat1 Hunde und den Dobermann + Rotti aus Kat2.

Vielen dank für Eure Hilfe.
Ich habe das Urteil zwar schon gelesen und die Seite von RA Hanske, aber irgendwie weis ich immer noch nicht ob nun nichtig oder nur teilweise.

Gruss
 
  • 20. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi sting123 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi Sting,

mensch, wir sind ja fast Nachbarn
Herzlich willkommen hier


Ich denke, am sichersten fährst Du, wenn Du bei Deinem Ordnungsamt nachfragst - ich habe das Gefühl, jede Gemeinde legt das Urteil irgendwie anders aus...


Gruß
 
Hallo Sting123,

(wie heißt du mit Namen ?)

Im Prinzip steht die Antwort auf deine Frage in diesem Beitrag von heute:


Es gibt keine Grundlage mehr für irgendwelche Diskriminierungen oder Sonderbehandlung, wenn diese auf einer der ehemaligen Rasselisten fußen.

Die Nichtigkeit der Rasselisten wurde vom höchsten deutschen Gericht für Verwaltungsrechtsfragen unwiderruflich festgestellt. Die Rechtskraft des Urteils ist ab 3.7.2002 bereits gegeben.

Du kannst deine notwendigen Auslagen aufgrund der nichtigen Verordnung zurückfordern. (z.B. Wesenstest, Fahrtkosten, Verdienstausfall, Maulkorbkosten, Kastrationskosten, Verhaltenstherapie wegen Maulkorb-bedingter Verhaltensauffälligkeit, etc.)
 

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