Bull_Love
10 Jahre Mitglied
Hey,
ich stelle diese Frage für eine Freundin die selbst zur Zeit kein Internet hat.
Sie möchte wieder einen Hund. Ist mit Dobermännern aufgewachsen und so einer soll es werden. Vor ein paar Wochen ist sie in eine neue Wohnung gezogen. Hunde erlaubt aber keine Listenhunde.
Nun steht der Dobermann ja in Hessen nicht auf der Liste und sie hat eine (schriftliche) Genehmigung das sie einen Hund halten darf. Dort stehe keine bestimmten Rassen drauf die sie halten darf aber eben mit der Einschränkung keine Listenhunde.
Nun fragt sie sich ob sie trotzdem Ärger bekommen kann denn der Vermieter sieht alles was nicht der klassische Familienhund ist als pöööööösen Kampfhund an. Was passiert wenn ein Dobermannwelpe einzieht? Kann der Vermieter ihr die Haltung untersagen obwohl er ja nur Listenhunde ausgeschlossen hat?
Sie ist echt mega unsicher aber hat sich schon in einen Welpen von einem Züchter verliebt...
ich stelle diese Frage für eine Freundin die selbst zur Zeit kein Internet hat.
Sie möchte wieder einen Hund. Ist mit Dobermännern aufgewachsen und so einer soll es werden. Vor ein paar Wochen ist sie in eine neue Wohnung gezogen. Hunde erlaubt aber keine Listenhunde.
Nun steht der Dobermann ja in Hessen nicht auf der Liste und sie hat eine (schriftliche) Genehmigung das sie einen Hund halten darf. Dort stehe keine bestimmten Rassen drauf die sie halten darf aber eben mit der Einschränkung keine Listenhunde.
Nun fragt sie sich ob sie trotzdem Ärger bekommen kann denn der Vermieter sieht alles was nicht der klassische Familienhund ist als pöööööösen Kampfhund an. Was passiert wenn ein Dobermannwelpe einzieht? Kann der Vermieter ihr die Haltung untersagen obwohl er ja nur Listenhunde ausgeschlossen hat?
Sie ist echt mega unsicher aber hat sich schon in einen Welpen von einem Züchter verliebt...